GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Patchwork-Familie: Wer erbt was von wem?

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2006 8:29    Titel: Patchwork-Familie: Wer erbt was von wem? Antworten mit Zitat

Die Familie mit ausschließlich gemeinsamen Kindern ist heute nicht mehr die Norm. In jeder siebten Familie, so wird geschätzt, lebt heute ein Kind, dass aus einer anderen Beziehung stammt. Gemeinsame Kinder der Partner kommen oft noch hinzu - Patchwork-Familien, so heißen diese Familien im "Neudeutsch". Diese können haltbarer sein als die rein blutsverwandte Familie. Die Kinder des Partners sind dem anderen oft so lieb wie die eigenen. Das gesetzliche Erbrecht nimmt darauf allerdings keine Rücksicht, denn mit einem gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht sind nur die leiblichen Kinder ausgestattet. Wenigstens im Erbschaftsteuerrecht sind die Stiefkinder gleichgestellt.

Deshalb besteht in der Patchwork-Familie ein ganz besonderer erbrechtlicher Handlungsbedarf. Verstirbt der Partner einer solchen Familie zuerst, erben nach dem Gesetz – neben dem Ehegatten - nur die leiblichen Abkömmlinge. Hier passt auch nicht das berühmte und oft verwendete Berliner Testament, in dem sich die Ehegatten erst wechselseitig zu Alleinerben einsetzen, während "die Kinder" erst nach dem Tode des Längstlebenden erben sollen. Nach dem Gesetz sind das wiederum nur die leiblichen Kinder des Längstlebenden, nicht die Kinder des erstverstorbenen Stiefelternteils. Dies führt oft zu einer rein zufälligen Vererbung von Vermögenswerten, die häufig als ungerecht empfunden wird. Sie zwingt die Kinder des Erstversterbenden dazu, den Pflichtteil geltend zu machen, wenn sie nach dem Tode des zweiten – nicht mit ihnen blutsverwandten - Ehegatten nicht leer ausgehen wollen. Mit dem Tode eines Partners tritt damit oft eine fatale Störung des bis dahin friedlichen Familienlebens der Patchwork-Familien ein.

Partner von Patchwork-Familien sollten daher dringend den erbrechtlichen Rat eines Notars einholen, denn es gibt probate Mittel, nicht gewollte Ergebnisse zu vermeiden.

Auf den Pflichtteil kann in notarieller Erklärung verzichtet werden, damit der Überlebende die Kinder seines Partners nicht ausbezahlen muss. In bestimmten Fällen kann auch zu dem Mittel der Vor- und Nacherbschaft gegriffen werden, damit Vermögen, das ein Partner in „seiner“ Familie sehen will, auch dort ankommt. Wenn man sicher sein will, dass der Partner auch nach dem Tode des Erstversterbenden die Kinder des anderen nicht vergisst, kann der Abschluss eines entsprechenden Erbvertrages das richtige Gestaltungsmittel sein. Aber Vorsicht: Auch die oft gewünschte gemeinsame Berufung aller Kinder gleich welchen Bluts zu Schlusserben, kann bei Kindern verschiedener Anzahl zu unliebsamen Überraschungen führen. Hat etwa einer nur ein Kind, der andere zwei, kann das Einzelkind nach dem Tode seines letztersterbenden Elternteils schon als Pflichtteil die Hälfte beanspruchen und muss sich nicht mit einem Drittel neben seinen Stiefgeschwistern zufrieden geben. Hier liegen einige Fallstricke aus, deshalb tut Beratung hier Not.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Stern TV und eine schrecklich nette (... leuchte Kommentare & Meinungen 8 9.Okt 2007 15:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ihre Familie und Steuern sparen - abe... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 7.Jan 2007 20:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Meine Familie hat einen Traum- wer hi... Sady Privat: Kredite & Finanzierungen 12 6.Jan 2006 20:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Deutsche Familie braucht Hilfe, Siche... saarländer Privat: Kredite & Finanzierungen 12 26.Okt 2005 18:33 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Geld leihen in Familie --> Finanza... maik-friedrichs Kapitalbeschaffung 0 27.Mai 2005 7:09 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ich suche jemand der einer Familie 15... honighimmel Kapitalbeschaffung 11 6.Mai 2005 7:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wer erbt die Schulden - wer muss zahl... Goodman Unternehmensnachfolge & Erbschaft 1 31.März 2002 22:32 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen