| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
|
Verfasst am: 10.Feb 2006 9:32 Titel: Erbe muss hinterzogene Steuern nachzahlen |
|
|
| Zitat: |
Ein Begünstigter muss für Steuervergehen des Erblassers geradestehen, auch wenn diese erst nach dessen Ableben bekannt werden.
Zu diesem Urteil kam das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az:8 K 394/01 – u. – 8 K 395/01), wie „der „Anwalt-Suchservice“ berichtete.
Im verhandelten Fall hatte ein Verstorbener seinem Sohn rund 1,9 Millionen D-Mark hinterlassen, die teilweise auf ausländischen Konten angelegt waren. Die Zinsen und Kapitalerträge hatte der Vater jedoch zum Teil dem deutschen Finanzamt verschwiegen.
Das Finanzgericht befand, der Sohn sei als Erbe des Verstorbenen dessen Rechtsnachfolger und habe nun für dessen Straftaten geradezustehen. Deshalb gingen die nachträglich höher festgesetzten Steuerschulden des Verstorbenen auf den Sohn über. Ein Erbe sei darüber hinaus verpflichtet, falsche Steuererklärungen des Erblassers dem Finanzamt zu offenbaren, soweit dies zu erkennen sei.
Michael Becker
(Quelle: "Anwalt-Suchservice“) |
|
|
| Nach oben |
|

|
elk Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 13.Feb 2006 14:02 Titel: Früher nannte man so etwas Sippenhaft ! |
|
|
| Undemokratischer geht es ja wohl nicht mehr !!! Jetzt sollen Erben für Delikte des Erblassers geradestehen. Und was ist, wenn er sich weigert. Hat ER dann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals ? Nächstens werden wir alle unter Mordanklage gestellt, weil unsere germanischen Vorfahren im Teutoburger Wald einigen Römern die Rübe eingehauen haben ! Mit "Recht" hat diese Entscheidung ja wohl nicht viel zu tun, mit Willkür und Amtsanmaßung schon ! |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|