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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 2.Okt 2005 15:47 Titel: Schenken? Ja, aber mit Bedacht! |
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Grundstücke die zwischen nahen Angehörigen verschenkt werden, ermöglichen hohe Freibeträge und niedrige Steuersätze oftmals, dass keine oder nur geringe Steuern fällig werden. So bleiben zwischen Eltern und Kindern 205 000 Euro und zwischen Ehegatten 307 000 Euro steuerfrei.
Je entfernter die Verwandtschaft, desto niedriger der Freibetrag und desto höher der Steuersatz. Den Versuch, durch Schenkungen innerhalb der Familie, bessere steuerliche Bedingungen zu schaffen, vereiteln die Finanzämter regelmäßig - besonders dann, wenn er klar erkennbar ist.
Das mussten Eltern erfahren, die ihrer Tochter eine Eigentumswohnung schenkten. Im notariellen Vertrag bestimmten sie, dass die Tochter eine Hälfte davon sogleich an ihren Ehemann weiter gibt. Das Finanzamt bewertete die Transaktion als direkte Schenkung der Schwiegereltern an den Schwiegersohn mit der Folge, dass rund 10 000 Euro Schenkungsteuer anfielen. Die Familie sah zwei Schenkungen und dank hoher Freibeträge den Fiskus außen vor.
Der Bundesfinanzhof (BFH) gab den Beamten Recht, weil die Tochter nach den vorliegenden Verträgen keine eigene Entscheidungsmöglichkeit über die Verwendung des Geschenks gehabt habe (II R 54/03). Das sei aber Kriterium einer Schenkung. Keine Schenkung der Tochter bedeutete, dass der Freibetrag zwischen Ehegatten nicht angewendet werden durfte.
Nur wenn ein Erwerber frei über das geschenkte Vermögen verfügen kann, liegt eine steuerlich "saubere" Schenkung vor. Bei Immobilien gehört dazu eine Auflassung zugunsten des Beschenkten. Zu große Eile sollte vermieden werden. Wenn erste und zweite Schenkung auf verschiedene Jahre fallen oder wenigsten einige Monate dazwischen liegen, spricht das zu Gunsten einer steuerlich einwandfreien Schenkung. |
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