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Pflichtteil Enkel?

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pavanee
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2005 9:10    Titel: Pflichtteil Enkel? Antworten mit Zitat

Ich muss mich gerade mit dem Erbschaftsrecht auseinandersetzen.
Dabei kam mir die Frage, ob meinen beiden Kindern ein Pflichtteil zusteht von der vor Jahren verstorbenen Großmutter väterlicherseits. Der Großvater ist der Erbe, da sie sowas wie ein Ehegattentestament hatten.
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cash-flow
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2005 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

ui... also was für ein Ehegattentestament? "Berliner Testament" mit "Jastrowscher Klausel"?

Soweit ich mich erinnere, kann nur jemand einen Pflichtteil geltend machen, der auch (gesezlicher) Erbe ist. Da wir ein Erbschaftssystem nach Stämmen haben, kann jemand nur Erbe sein, wenn im Stamm über ihm keiner mehr lebt.

Da Sie selbst jedoch noch leben, können ihre Kinder keine (gesetzlichen) Erben sein. Somit gibt es auch keinen Pflichtteil für diese...

Der Pflichtteil hat jedoch nix mit einem Vermächtnis zu tun; sollte Grossmutter den Enkeln etwas vermacht haben. Daraus lässt sich kein Pflichtteil ableiten.

Weitere Antwort geht erst, wenn Sie detaillierter das Problem beschreiben.



PS. BGB ca. ab § 1922
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