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zonk Specialist
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 89
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Verfasst am: 15.März 2004 18:44 Titel: Familienstiftung? |
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Hallo,
ein sehr guter Bekannter möchte sich so langsam aus dem aktiven Erwerbsleben zurückziehen.
Er unterhält derzeit drei funktionierende Firmen (GmbH, bzw. S.L.). Zwei in Deutschland, eine Zulieferfirma in Spanien.
Bei allen dreien ist er alleiniger GGF. (In Spanien steht ein weiterer auf dem Papier)
In ca. drei Jahren ist eine Übergabe der Geschäftsführerposition an einen Nachfolger vorgesehen. Derzeit ist er auf der Suche nach geeigneten Nachfolgern, welche dann eingearbeitet werden sollen.
Wichtig ist ihm vor allem, dass sein Lebenswerk über sein Ableben hinaus erhalten bleibt, wofür er 30 Jahre hart gearbeitet hat. Hier soll die Verkaufsmöglichkeit der Erben ausgeschlossen werden.
Diesbezüglich sucht er nach einer idealen Möglichkeit, seine Gesellschafteranteile in eine neu zu gründende Unternehmensform einzubringen und dort zu verwalten. Evtl. ist auch denkbar, dass nach kompletter Schuldentilgung die Wohnimmobilien dort eingeführt werden.
Der Unternehmensgewinn soll auch nicht mehr in Deutschland versteuert werden!
Auf Lebzeit soll er alleiniger Nutznießer der Gewinne bleiben, nach seinem Ableben die Familie.
Derzeit unterhält er noch seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Nach der Übergabe möchte er auf den Kanaren „in Rente gehen“ (Was er sicherlich nicht tun wird! So wie ich ihn kenne, fängt er nach spät. 6 Monaten auf den Kanaren mit einer neuen Firma an. Der kann nicht ohne Arbeit)
Das ganze „Konstrukt“ muss jeden Zweifel der Überprüfbarkeit standhalten. Deswegen kommen Phantasiegebilde nicht in Frage.
Auch nicht in Frage kommen Gebilde, welche über eine Verschachtelung so teuer werden, dass 30 – 50% des Gewinns für Kosten draufgehen. (Derzeit rd. 180.000 € Gewinn p.a.)
Mein Ansatz ist eine Stiftung. Wie meint ihr? |
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 11.Apr 2004 7:36 Titel: |
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Der Ansatz einer Stiftung ist aus meiner Sicht heraus der bessere und vor allem auch unantastbar für Erben.
Wo die Stiftung gegründet wird (am rechtlich wendigsten ist man in Liechtenstein), ist relativ zu betrachten, wichtiger scheint mir, das sein Erbe unantastbar bleibt, und das ist mit Sicherheit in einer Stiftung gegeben, denn diese muss sich daran halten was in der Stiftungsurkunde steht, die wiederum vom Stifter festgelegt wurde.
Mehr dazu unter: http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=720&postdays=0&postorder=asc&start=0
mfg |
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Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 3.Okt 2004 4:38 Titel: Gemeinnützige Stiftung im Ausland EugH Urteil Neu ! |
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Gemeinnützigkeit: Förderung der Allgemeinheit im Ausland, formelle
Satzungserfordernisse bei ausländischer Stiftung - Vorabentscheidungsersuchen an
den EuGH: Ausschluss der Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt
steuerpflichtigen ausländischen Stiftung gemeinschaftsrechtswidrig?
Leitsatz
1. Eine Stiftung fördert auch dann die Allgemeinheit i.S. des § 52 Abs. 1 AO 1977, wenn sie
ihre Zwecke ausnahmslos oder überwiegend im Ausland erfüllt und ihre Förderung vorzugsweise
auf die Jugend eines Staates (hier: der Schweiz) oder einer Stadt (hier: Bern) beschränkt ist.
2. Die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 59 AO 1977 erfordert hinsichtlich der
steuerbegünstigten Zweckverfolgung nicht die ausdrückliche Verwendung der Begriffe
"ausschließlich" und "unmittelbar".
3. Die satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 AO 1977) ist bei einer staatlich
beaufsichtigten Stiftung auch dann nach § 62 AO 1977 entbehrlich, wenn es sich um eine
Stiftung ausländischen Rechts handelt, die der Stiftungsaufsicht eines EU-Mitgliedstaates
unterfällt.
4. Dem EuGH wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Widerspricht es Art. 52 i.V.m. Art. 58, Art. 59 i.V.m. Art. 66 und 58 sowie Art. 73b EGV, wenn
eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts eines anderen Mitgliedstaates, die im Inland mit
Vermietungseinkünften beschränkt steuerpflichtig ist, anders als eine im Inland gemeinnützige
unbeschränkt steuerpflichtige Stiftung mit entsprechenden Einkünften nicht von der
Körperschaftsteuer befreit ist?
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