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Stiftungen - höhere Besteuerung!

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 12.Jul 2005 8:15    Titel: Stiftungen - höhere Besteuerung! Antworten mit Zitat

Handelsblatt

Stiftungen droht höhere Besteuerung


Bund und Länder präzisieren Amnestie-Sonderregel. Deutschen Stiftern in Liechtenstein droht eine Belastung mit einer hohen Schenkungsteuer.

Diese wird nach Informationen des Handelsblattes aus Kreisen der Finanzverwaltung fällig, wenn die Stiftungen jetzt aufgelöst und die Gelder nach Deutschland zurückgeholt werden. Auch Stifter, die der Steuerfahndung ins Netz gehen, sind betroffen. Die Schenkungsteuer kann bis zu 50 Prozent des Vermögens aufzehren. Nur Stifter, die von der am 31. März 2005 ausgelaufenen Steueramnestie Gebrauch gemacht haben, sollen vor dem Finanzamt sicher sein.

Die von Finanzminister Hans Eichel (SPD) ins Leben gerufene Amnestie gewährte reuigen Sündern, die hinterzogene Steuern nacherklärten und bezahlten, einen Steuerrabatt. Für Stiftungen wurde später eine Sonderregelung eingeführt. Sie sah vor, dass für bestimmte Konstruktionen keine Schenkungsteuer anfällt. Nach Informationen des Handelsblatts werden die Finanzämter nun von Bund und Ländern angewiesen, nur bei jenen Stiftern diese Sonderregelung anzuwenden, die auch eine Amnestieerklärung abgegeben haben. Was mit Fällen geschieht, die erst nach dem Ende der Amnestie ans Licht kommen, lässt die Weisung offen. "Von der Auflösung einer Stiftung würde ich deshalb momentan die Finger lassen", warnt Jörg Schauf, Partner in der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg. "Das ist zu risikoreich."

In der Fachwelt ist umstritten, wie Gelder aus Liechtensteinischen Stiftungen hier zu Lande zu besteuern sind. Die Gebilde, die in der Regel dazu dienen, am deutschen Fiskus vorbeigeschleustes Kapital zu verstecken, zeichnen sich durch eine Besonderheit aus: Anders als sonst üblich kann der Stifter, der sein Geld einbringt, weiter frei über Kapital und Erträge verfügen.

Ob die Einbringung und Rückholung des Geldes dennoch als Schenkungen zu qualifizieren sind oder es sich lediglich um eine so genannte "verdeckte Treuhand" handelt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Geht man von einer Schenkung aus, wird die Aufdeckung teuer: Laut Schauf kann das Finanzamt bis zur Hälfte des Vermögens fordern: "Außerdem sind bei Schenkungen an Dritte die Freibeträge verschwindend gering."

Die Unsicherheit über diesen Rechtszustand führte dazu, dass viele Stifter zunächst keinen Gebrauch von der Steueramnestie machen wollten. Eichel einigte sich daraufhin mit den Ländern auf eine Lesart, wonach dann, wenn Indizien für eine "verdeckte Treuhand" sprechen, von der Schenkungsteuer abgesehen wird. Daraufhin ließen sich viele Stifter auf die Amnestie ein - was Eichel kurz vor deren Ende noch erhebliche Zusatzeinnahmen bescherte. Vor wenigen Wochen verwarf jedoch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Aufsehen erregenden Urteil ausdrücklich diese Konstruktion - und ordnete damit de facto die Schenkungsteuerpflicht für Stiftungen aus Liechtenstein an.

Derzeit liegt die Sache beim Bundesfinanzhof (BFH). Für den Fall, dass dieser dem Finanzgericht folgt, haben sich Bund und Länder nun darauf geeinigt, Stiftern, die eine Amnestieerklärung abgegeben haben, Vertrauensschutz zu gewähren. Diese Gruppe muss sich selbst dann keine Sorgen machen, wenn die Auflösung der Stiftung erst nach dem Auslaufen der Amnestie erfolgt.

Gefährlich wird es hingegen für jene, die keine Amnestieerklärung abgegeben haben und ihr Geld erst jetzt zurückholen - oder jetzt der Steuerfahndung ins Netz gehen. Bund und Länder konnten sich nicht darauf einigen, auch ihnen Vertrauensschutz zu gewähren. Diese Stifter müssen also damit rechnen, dass die Finanzämter sich auf das Urteil aus Rheinland-Pfalz berufen und Schenkungsteuer verlangen.

Sorgen müssen sich aber nicht nur jene, die jetzt auffliegen. Auch noch nicht abgeschlossene Altfälle werden offenbar erneut aufgerollt. Nach Aussage von Schauf werden in Rheinland-Pfalz bereits viele Stiftungsfälle "wieder aufgemacht". Betroffen könnten auch die prominenten "Batliner"-Verfahren sein. Die Kunden des Liechtensteinischen Treuhänders Herbert Batliner waren im Jahr 2000 aufgeflogen, als eine CD mit hochbrisanten Informationen anonym bei der Staatsanwaltschaft einging. Einige dieser Fälle sind vermutlich noch nicht verjährt.

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