wir sind eine Erbengemeinschaft von 3 Personen. Eine Person will das Ebe ausschlagen, da diese Person nichts ohne Hintergedanken tut stellt sich nun bei uns die Frage: Kann sie trotzdem ihren Pflichtteil verlangen????
Anmeldungsdatum: 25.02.2004 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.Okt 2005 20:46 Titel:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß das wohl nicht geht.
Als ich vor einigen Wochen zum AG mußte, um das Erbe meines Opas auszuschlagen, wurde mir erklärt, daß dies endgültig sei.
Ein Rücknahme der Entscheidung ist nicht möglich wurde mir gesagt.
Damit habe ich dann auch kein Anrecht auf einen Pflichtteil.
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