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Erbschaftssteuerreform wie in Deutschland wäre KMU-Gewinn!

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 12:45    Titel: Erbschaftssteuerreform wie in Deutschland wäre KMU-Gewinn! Antworten mit Zitat

Zitat:
Der heimische Mittelstand soll nicht nur in Sonntagsreden schön geredet werden!

Die CSU hat jetzt in Deutschland die rot/grüne Regierung vor sich her getrieben. Es kommt zu einer kreativen Reform der Erbschaftssteuer für den unternehmerischen Mittelstand. Zwar bietet auch Österreich Erleichterungen bei Unternehmensübertragungen nach Erwerbsunfähigkeit des Besitzers, aber der deutsche Ansatz hat bei weitem mehr Charme und ist vor allem großzügiger - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Um die Existenz von mittelständischen Betrieben beim Tod des Eigentümers nicht durch den Fiskus zu gefährden, wird den Erben in Deutschland künftig die Erbschaftsteuer auf zehn Jahre gestundet - vorausgesetzt, dass sie die Firma weiterführen und nicht verkaufen. Für jedes Jahr, in dem sie das Unternehmen erhalten, gewährt das Finanzamt einen Steuerrabatt von zehn Prozent. Nach zehn Jahren ist so die Schuld getilgt. Laut dem vorliegenden Entwurf ist die volle Entlastung auf den Wert des begünstigten Vermögens bis zu 100 Millionen EUR beschränkt.

Da schaut die österreichische Variante vergleichsweise mickrig aus. Erbschaftssteuerfrei sind bei Unternehmensübertragung infolge Todes gerade einmal müde 365.000 EUR.

Darüber hinaus ist die deutsche Variante von etwas mehr Weitsicht geprägt. In Österreich muss der Erbe das Unternehmen gerade einmal fünf Jahre behalten. Bei der deutschen Variante - zehn Jahre Abschreibung bis auf den Null-Steuersatz - ist der Erbe bereits so tief in die Materie eingedrungen, dass er das Unternehmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weiter führt.

Österreich sollte daher - so es Unternehmensnachfolgen tatsächlich und nicht nur in Sonntagsreden fördern will - rasch die deutsche Variante umsetzen. Allerdings werden auch dann die österreichischen Unternehmer nicht so weit gehen, wie der von dpa zitierte deutsche Wirtschaftsprüfer, der da meinte: "Einer Regierung, die das (die Erbschaftssteuerreform für den Mittelstand) hinbringt, müssten die Unternehmer die Füße küssen".

Das kann man von den heimischen Unternehmern nicht verlangen. Immerhin sind sie von den Füßen ihrer Regierung schon allzu oft getreten worden.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Handelsblatt; 09.08.2005

Steuerexperten gegen Erbschaftsteuerreform

Entlastung unnötig - Wirtschaft widerspricht. Die Pläne von Union und SPD, Unternehmen von der Erbschaftsteuer zu befreien, sind nach Auffassung von Experten unnötig. Arbeitsplätze würden so nicht gesichert. Außerdem sei die Belastung der Unternehmen so gering, dass in Notfällen eine Stundung völlig ausreichen würde.

BERLIN. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Steuerrechtler Roman Seer und Harald Jansen von der Ruhruni Bochum im Auftrag der Grünen.

Seer und Jansen untersuchten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Landes Bayern zur Erbschaftsteuerreform. Beide Entwürfe sehen vor, Unternehmenserben die Erbschaftsteuer schrittweise zu erlassen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen. Auf das Konzept hatten sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die Unionsspitzen Angela Merkel (CDU) und Edmund Stoiber (CSU) auf dem Jobgipfel im März geeinigt. Wegen der Neuwahlen am 18. September wird ein entsprechendes Gesetz zunächst nicht zustande kommen. Die Union will den bayrischen Entwurf allerdings im Fall eines Wahlsieges wieder aufgreifen. Die SPD will die Erbschaftsteuer so gestalten, dass der Betriebsübergang an die nächste Generation "nicht behindert wird", so ihr Wahlprogramm.

Nach Auffassung von Seer und Jansen ist dies bereits heute nicht der Fall. Sie begründen dies mit der Höhe der Erbschaftsteuer, die in der Regel "nicht einmal zu Liquiditätsschwierigkeiten führt", so das Gutachten. Bei einer Eigenkapitalrendite von fünf bis zehn Prozent muss demnach der durchschnittliche Mittelständler mit einem Betriebsvermögen von 1,2 Mill. Euro 65 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Bei einem Gewinn von 200 000 Euro sollte dies kein Problem sein, so die Gutachter.

Bei den Wirtschaftsverbänden wurde diese Schlussfolgerung zurück gewiesen. "Wenn es die Jobgipfel-Reform gegeben hätte, hätte es den Fall Müller nicht gegeben", sagte Dietmar Gegusch, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der Eigentümer der Firma Müller-Milch hat seinen Firmensitz in die Schweiz verlegt, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Gegusch verweist darauf, dass das Ziel des Jobgipfels die Verbesserung des Standorts sei - gerade auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Daher teile er die Gutachter-Kritik, dass die von 100 Mill. Euro Betriebsvermögen in den Gesetzentwürfen völlig willkürlich gezogen sei.

Matthias Lefarth, Steuerexperte beim Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), verweist darauf, dass viele Handwerker sehr wohl beim Übergang ihres Betriebes auf die Kinder ein Problem mit der Erbschaftsteuer sehen. In Umfragen des Verbandes sei die Erbschaftsteuer immer als drängendes Problem genannt worden.

Der ZDH verlangt allerdings einen anderen Ansatz zur Reform der Erbschaftsteuer: Entscheidend für kleinere Betriebe sei, dass Grundstücke leichter als begünstigtes Betriebsvermögen anerkannt würden. Heute zählt ein Grundstück nur dann zum Betrieb, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Im Handwerk ist laut Lefarth aber der Bäcker typisch, der nur 30 Prozent seiner Immobilie als Laden nutze. Zumindest dieser Anteil müsse künftig anerkannt werden, fordert Lefarth.

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2177

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Erbschaftsteuerreform verzögert sich

Die geplante Reform der Erbschaftsteuer zugunsten von Unternehmenserben verzögert sich. Die SPD-Fraktion will vor der Arbeit am Gesetz nun doch zunächst das Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, den der Koalitionsvertrag verpflichtet, bis Ende des Jahres das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, will dem Konflikt mit der Union ausweichen und verlangt daher von den Ländern, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. "Es geht ja um eine reine Ländersteuer", begründete ein Sprecher Steinbrücks das Vorgehen.

Die Erbschaftsteuerreform ist heute Thema auf der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern. Am 30. August hat das Bundesfinanzministerium einen vorläufigen Referentenentwurf für das "Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge", an die Länder verschickt. Zu dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, sollen die Länder in vier Wochen Stellung nehmen. Der Entwurf enthält an den zwischen Union und SPD umstrittenen Punkten alternative Formulierungen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgeschrieben, die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2007 zu reformieren.

Den Unternehmenserben, die den Betrieb fortführen, soll die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich um zehn Prozent erlassen werden. Die SPD will die Höhe der jährlichen Entlastung an die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze knüpfen. Die Union will dagegen die unverbindlichere Formulierung des Umwandlungssteuerrechts übernehmen. Außerdem streiten die Parteien über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen.

Das Bundesverfassungsgericht will bis Ende dieses Jahres über die Erbschaftsteuer entscheiden: Der Bundesfinanzhof hatte vor vier Jahren die Verfassungsrichter angerufen, weil er die niedrigere Bewertung von Immobilien und Betrieben gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ansieht (AZ: 1 BvL 10/02).

Wenn die Länder die Reform sofort auf den Weg bringen wollten, müssten sie in Kauf nehmen, dass sie zunächst die Steuerausfälle von jährlich 500 Mill. Euro tragen müssen. Eine Gegenfinanzierung über höher bewertete Immobilien werde es erst nach dem Verfassungsgerichtsurteil geben. Wie es in Länderkreisen hieß, seien auch einige Unions-regierte Länder dafür, zunächst das Urteil abzuwarten und das Gesetz im Laufe des Jahres 2007 in Kraft zu setzen. Vernünftiger wäre es, ein Gesetz quasi fünf Minuten vor der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung eilig durch das Parlament zu pauken, führe zu Rechtsstreitigkeiten.
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