GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Ihr Testament

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
TanteMeta
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sie ersparen den Nachkommen viel Ärger, wenn Sie so früh wie möglich ein Testament erstellen. Wenn es etwas zu erben gibt, warum nicht schon im Jugendalter? Denn es ist ein Irrsinn zu glauben: Sterben tun immer nur die anderen.

Heisst natürlich nicht, dass ich euch kein langes Leben wünsche

Nur, ich hab da leider so meine Erfahrungen machen müssen und glaubt mir, es ist einfach besser alles geregelt zu haben!

Der vorliegende Testament-Entwurf zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. (Mit Erben, Begünstigter, Gattin, Wittwer, usw. verstehe ich mänliche als auch weibliche Personen sowie Firmen und Institutionen).


Testament (Entwurf)

Durch diese Verfügung bestimme ich (Vorname(n) Nachname(n), Geburtsdatum, Bürgerort(e), wohnhaft an der (Strasse, Ort) auf mein Ableben hin folgendes:

Sämtliche bisher von mir errichteten Verfügungen von Todeswegen werden hiermit widerrufen und durch diese neue Verfügung ersetzt.

(bei Ehevertrag)
Für die güterrechtliche Auseinandersetzung halte ich fest, dass ich mit meiner Gattin, (Vorname Nachname, geb. , Geburtsort), unter dem Güterstand der Güterverbindung einen Ehevertrag auf Vorschlagszuweisung an den Überlebenden Ehepartner am (Datum des Ehevertrages) abgeschlossen habe.

Sollte ich vor meiner Gattin sterben, gilt folgende Regelung:

Über meinen Nachlass setze ich meine Gattin, (Vorname Nachname) als Alleinerbin ein.

Sollte ich gleichzeitig oder nach meiner Gattin sterben, verfüge ich wie folgt: (weiter mit Punkt 1)

oder bei Wittwer

Ich halte fest, dass ich seit (Datum) verwittwet bin und (z.B.) meine beiden Kinder (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnort) und (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnort) in jedem Falle den Pflichtteil erben werden.

oder als Alleinstehende (Single)

Ich halte fest, dass ich (ausser den gesetzmässigen Erben, wie z.B. Eltern, Geschwister etc.) keine weiteren Verpflichtungen habe und dadurch über mein Vermögen wie folgt verfügen will:


1) zu 30%*) an: (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
Ersatzerbe**) ist (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)

2) zu 30% an: (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)
Ersatzerbe ist (Vorname Nachname, Geburtsdatum, Adresse, evtl. nähere Bezeichnung)

3) u.s.w.

Als Willensvollstrecker ernenne ich meine Gattin, (Vorname Nachname). Zu meinem Ersatzwillensvollstrecker setze ich (evtl. Treuhandfirma oder Bank), ein.

Ort, Datum***)
Unterschrift***)

Bei mehreren Seiten Seitenzahl angeben z.B. (1 von 3), (2 von 3), (3 von 3)

*) Hier können Sie natürlich auch einzelne Wertobjekte (Immobilien, Autos, Schmuck, Sammlungen etc.) aufführen. Die Prozentangabe bei der Vermögensverteilung hat den Vorteil, dass unabhängig vom Vermögensstand, das Erbe verteilt werden kann und nicht dauernd ein neues Testament geschrieben werden muss. Der Nachteil liegt darin, dass z.B. Immobilien, Autos, und andere Wertgegenstände zuerst verkauft werden müssen, bevor der Erlös anteilmässig ausbezahlt werden kann (ausgenommen, die Erben werden sich einig).
Beachten Sie auch, dass Sie mit einem exklusiven «Geschenk» die Erben nicht unbedingt glücklich machen. Wenn nachträglich die nötigen Mittel zum Unterhalt dieses Erbes (Liegenschaften, Oldtimersammlung, etc.) nicht aufgebracht werden können, sieht sich der Begünstigte gezwungen das Erbe zu veräussern. Vielfach kann in einem solchen Falle nicht einmal die Erbschaftssteuer aufgebracht werden. Wenn Ihnen also etwas daran liegt, eine Sammlung, ein altes Haus oder sonst etwas Exklusives, der Nachwelt zu erhalten, klären Sie rechtzeitig ab, wer dazu auch finanziell in der Lage ist.

**) Sollte der Begünstigte vorher versterben, wird automatisch der Ersatzerbe begünstigt. Ersatzerbe kann auch ein bereits weiter unten Begünstigter oder immer die gleiche Person oder Institution sein.
Lassen Sie nun dieses handgeschriebene***) Testament bei einer neutralen Stelle (z.B. bei einem Notar oder Ihrer Bank) hinterlegen. Es genügt, wenn Sie in Ihrem Safe oder in Ihren persönlichen Unterlagen ein Hinweis auf die Existenz Ihres Testamentes ablegen.

***)wichtig, unbedingt erforderlich!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1376
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2004 21:48    Titel: Ganz Antworten mit Zitat

wichtig wäre noch: Am besten sowas handschriftlich verfassen und vollständig unterschreiben! Oder man geht zu einem vernünftigen Notar und läßt sich auf seinen Einzelfall hin individuell beraten. Mittlerweile (für größere Sachen interessant) gibt es auch eine Vielzahl hochspezialisierter Erbrechtsanwälte.
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Testament-Wie man Ärger vermeidet Moderator GM&P Urteile & Recht 0 7.Aug 2006 15:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Testament Goodman Unternehmensnachfolge & Erbschaft 0 28.Okt 2002 15:38 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen