Verfasst am: 19.Mai 2005 19:48 Titel: Wann Erbe aus dem Ausland versteuern?
Wenn man (Inländer) eine Gelderbschaft aus dem Ausland macht (Erblasser ist Auländer) wann muß man diese Erbschaft versteuern?
Es kann doch nicht sein, daß wenn das Geld noch gar nicht in Deutschland ist, daß man dieses schon versteuern muß - oder?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Mai 2005 13:39 Titel:
@ debbie,
ein klares DOCH ! Aufgrund des sogenannten "Welteinkünfteprinzips" in Verbindung mit dem Außensteuergesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch kommt es steuerrechtlich nicht darauf, WO sich das Geld befindet, sondern nur DASS Ihnen das Geld aufgrund des Erbfalles "gehört". Spätestens mit Ihrer nächsten Steuererklärung wäre dieser Erbfall anzugeben.
Ist möglicherweise ärgerlich, gleichwohl ist dies die geltende Rechtslage.
Es soll allerdings Leute geben, die so erworbenes Geld gleich im Ausland belassen und es dort "elegant" und diskret anlegen ....
ein klares DOCH ! Aufgrund des sogenannten "Welteinkünfteprinzips" in Verbindung mit dem Außensteuergesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch kommt es steuerrechtlich nicht darauf, WO sich das Geld befindet, sondern nur DASS Ihnen das Geld aufgrund des Erbfalles "gehört".
Gute Antwort... nicht ganz richtige Begründung. Besser wäre § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG.
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