Verfasst am: 17.Okt 2005 19:25 Titel: Haftungszeitraum nach Schenkung
Wird eine Immobilie von einem Verwandten im Rahmen der Freibeträge ordentlich durch Schenkung übertragen und ist dieser Verwandte in einem selbstschuldnerischen Bürgschaftsverhältnis an Firma X gebunden, so wurde mir gesagt, dass noch bis 24 Monate nach der Schenkung auf das Objekt seitens der Firma X zugegriffen werden könnte.
Ist dies korrekt oder ist das Objekt nach der Schenkung für Firma X bei Außenständen gegenüber dem Verwandten irgendwie noch greifbar, obwohl das Eigentum an mich übergegangen ist?
Weiterhin stellt sich mir die Frage, mit welchem Wert die Immobilie minimal angesetzt werden muss, so dass die Übertragung akzeptiert wird.
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