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Erbschaftssteuer auf Null setzen

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IBG-AG
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 66
Wohnort: Stoedtlen

BeitragVerfasst am: 15.Apr 2003 9:12    Titel: Erbschaftssteuer auf Null setzen Antworten mit Zitat

Durch Einsatz einer US- AG läßt sich die Erbschaftssteuer auf Null reduzieren , wenn der Erblasser vor seinem Tot eine Firma gründet und seinen Besitz an diese für ~ 10€ verkauft geht der Fiskus leer aus , da eine Firma ja nicht sterben kann . Voraussetzung :Der Nutznieser der Erbschaft steht als Miteigentümer bereits in der Firmengründungsurkunde mit drinn!
Na was sagt Ihr dazu ?
mfg
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1361
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2003 20:01    Titel: Hört sich ja interessant an. Antworten mit Zitat

Aber die Frage dürfte wohl auch sein,w elche Steuern hat die amerikanische Firma für die Besitztümer zu entrichten, also auf die anfallenden Zinsen, Dividenden, was kostet die jährliche Verwaltung einer solchen Konstruktion und wenn was veräußert wird von diesen Besitztümern, fallen dann in Amerika Ertragssteuern an? Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
_________________
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1361
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 12.Okt 2003 21:03    Titel: @ibg-ag Antworten mit Zitat

vielleicht ist es Ihnen entgangen , daß zu dieser Thematik hier noch eine etwas genauere Erläuterung erbeten wurde. Vielleicht könnten Sie die nachholen oder fehlen Ihnen die Infos dazu?
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Jfibu
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 13.Okt 2003 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Durch Einsatz einer US- AG läßt sich die Erbschaftssteuer auf Null reduzieren , wenn der Erblasser vor seinem Tot eine Firma gründet und seinen Besitz an diese für ~ 10€ verkauft geht der Fiskus leer aus , da eine Firma ja nicht sterben kann . Voraussetzung :Der Nutznieser der Erbschaft steht als Miteigentümer bereits in der Firmengründungsurkunde mit drinn!
Na was sagt Ihr dazu ?
mfg
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NEGATIV!

das vorgeschlagene konstrukt scheitert an den unterschiedlichsten stellen. um mich jetzt nicht in diverse steuerliche einzelheiten und §§ zu verennen and der stelle nur eine einfache argumentation als antwort.

wenn der erbe bereits als Miteigentümer eingetragen ist, so stellt die veräußerung weit unter realwert eine versteckte schenkung an die firma (und somit auch an die beteiligten dar) = erbschaftssteuer fällt an. weiterhin wird im falle des ablebens der restliche anteil der firma vererbt. die argumentation, dass das FA dies nicht weiss greift hier nicht, denn die übertragung des vermögens auf die firma wird 100 %-ig festgestellt und damit werden auch die hintergründe des kompletten gebarens aufgedeckt = erbschaftssteuer fällt an.

alles in allem wird der vorschlag nur für ärger mit den behörden sorgen, keine steuern sparen und den vorgang erbschaft unnötig komplizieren. vielleicht sollte man eher mal die legalen mittel und möglichkeiten ausschöpfen bevor man zu solchen konstrukten greift!
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