| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 26.Nov 2005 12:45 Titel: Spekulationsgewinne - Besteuerung umstritten! |
|
|
Die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ist umstritten. Es geht darum, ob und wie Einkünfte zu besteuern sind, die aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb von zwölf Monaten entstanden sind. Dieser Streit könnte eine ganz neue Dimension erhalten, wenn die große Koalition aus Union und SPD die Spekulationsfrist ganz und gar abschafft. Das ist offenbar geplant und würde dazu führen, dass Gewinne aus Wertpapierverkäufen unabhängig von der Haltedauer der Papiere steuerpflichtig werden.
Das Bundesverfassungsgericht beurteilt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 als verfassungswidrig. Begründung der Richter: Die Erfassung dieser so genannten Spekulationsgewinne hänge vor allem von der Entscheidung der Steuerzahler ab, sie in ihrer Steuererklärung selbst anzugeben oder nicht. Eine gleichheitsgerechte Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs scheitere an strukturellen Erhebungsmängeln, somit könne die Steuer in diesen Jahren nicht erhoben werden. Es kommen aber nur diejenigen in den Genuss der Entscheidung, deren Steuerbescheide noch offen sind.
Inzwischen ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig, in dem es um die im Prinzip gleichen Erhebungsdefizite im Jahr 1999 geht. Der BFH hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, und den Ministerialen Fragen gestellt, die erkennen lassen, dass die obersten Finanzrichter erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer auch in den Jahren nach 1998 hegen. Steuerexperten gehen davon aus, dass der BFH sich mit diesem Problem erneut an das Bundesverfassungsgericht wenden wird. Die Finanzverwaltung hat nach einigem Zögern akzeptiert, dass Einspruchsverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit der Regelung ab 1999 geltend gemacht wird, grundsätzlich ruhen.
Steuerbescheide ab 2000 ergehen in dieser Frage wieder vorläufig. Wer allerdings eine Aussetzung der Vollziehung erreichen will, muss Einspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Das gilt auch für die Jahre 1995 und 1996. Für 1995 ist bereits ein Verfahren beim BFH anhängig.
Ab 2004 dürfte eine Berufung auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften weniger Erfolgsaussichten haben, weil die Erfassung privater Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren und Termingeschäften neu geregelt wurde. Banken und andere Finanzdienstleister stellen ihren Kunden jährliche Mitteilungen aus, die auch alle Spekulationsgeschäfte umfassen und auf die auch die Finanzverwaltung zurückgreifen kann.
Und noch eine neue Regelung müssen Anleger beachten: Ab 2005 müssen Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften nach der so genannten Fifo-Methode ermittelt werden. Fifo steht für "First in, first out" und bedeutet, dass bei einem Verkauf von Wertpapieren der gleichen Art, die zu verschiedenen Zeitpunkt erworben wurden, die zuerst gekauften Papiere auch als die zuerst verkauften gelten. Für das Jahr 2004 können Anleger zwischen der Fifo-Methode und der bisherigen Durchschnittsmethode wählen. Anleger sollten deshalb für das Jahr 2004 genau rechnen und gegebenenfalls ihre Wahlmöglichkeit nutzen. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|