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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 18.Sep 2002 7:29 Titel: Finanzministerium kämpft um jeden Euro! |
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Im Finanzministerium kämpft man um jeden Euro. Damit dem Staat möglichst wenig Steuern entgehen, sind die Finanzämter auf Informationen anderer angewiesen. Quellen sind zum Beispiel andere Behörden und Geldinstitute.
Der Staat legt ein immer engeres Informationsnetz um seine Bürger. Der Fiskus ist ständig auf der Suche nach Steuergeldern. Selbst nach dem Tod wird noch gerechnet und geprüft.
Geerbte Steuersünden
Hat der Verstorbene ein Schließfach oder mehr als 1.022,58 Euro (2.000.- DM) auf dem Konto, erhält das Finanzamt Nachricht. Gemeldet wird der Kontostand des Tages vor dem Tod. Das Finanzamt prüft sehr genau, ob das Vermögen des Verstorbenen mit seinen Einkommensverhältnissen übereinstimmt. Oft werden dabei Steuersünden entdeckt. Dafür müssen die Erben neben den Steuern auch die Verzugszinsen nachzahlen. Das Finanzamt kann sogar auf das Vermögen des Erben zurückgreifen. Möglich ist die Nachberechnung in Einzelfällen bis zu zehn Jahren nach dem Versterben. In schwierigen Fällen sollte man einen Steuerberater oder Fachanwalt einschalten. Unter Umständen kann es empfehlenswert sein, die Erbschaft auszuschlagen. Das geht aber nur bis zu sechs Wochen, nachdem der Erbe vom Tod erfahren hat.
Freistellungsauftrag
Um ihr erarbeitetes Vermögen vor dem Finanzamt zu bewahren, versuchen manche Sparer ihr persönliches Freistellungslimit, bis zu dem keine Steuer auf die Kapitalerträge erhoben wird, von 1.533,88 Euro (3.000.- DM) bei mehreren Geldinstituten zu nutzen. Die Banken müssen die Freistellungsaufträge und die dazugehörigen Daten an das Bundesamt für Finanzen mitteilen. Das Bundesamt für Finanzen verteilt die Datenbestände auf die für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Finanzämter. Dort werden die Daten ausgewertet. Das Finanzamt kann damit alle Kapitalerträge dem jeweiligen Steuerpflichtigen zuordnen und erkennt falsche Angaben.
Aktien
Auch Aktienbesitzer werden geprüft. Verkauft der Anleger Aktien vor Ablauf eines Jahres muss ein erzielter Gewinn versteuert werden.
Immobilienerwerb
Die Kreditunterlagen der Geldinstitute können eine weitere Informationsquelle sein. Beim Immobilienerwerb verschleiern Bankkunden teilweise den tatsächlichen Kaufpreis. Ein Teil wird bar bezahlt und die Grunderwerbssteuer fällt niedriger aus. Aus den Kreditakten geht jedoch der wahre Kaufpreis meist hervor. Erwirbt ein Käufer ein Haus für 255.645,90 Euro (500.000.- DM) und verdient nur 10.225,84 Euro (20.000.- DM) fragen die Finanzbeamten ebenfalls nach, wie das Haus finanziert worden ist. Da sind die Banken jedoch nicht sehr auskunftsfreudig. |
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Hänsel und Gretel Pathfinder
Anmeldungsdatum: 08.02.2002 Beiträge: 416 Wohnort: Diese Erde
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Verfasst am: 18.Sep 2002 9:10 Titel: Der Witz ist der, |
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dass Steuerbetrug in Germansy immer noch als Kavaliersdelikt
betrachtet und selbst von den Steuerbehörden so gehandelt wird.
Ein pfiffiger Geschäftsmann wollte auf schnelle Weise zu Geld
kommen und seinen Geschäftspartner wegen Steuerhinterziehung
beim Fiskus anschwärzen, wenn es dafür eine kleine "Entschädigung"
gäbe, zumal die Beschiss-Summe recht ansehnlich war.
Die Steuerbehörde (auf Bundesebene) lehnt es jedoch ab, diesem
Tip nachzugehen und eine 'Provision' dafür zu zahlen. Begründung
hochoffiziell: .../... in Deutschland wird ein Vergehen gegen das
Steuergesetz immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet.../...
Na dann ran an den Speck, die Herren Kavaliere  |
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