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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6412
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Verfasst am: 6.Dez 2006 22:31 Titel: Ärger wegen eines jungen Hengstfohlens |
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Es ist immer wieder erstaunlich was auf dem Tisch der Richter landet:
Bei einer Auktion kaufte ein Mann das Tier - nach 18 Monaten stellte er einen Herzfehler fest, wollte den Kaufvertrag rückgängig machen.
Jungtiere seien doch Neuwaren und da gelte eine 2-jährige Verjährungsfrist, was der Verkäufer aber anders sah.
Doch der BGH gab dem Käufer Recht und entschied, dass nur ältere Tiere als gebrauchte Ware gelten und damit eine einjährige Widerrufsfrist. Das Urteil gilt auch für Haustiere.
(Bundesgerichtshof - BGH - Aktenzeichen: VIII ZR 3/06) |
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