GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Schenkung

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2002 15:40    Titel: Schenkung Antworten mit Zitat

Rechtlich gesehen ist eine Schenkung an ein Kind ein vorweg ausgezahltes Erbe. Daher unterliegt sie den gleichen steuerlichen Bestimmungen wie eine Erbschaft. Aber Schenkungen haben trotzdem ihren Reiz.

Schnelles Schenken kann nämlich effektives Vererben bedeuten. Die persönlichen Freibeträge sind genauso hoch wie bei der Erbschaft: 205.000 Euro lassen sich steuerfrei auf jedes Kind, 307.000 Euro auf den Ehegatten übertragen. Diese Beträge können Sie alle zehn Jahre in Anspruch nehmen. Sie müssen aber beachten, dass Schenkungen immer dann zum Nachlass gerechnet werden, wenn zwischen Schenkungszeitpunkt und Tod des Schenkers weniger als zehn Jahre vergangen sind.

Vorteile

Der Wertzuwachs des geschenkten Vermögens wird nicht mehr von der Erbschaftsteuer erfasst
Oft unterliegt der Beschenkte einem niedrigeren Steuersatz in der Einkommensteuer als der Schenker. Der Vermögensabfluss sorgt beim Schenker für einen niedrigeren Steueranteil, während der Ertrag aus dem Zuwachs beim Beschenkten nur geringe steuerliche Auswirkungen hat.
Folgen:
Der geschenkte Gegenstand oder Betrag geht in das Eigentum des Beschenkten über und kann nur unter engen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Für den Schenker besteht darin ein gewisses Risiko. Wird er enttäuscht, bleibt die Schenkung trotzdem wirksam.
Soll eine Schenkung mit einer Auflage verbunden werden, ist dies grundsätzlich möglich. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall aber unbedingt den Rat eines Notars einzuholen und einen notariellen Vertrag mit dem Beschenkten zu schließen.

Rückforderung der Schenkung

Ein Widerruf der Schenkung ist dann möglich, wenn der Beschenkte sich dem Schenker oder einem seiner nahen Angehörigen gegenüber grob undankbar verhalten hat (§ 530 BGB) Sie ist außerdem möglich, wenn der Schenker nach der Schenkung seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren oder gesetzliche Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten oder nahen Angehörigen nicht mehr erfüllen kann (§ 528 BGB).

Steuerliche Wirkung einer Schenkung - ein Beispiel:
Mutter Amalie schenkt ihrem Sohn Bernhard zur Hochzeit 250.000 Euro für den Kauf einer Eigentumswohnung. Bernhard ist in der Erbschaftsteuerklasse I und hat daher einen Freibetrag von 205.000 Euro. Er muss also 45.000 Euro mit dem Steuersatz von 7 Prozent versteuern (=3.150 Euro Steuer). 13 Jahre nach der Schenkung verstirbt Amalie, Bernhard erbt weitere 250.000 Euro. Auch von dieser Erbschaft muss er nur 45.000 Euro mit 7 Prozent versteuern, weil die Schenkung über 10 Jahre zurückliegt. Insgesamt zahlt Bernhard aus der Schenkung und der Erbschaft 6.300 Euro Steuern.

Wäre die gesamte Summe von 500.000 Euro erst beim Tod der Mutter an Bernhard gegangen, hätte die Rechnung so ausgesehen:
Erbe: 500.000 Euro, Freibetrag: 205.000 Euro, zu versteuern: 295.000 Euro, Steuersatz (Steuerklasse I, zu versteuerndes Vermögen bis 512.000 Euro) 15 Prozent, zu zahlende Erbschaftsteuer: 44.250 Euro. Die Einsparung durch die Schenkung beträgt also 37.950 Euro.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2004 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Sie Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen

Bei Erbschaft und Schenkung bestehen eine Reihe von Freibeträgen, bis zu denen keine Steuer anfällt. Diese Freibeträge dürfen alle 10 Jahre aufs Neue beansprucht werden. Der Freibetrag gilt auch pro Fall, so dass z.B. jeder Elternteil jedem Kind alle 10 Jahre einen Betrag bis zur Höchstgrenze von 205.000 Euro zuwenden kann.

TIPP: Für die Zukunft sind Steuererhöhungen in diesem Bereich nicht auszuschließen. Denken Sie daher jetzt über Schenkungen nach. Es muss ja nicht gleich das gesamte Ersparte sein ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 13.Nov 2004 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
TIPP: Für die Zukunft sind Steuererhöhungen in diesem Bereich nicht auszuschließen. Denken Sie daher jetzt über Schenkungen nach. Es muss ja nicht gleich das gesamte Ersparte sein ...


beliebt ist z.b., dem nachwuchs immobilienvermögen zu vererben, sich aber gleichzeitig das lebenslange nießbrauchsrecht (vorsicht: nicht mit wohnungsrecht verwechseln. aufgrund eines wohnungsrechts darf man die immobilie nur selber bewohnen, aber nicht vermieten) vorzubehalten.

rechtliche folge: das verschenkte vermögen kann weiterhin wie eigenes genutzt werden, einkünfte hieraus sind unverändert vom schenker zu versteuern (also positive oder auch negative mieteinkünfte).

der beschenkte bekommt also quasi das geschenkpapier, den inhalt aber erst mit dem tod des schenkers. ebenso braucht nur ein teil sofort schenkungsversteuert werden (bzw. eben nicht, da die freibeträge nicht überschritten werden), der rest erst beim erbfall (oder wiederum nicht).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
jenny2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Experten.

Ich benötige schnellstmöglich Hilfe (wg. der 6-Wochen-Frist zur möglichen Ausschlagung).

Vor 3 Wochen ist mein Vater verstorben.

Dieser hat mir vor 4 Jahren die Summe von 200.000 Euro geschenkt.
Das mir nun zustehende Erbe wird ca. 100.000 Euro betragen.

Meine Frage lautet nun: wird die Schenkung vor 4 Jahren in Summe zum mir zustehenden Erbe addiert, so dass die gesamten 300.000 Euro nun den möglichen Freibetrag von 205.000 Euro übersteigen und ich dadurch Erbschaftssteuer bezahlen muss?

Falls ja, würde ich das Erbe nämlich ausschlagen, wodurch meine Mutter Alleinerbin wäre, die mir ja dann später irgendwann wiederum einen Betrag einfach schenken kann.

Sehe ich das richtig?

Vielen herzlichen Dank schon vorab für Ihre kompetente Antwort.

Herzliche Grüße,
Jennifer H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Unternehmensnachfolge & Erbschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Sozialamt - Sozialhilfebedürftige und... GM&P Info Urteile & Recht 0 9.Aug 2007 14:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Erbschaft/Schenkung von in der Schwei... Der Swap Unternehmensnachfolge & Erbschaft 0 24.Jan 2006 19:09 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Nicht jeder Verzicht ist eine Schenkung Spiritus Rector Unternehmensnachfolge & Erbschaft 0 4.Dez 2005 11:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Haftungszeitraum nach Schenkung dave2002 Unternehmensnachfolge & Erbschaft 0 17.Okt 2005 19:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schenkung ? Darlehn ? ... oder was wü... MamboJambo Steuerberatung & Steueroptimierung 1 28.Jul 2005 11:19 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wer hilft bei dem Thema Schenkung, Gr... silviken Immobilien 0 3.Mai 2005 12:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Muss Schenkung innerhalb des Freibetr... farell1977 Unternehmensnachfolge & Erbschaft 2 30.Apr 2005 12:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bei Schenkung und Erbe verdient der F... A. Henneberg Unternehmensnachfolge & Erbschaft 0 30.Sep 2004 13:00 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen