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GoMo&Pa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2177

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 14:34    Titel: Unternehmen übertragen Antworten mit Zitat

Weitergabe innerhalb der Familie

Ein Unternehmen kann an einen Nachfolger verschenkt, verkauft oder ihm nur zur Führung übergeben werden. Bei der Frage der Übertragung spielen betriebswirtschaftliche und persönliche Aspekte eine Rolle.

Schenkung nimmt Erbschaft vorweg

Knapp die Hälfte aller Unternehmen wird in Deutschland an einen Nachfolger aus der Familie übergeben. In den meisten Fällen geht das Unternehmen in Form der vorweggenommen Erbfolge bzw. Schenkung auf die nächste Generation über. Der Senior-Chef übergibt zu Lebzeiten das Unternehmen an seinen Erben.

Steuerliche Vorteile

Der Nachfolger erhält den Betrieb unentgeltlich. Vorteil für den Senior: Für ihn entsteht durch die Schenkung kein Veräußerungs-Gewinn, den er versteuern müsste.

Eine Schenkung ist zudem von Vorteil, wenn im Unternehmen hohe stille Reserven vorhanden sind. Zum Beispiel erzielen Gebäude und Grundstücke häufig Verkaufserlöse, die deutlich höher sind als die in den Büchern verbuchten Werte. Wird das Unternehmen verkauft, käme es hier zu hohen Gewinnen, die versteuert werden müssten.
Andere Erben auszahlen

Wird das Unternehmen an den Nachfolger verschenkt, sollten Ansprüche möglicher anderer Erben im Vorfeld geklärt werden. Denn Kinder und Ehepartner sind pflichtteil-berechtigt. Sie haben einen Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Am besten ist es deshalb, rechtzeitig entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten und beim Notar einen Verzicht auf den Pflichtteil zu vereinbaren. Spätere Forderungen der Pflichtteil-Berechtigten könnten die Liquidität des Unternehmens nach dem Erbfall sonst erheblich belasten.

Unternehmen schrittweise übertragen

Wenn der Senior die Unternehmens-Führung nicht gleich völlig aus der Hand geben will, bietet sich die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Nachfolgers am Unternehmen an. Die Geschäftsanteile gehen dann nach und nach auf den Nachfolger über.

Für diese Form der Übertragung muss unter Umständen die Rechtsform des Unternehmens geändert werden. Empfehlenswert sind die Kommandit-Gesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ermöglichen eine Haftungs-Beschränkung des neu eintretenden Gesellschafters und können relativ unkompliziert errichtet werden.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2177

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Verkauf an externen Nachfolger

Gibt es innerhalb der Familie keinen geeigneten Nachfolger für das Unternehmen, bietet sich ein Verkauf an. Der Nachfolger zahlt einen vereinbarten Preis. Er kann nach der Übergabe frei über das Unternehmen verfügen.

Einmalige oder wiederkehrende Zahlungen

Der Nachfolger kann den Kaufpreis auf einmal oder in wiederkehrenden Zahlungen begleichen. Bei Letzterem wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden:

* Als Rente können die Vertragspartner eine Leibrente vereinbaren. Der Nachfolger zahlt bis zum Tod des berechtigten Empfängers. Alternativ können sie eine zeitlich befristete Rente festlegen. Mindestdauer dieser so genannten Zeitrente sind zehn Jahre.

* Käufer und Verkäufer können auch eine einfache Raten-Zahlung vereinbaren. Die Laufzeit ist dabei auf zehn Jahre begrenzt.

* Bei der dauernden Last kann die Höhe der Zahlungen schwanken. Sie kann sich zum Beispiel am Unternehmens-Gewinn orientieren.

Tipp: Bei der Entscheidung für oder wider eine Einmalzahlung oder eine wiederkehrende Zahlung sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Auskunft gibt der Steuerberater.

Übernahme durch das Management

Eine Form des Verkaufs ist das Management-Buy-Out (MBO). Nachfolger sind hier ein oder mehrere Mitarbeiter, meistens Führungskräfte aus dem Unternehmen. Der Vorteil eines MBO ist, dass der oder die Nachfolger das Unternehmen mit all seinen Stärken und Schwächen kennen.

Häufig müssen die Nachfolger für ein MBO jedoch Fremdkapital aufnehmen, weil sie nicht über genügend Eigenkapital verfügen. Der Aufwand für Zinsen und Tilgung darf dabei nicht dazu führen, dass es kein Geld für Investitionen mehr gibt.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2177

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Unternehmen übertragen

Eigentum und Führung trennen

Ein Unternehmer kann auch Eigentümer eines Betriebes bleiben und die Führung abgeben. Vielleicht ist ein Nachfolger aus der Familie vorhanden – aber es ist noch nicht klar, ob er das Unternehmen übernehmen kann oder will. Dann kann die Trennung von Eigentum und Führung eine Übergangs-Lösung sein.

Geschäftsführer einstellen

Eine Möglichkeit ist der Einsatz eines so genannten Fremdgeschäftsführers. Er erhält als Angestellter ein Gehalt und leitet das Unternehmen eigenständig. Kapital und Aufsicht bleiben in den Händen der Familie.

Unternehmen verpachten

Ein Unternehmer kann statt eines Käufers auch einen Pächter für sein Unternehmen suchen. Er bleibt dann Eigentümer seines Betriebs und erhält regelmäßig Pachtzahlungen. Auf die Führung des Unternehmens hat er keinen Einfluss mehr.

Der entscheidende Nachteil dieser Variante ist, dass der Verpächter in der Regel kein Interesse an größeren Investitionen hat. Schließlich hat er nichts davon, wenn eine Investition die Leistungs-Fähigkeit des Unternehmens steigert. Im schlimmsten Fall wird der Betrieb nach und nach heruntergewirtschaftet.
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