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Li. - Abänderung des Erbrechts bezüglich des Pflichtteils

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2941

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2007 21:33    Titel: Li. - Abänderung des Erbrechts bezüglich des Pflichtteils Antworten mit Zitat

Zitat:
Presse- + Informationsamt Liechtenstein

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung von §773a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zuhanden des Landtags verabschiedet. Dieser Bericht und Antrag beruht auf einer
Gesetzesinitiative, welche im Oktober-Landtag zur Überprüfung an die
Regierung überwiesen worden ist. §773a ABGB regelt, in welchen
Fällen bei Erbschaften der Pflichtteil eines Kindes um die Hälfte
reduziert werden kann und ist die Zentralnorm für die
Pflichtteilsminderung bei mangelndem Naheverhältnis zwischen
Elternteil und Kind. Die nun dem Landtag zur Behandlung überwiesene
Vorlage sieht vor, das bestehende Recht derart abzuändern, dass der
Pflichtteil eines Kindes nicht um die Hälfte reduziert werden kann,
wenn der Erblasser grundlos den persönlichen Verkehr mit dem
Pflichtteilberechtigten abgelehnt hat.

Gemäss geltender Gesetzeslage kann ein Elternteil den Pflichtteil
seines Kindes auf die Hälfte reduzieren, wenn zwischen beiden
niemals ein Naheverhältnis bestand, wie es in der Familie zwischen
Eltern und Kindern gewöhnlich besteht. Die aktuelle Regelung
berücksichtigt nicht, weshalb kein Naheverhältnis entstanden ist.
Auch wenn ein Kind den Kontakt zum Elternteil gesucht hat und der
Elternteil diesen verweigert hat, kann der Pflichtteil gemindert
werden. Diese Bestimmung benachteiligt somit in seiner derzeitigen
Ausgestaltung vor allem uneheliche Kinder.

Die Regierung ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene
Gesetzesänderung dem heutigen Rechtsverständnis entspricht und
darüber hinaus schlüssig und rechtlich konsequent ist.

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