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1 Euro Job - zusätzliche Arbeit im öffentlichen Interesse

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2008 8:18    Titel: 1 Euro Job - zusätzliche Arbeit im öffentlichen Interesse Antworten mit Zitat

SG Hamburg: Arbeitsloser Magister erhält Prozesskostenhilfe für Klage gegen seine Zuweisung zu Ein-Euro-Jobs
Ein arbeitsloser Magister der Soziologie, der gemäß § 16 Abs. 3 SGB II im Rahmen der Zuweisung von so genannten Ein-Euro-Jobs als Soziologe in verschiedenen Einrichtungen der Universität Hamburg eingesetzt worden war, hat gegen die Universität auf eine Entschädigung in Höhe der Differenz zwischen der Mehraufwandsentschädigung und dem Gehalt eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit gleicher Qualifikation geklagt. Das Sozialgericht Hamburg hat in einer summarischen Prüfung die Erfolgsaussichten der Klage positiv eingeschätzt und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt (Beschluss vom 04.01.2008, Az.: S 62 AS 1885/07).

Voraussetzungen für Zuweisung zu Ein-Euro-Jobs
Das Gericht wies darauf hin, dass Voraussetzung für die Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten ist, dass es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, die im öffentlichen Interesse (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) liegen. Tätigkeiten, die bei Fehlen eines Ein-Euro-Jobbers ein wissenschaftlicher Mitarbeiter verrichten würde, dürften deshalb nicht im Rahmen von Ein-Euro-Jobs zugewiesen werden. Ob dies den hier >>> weiterlesen hier
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 576

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2008 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es wurde auch höchste Zeit, dass gegen diese 1 € - Jobs, die in Wirklichkeit nur Beschaffung billiger Arbeitssklaven sind, vorgegangen wird.
Nichts gegen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess mit Hilfe von Arbeiten, die im Interesse der Gemeinschaft liegen und keinen Arbeitsplatz dadurch vernichten.
Doch leider wird das kräftig ausgenutzt um seine Betriebskosten heftig zu senken.
Das glitt immer mehr in den Extremkapitalismus ab.
Grüße
Brendle
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maennlein
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2008 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann der Klage wirklich nur Erfolg wünschen. Denn die Auswüchse greifen immer mehr um sich. Bei unserem regionalen Krankenhaus sind inzwischen ein gut Teil der Angestellte 1-€-Jobber, ABM-Kräfte oder Zivis. Nix da mit Festanstellung und Tarifvertrag.

Das Zynische ist: Dieselben Politiker, die dieses Gebahren zur Sanierung ihrer öffentlichen Kassen gerne hinnehmen oder fördern, echauffieren sich lautstark, wenn eine Privatfirma ins Ausland geht oder mit Zeitarbeit und 400-€-Jobs hantiert.
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