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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 19.Okt 2006 5:48 Titel: 40 000 Euro Schmerzensgeld muss ein Augenarzt .... |
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.....einer Patientin zahlen, weil er sie zu einer Laseroperation überredet hatte, obwohl die Patientin dafür wegen einer Hornhautverdünnung völlig ungeeignet war.
Nur durch eine Hornhaut-Transplantation eines anderen Arztes konnte eine Erblindung verhindert werden.
Die Patientin hätte aber ohnehin irgendwann ihre Sehkraft verloren, theoretisierte der Pfuscher.
Das OLG Koblenz reagierte allergisch: Es gebe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass es einem Patienten ohne Operation genauso schlecht oder noch viel schlechter ginge (Az.: 5 U 1052/04). |
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