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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2177
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Verfasst am: 24.Okt 2006 14:32 Titel: Reform der Erbschaftssteuer |
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Unternehmen fortführen spart Steuern
Eigentlich soll die Reform der Erbschafts-Steuer zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. So steht es im Koalitions-Vertrag. Erben von Unternehmen sollen entlastet werden. Noch diskutieren die Parteien jedoch über Details und Termin der Reform.
Steuern werden gestundet und später erlassen
Übertragen Eltern eine Firma an ihre Kinder, stundet das Finanzamt die anfallende Erbschafts-Steuer - zinslos. Jedes Jahr, in dem der Betrieb fortgeführt wird, werden dem Nachfolger zehn Prozent von der Steuer erlassen. Nach zehn Jahren fällt keine Steuer mehr an.
Der Haken an der Sache: Das Abschmelzen der Erbschafts-Steuer ist an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Über zehn Jahre müssen alle Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dann braucht der Nachfolger keine Erbschafts-Steuer zu zahlen.
Überlebt der Betrieb die Nachfolge zum Beispiel nur fünf Jahre, wird die Hälfte der Steuer fällig, die das Finanzamt bei Betriebs-Übergabe festgesetzt hat. Muss der Nachfolger zehn Prozent der Belegschaft entlassen, muss er zehn Prozent der Steuern zahlen.
Über diese Arbeitsplatz-Klausel sind sich die Parteien allerdings noch nicht einig. Die Union plädiert für eine unverbindlichere Formulierung. Wie die Klausel schließlich genau aussehen wird, ist offen.
Volle Steuer auf nicht-produktives Vermögen Steuerstundung und späterer Steuererlass gelten nur für so genanntes produktives Vermögen. Das sind zum Beispiel Betriebs-Gebäude, Maschinen, Lagerbestände und Fuhrpark.
Das nicht-produktive Vermögen, etwa Kassenbestände, Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen oder vermietete Grundstücke, muss der Nachfolger bei der Übergabe voll versteuern.
Bemessungs-Grundlage ändert sich für Personen-Gesellschaften
Auch die Bemessungs-Grundlage für die Berechnung der Erbschafts-Steuer soll sich ändern. Bisher zählten bei Personen-Gesellschaften die Bilanzwerte. Nun sollen alle Unternehmen nach dem Ertragswert-Verfahren bewertet werden. Dabei kommt es hautsächlich auf die Gewinne und Verluste der letzten drei Geschäftsjahre an, wobei die Jahre unterschiedlich gewichtet werden.
Mindest-Beteiligung von 25 Prozent bei Kapital-Gesellschaften
Stundung und Erlass der Steuern sind bei Kapital-Gesellschaften nur möglich, wenn der Erblasser mindestens 25 Prozent des Unternehmens hält. Allerdings wird auch dieser Punkt noch diskutiert. Es heißt, die Finanzminister der Länder möchten diese Grenze aufweichen. Familien-Mitglieder sollen demnach auch dann von der Erbschafts-Steuer verschont bleiben, wenn sie nicht frei über ihren Anteil verfügen können.
Urteil zur Bewertung von Gebäuden und Betrieben
Bis Ende des Jahres wird außerdem noch ein Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts zur Erbschafts-Steuer erwartet. Der Bundesfinanzhof hatte die Verfassungs-Richter angerufen, weil Betriebe und Immobilien bei der Festlegung der Erbschafts-Steuer niedriger bewertet werden als Geldvermögen. Diese Bevorzugung soll künftig wegfallen.
Die SPD würde gerne das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts abwarten und die Reform später in Kraft treten lassen. Alternativ müssten die Vorgaben der Richter als Nachbesserung in die Reform eingebunden werden. |
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max_ulrich Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Bamberg
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Verfasst am: 22.Jan 2007 16:08 Titel: Mindestbeteiligung und Besteuerung Grundbesitz |
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alles richtig, nur zwei Ergänzungen:
Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigt, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 Prozent unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung). Diese Mindestbeteiligung kann bei einem geringer beteiligten Gesellschafter auch dann als gegeben angesehen werden, wenn er und andere Gesellschafter sich unereinander unwiderruflich verpflichtet haben, über die Anteile nur einheitlich zu verfügen (§ 28a Abs. 1 Nr. 3 ErbStG-Entwurf).
Das Bundesverfassungsgericht wird am 31. Januar seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Erbschaftsteuer veröffentlichen. Das teilte das Gericht am 18.01.2007 in Karlsruhe mit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das Verfahren im Jahr 2002 den Karlsruher Richtern vorgelegt. Die obersten Finanzrichter halten die geltenden Regelungen für verfassungswidrig, weil die Erben von Immobilien, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften gegenüber den Erben von Bargeld und Wertpapieren bevorzugt werden. Die Bundesregierung wartet wegen einer geplanten Reform der betrieblichen Erbschaftsteuer auf die Karlsruher Entscheidung.
Viele Grüße
Ulrich |
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max_ulrich Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Bamberg
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Verfasst am: 31.Jan 2007 10:01 Titel: |
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Wie angekündigt, hat das Bundesverfassungsgericht heute seine Entscheidung zur Erbschaftsteuer veröffentlicht. Danach sind sowohl die Steuerbilanzwerte zur Besteuerung des Betiebsvermögens als auch die Grundbesitzwerte zur Besteuerung des Grundvermögens verfassungswidrig, da sie sich nicht am Verkehrswert orientieren. Hier ein Auszug aus der heutigen Pressemitteilung:
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 11/2007 vom 31.01.2007 zum Beschluss 1 BvL 10/02 07.11.2006
Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Trotz Unvereinbarkeitserklärung mit dem Gleichheitssatz wird die weitere Anwendung des geltenden Erbschaftsteuerrechts bis zur gesetzlichen Neuregelung zugelassen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Dabei ist er verfassungsrechtlich gehalten, sich auf der Bewertungsebene einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel zu orientieren. |
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moneyhouse Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 25 Wohnort: Bei Zuerich
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Verfasst am: 11.März 2007 18:30 Titel: Reform der Erbschaftssteuer |
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Sehr geehrter Herr Ulrich,
falls Sie immer noch eine passende Beteiligung suchen,
haette ich ein passendes Projekt für Sie in der Schweiz.
Weitere Infos unter meiner Email: [E-Mail anzeigen]
schönen Abend aus Zürich
moneyhouse |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 16.Apr 2007 17:55 Titel: |
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Dieser Mann hätte den Preis für den „Steuer weg“-Vorschlag des Jahres verdient ...
Als erster Politiker der Großen Koalition will Unions-Vize-Fraktionschef Michael Meister (CDU) eine Steuer komplett streichen!
Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte der Finanzpolitiker:
„Italien hat es uns vorgemacht und die Erbschaftsteuer 2003 einfach abgeschafft.“ So wie Schweden, Tschechien, Australien und, und, und ...
Meisters „Steuer weg“-Plan:
Statt die Erbschaftssteuer – wie geplant – zu reformieren, macht die Bundesregierung einfach nichts. Dann fällt die Abgabe Ende 2008 ersatzlos weg! So schreibt es das Bundesverfassungsgericht vor.
Meister zu BILD: „Wir sollten prüfen, ob wir die Erbschaftssteuer nicht ganz aufgeben. Bei jährlichen Einnahmen von vier Milliarden Euro, aber einem riesigen Verwaltungsaufwand, stellt sich die Frage, ob sich das Eintreiben der Steuer überhaupt lohnt.“ |
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hdschulz Insider
Anmeldungsdatum: 27.08.2004 Beiträge: 952
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Verfasst am: 23.Apr 2007 7:31 Titel: |
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aus der heutigen "Welt am Sonntag"
von Romanus Otte
Das hätte Michael Meister wissen können. Der Vorschlag des CDU-Mannes, kühl zu prüfen, ob es nicht besser wäre, die Erbschaftsteuer auslaufen zu lassen, wurde niedergebrüllt.
Von den Ländern, denen das Geld aus dieser Steuer zusteht. Von der SPD, die die Erbschaftsteuer erhöhen will.
Vom Publikum, das meist schon deshalb für die Steuer ist, weil es selbst kein Erbe erwartet.
Dabei spricht vieles gegen die Erbschaftsteuer. An ihr zeigt sich die Gefahr, Steuern nach einem bloßen Gerechtigkeitsimpuls zu gestalten. Einerseits scheint es unfair, wenn Erben Vermögen ohne Arbeit zufällt.
Doch unfair wäre es auch, kleine Vermögen wie ein Häuschen oder einen Betrieb so zu besteuern, dass die Erben ihr Erbe aufgeben müssen.
Das Ergebnis ist eine komplizierte Steuer mit vielen Ausnahmen, die mit hohem Aufwand nicht einmal ein Prozent aller Steuereinnahmen bringt. Und wieder trifft sie vor allem den Mittelbau. Kleine Erbschaften fallen unter Freibeträge, großen Erblassern hilft der Steuerberater oder die Auswanderung.
Das Verfassungsgericht hat der Politik auferlegt, in der Erbschaftsteuer die Bevorzugung von Immobilien und Betriebsvermögen abzuschaffen. Ob es Union und SPD gelingt, diese Forderung und eigene Gerechtigkeitsziele unter einen Hut zu bringen, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist ein Kompromiss, der wieder in Karlsruhe landet. Einigt sich die Koalition nicht, läuft die Steuer Ende 2008 aus.
Doch dazu wird es nicht kommen. 2009 ist Wahljahr, und die Union wird sich von der SPD kaum vorhalten lassen wollen, sie mache Reiche noch reicher.
Es ginge auch anders. Dazu müsste ein Bundesland den Mut aufbringen, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, zum Beispiel im Osten.
Die fünf neuen Länder nahmen 2005 nur gut 60 Millionen Euro Erbschaftsteuer ein. Stoßen sie endlich einen Steuerwettbewerb an, würde in Deutschland nachvollzogen, was um uns herum längst geschieht.
Nicht nur in der Schweiz, auch in Schweden, Tschechien, der Slowakei und bald auch in Österreich bleiben Erben weitgehend steuerfrei.
Eine schöne Folge wäre eine veränderte Sichtweise auf den Reichtum. Bisher rückt die Erbschaftsteuer die Erben in den Fokus, die bezahlen sollen. Im Steuerwettbewerb würde sich der Blick dagegen auf die Erblasser richten.
Und um sie würde gebuhlt. Dies könnte die Einsicht fördern, dass es für ein Gemeinwesen eher gut als schlecht ist, wenn dort viele Reiche leben - und mit ihren Erben bleiben. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 12.Jun 2007 16:38 Titel: |
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Enkel sollen weniger Erbschaftsteuer zahlen
In der Großen Koalition wird erwogen, die Erbschaftsteuer für die engsten Familienangehörigen spürbar zu senken. Davon profitieren würden vor allem Enkel, die bisher im Vergleich zum Ehepartner oder zu den Kindern des Verstorbenen schon auf vergleichsweise geringe Erbschaften Steuern zahlen müssen.
Hintergrund der Überlegungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar. Es führt dazu, dass vor allem auf Häuser und Grundbesitz spätestens von 2009 an mehr Erbschaftsteuer erhoben werden muss.
Nach einer Vereinbarung von Union und SPD soll es jedoch bei dem bisherigen Steueraufkommen von etwa vier Mrd. Euro pro Jahr bleiben, das allein den Ländern zusteht. Deshalb müssen die Steuersätze sinken oder die Freibeträge steigen.
Die Union will nun erreichen, dass die Steuersenkungen nicht allen Erben, sondern in erster Linie den engsten Familienangehörigen zugute kommen. "Wir wollen die Steuersätze für die direkten Angehörigen senken oder die Freibeträge erhöhen oder beides tun", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, der Süddeutschen Zeitung.
Bislang kann der Ehepartner eines Verstorbenen mit einer Kombination aus dem persönlichem Freibetrag und dem sogenannten Versorgungsfreibetrag bis zu 563.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern greift der Fiskus je nach Alter bei Beträgen oberhalb von 205.000 bis 257.000 Euro zu.
Enkelkinder hingegen müssen sich bislang mit einem persönlichen Freibetrag von 51.200 Euro begnügen. "Diese starke Unterscheidung trägt der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte nicht Rechnung. Die Menschen werden immer älter, und immer häufiger vermachen sie zumindest Teile ihres Hab und Guts nicht mehr den oft ebenfalls schon betagten eigenen Kindern, sondern deren Nachkommen", sagte Bernhardt. "Deshalb wollen wir den Freibetrag für Enkelkinder mindestens auf 100.000 Euro verdoppeln."
Quelle: SZ |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 5.Feb 2008 7:52 Titel: |
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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)
"Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2007 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts“ (ErbStRG) verabschiedet. Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist es, die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen zu erleichtern.
Diesen Ansatz, der bereits im Koalitionsvertrag vom 11.November 2005 vereinbart wurde, unterstützen die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft ausdrücklich."
So beginnt ein Brief der Spitzenverbände an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundesrates. Im weiteren werden dann die Wünsche der Unternehmerseite vorgetragen und um Berücksichtigung gebeten.
Lesen Sie selbst: [pdf] |
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