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TanteMeta Newbie
Anmeldungsdatum: 12.02.2002 Beiträge: 19
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Verfasst am: 11.März 2002 18:59 Titel: |
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Sie ersparen den Nachkommen viel Ärger, wenn Sie so früh wie möglich ein Testament erstellen. Wenn es etwas zu erben gibt, warum nicht schon im Jugendalter? Denn es ist ein Irrsinn zu glauben: Sterben tun immer nur die anderen.
Heisst natürlich nicht, dass ich euch kein langes Leben wünsche
Nur, ich hab da leider so meine Erfahrungen machen müssen und glaubt mir, es ist einfach besser alles geregelt zu haben!
Der vorliegende Testament-Entwurf zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. (Mit Erben, Begünstigter, Gattin, Wittwer, usw. verstehe ich mänliche als auch weibliche Personen sowie Firmen und Institutionen).
Testament (Entwurf)
Durch diese Verfügung bestimme ich (Vorname(n) Nachname(n), Geburtsdatum, Bürgerort(e), wohnhaft an der (Strasse, Ort) auf mein Ableben hin folgendes:
Sämtliche bisher von mir errichteten Verfügungen von Todeswegen werden hiermit widerrufen und durch diese neue Verfügung ersetzt.
(bei Ehevertrag)
Für die güterrechtliche Auseinandersetzung halte ich fest, dass ich mit meiner Gattin, (Vorname Nachname, geb. , Geburtsort), unter dem Güterstand der Güterverbindung einen Ehevertrag auf Vorschlagszuweisung an den Überlebenden Ehepartner am (Datum des Ehevertrages) abgeschlossen habe.
Sollte ich vor meiner Gattin sterben, gilt folgende Regelung:
Über meinen Nachlass setze ich meine Gattin, (Vorname Nachname) als Alleinerbin ein.
Sollte ich gleichzeitig oder nach meiner Gattin sterben, verfüge ich wie folgt: (weiter mit Punkt 1)
oder bei Wittwer
Ich halte fest, dass ich seit (Datum) verwittwet bin und (z.B.) meine beiden Kinder (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnort) und (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnort) in jedem Falle den Pflichtteil erben werden.
oder als Alleinstehende (Single)
Ich halte fest, dass ich (ausser den gesetzmässigen Erben, wie z.B. Eltern, Geschwister etc.) keine weiteren Verpflichtungen habe und dadurch über mein Vermögen wie folgt verfügen will:
1) zu 30%*) an: (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
Ersatzerbe**) ist (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
2) zu 30% an: (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
Ersatzerbe ist (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
3) u.s.w.
Als Willensvollstrecker ernenne ich meine Gattin, (Vorname Nachname). Zu meinem Ersatzwillensvollstrecker setze ich (evtl. Treuhandfirma oder Bank), ein.
Ort, Datum***)
Unterschrift***)
Bei mehreren Seiten Seitenzahl angeben z.B. (1 von 3), (2 von 3), (3 von 3)
*) Hier können Sie natürlich auch einzelne Wertobjekte (Immobilien, Autos, Schmuck, Sammlungen etc.) aufführen. Die Prozentangabe bei der Vermögensverteilung hat den Vorteil, dass unabhängig vom Vermögensstand, das Erbe verteilt werden kann und nicht dauernd ein neues Testament geschrieben werden muss. Der Nachteil liegt darin, dass z.B. Immobilien, Autos, und andere Wertgegenstände zuerst verkauft werden müssen, bevor der Erlös anteilmässig ausbezahlt werden kann (ausgenommen, die Erben werden sich einig).
Beachten Sie auch, dass Sie mit einem exklusiven «Geschenk» die Erben nicht unbedingt glücklich machen. Wenn nachträglich die nötigen Mittel zum Unterhalt dieses Erbes (Liegenschaften, Oldtimersammlung, etc.) nicht aufgebracht werden können, sieht sich der Begünstigte gezwungen das Erbe zu veräussern. Vielfach kann in einem solchen Falle nicht einmal die Erbschaftssteuer aufgebracht werden. Wenn Ihnen also etwas daran liegt, eine Sammlung, ein altes Haus oder sonst etwas Exklusives, der Nachwelt zu erhalten, klären Sie rechtzeitig ab, wer dazu auch finanziell in der Lage ist.
**) Sollte der Begünstigte vorher versterben, wird automatisch der Ersatzerbe begünstigt. Ersatzerbe kann auch ein bereits weiter unten Begünstigter oder immer die gleiche Person oder Institution sein.
Lassen Sie nun dieses handgeschriebene***) Testament bei einer neutralen Stelle (z.B. bei einem Notar oder Ihrer Bank) hinterlegen. Es genügt, wenn Sie in Ihrem Safe oder in Ihren persönlichen Unterlagen ein Hinweis auf die Existenz Ihres Testamentes ablegen.
***)wichtig, unbedingt erforderlich!
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1376 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Apr 2004 21:48 Titel: Ganz |
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wichtig wäre noch: Am besten sowas handschriftlich verfassen und vollständig unterschreiben! Oder man geht zu einem vernünftigen Notar und läßt sich auf seinen Einzelfall hin individuell beraten. Mittlerweile (für größere Sachen interessant) gibt es auch eine Vielzahl hochspezialisierter Erbrechtsanwälte. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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