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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7548
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Verfasst am: 19.Feb 2007 11:01 Titel: AMC - Kaufvertrag über Töpfe sittenwidrig! |
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Ein Vertrag über den Kauf eines Topfsets (7 Töpfe!) der Firma AMC (Alfa Metalcraft Corporation, Bingen) zum Preis von DM 4.850 ist sittenwidrig und nichtig. Denn vergleichbare Töpfe gibt es im Fachhandel bereits für etwa DM 1.000.
So entschied das Amtsgericht Hamburg (21A C 572/01 v. 6. Feb. 2002) auf eine Klage der Firma AMC. Der Verbraucher hatte die Töpfe auf einer von AMC durchgeführten Verkaufsveranstaltung bestellt. Nach dem Hamburger Urteil muss er nun die Töpfe nicht abnehmen und nicht bezahlen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ähnliche Urteile, wonach Kaufverträge sittenwidrig sind, wenn der Preis das marktübliche um eine Mehrfaches übersteigt und im Vergleich zu anderen Geräten keinerlei technische Besonderheiten vorliegen.
Der Kunde habe hier mit der Unterschrift gegen seine eigenen Interessen Verpflichtungen übernommen, die ihn finanziell eindeutig überforderten.
Die Firma AMC hatte vor dem Richter "sehr hohe Gewinnspannen" eingeräumt. Damit ist nun hoffentlich Schluss.
Auf das Urteil können sich alle Kunden von AMC berufen - sogar wenn der Kauf schon länger zurückliegt.
AMC Vertreter versuchen, ihre Töpfe vor allem türkischen Mitbürgern und Übersiedlern aus den GUS-Ländern anzudrehen. |
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Torpedo Specialist
Anmeldungsdatum: 22.12.2003 Beiträge: 61 Wohnort: CH-Dietikon
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Verfasst am: 21.Feb 2007 9:30 Titel: AMC - Kaufvertrag über Töpfe sittenwidrig! |
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Ich hatte in den frühen 70er Jahren ein 3er Set für damals ca. 450 Franken erstanden und erfreue mich heute noch an diesen Pfannen. Mein Lieblingsstück ist die Bratpfanne. Zwischenzeitlich defekte Griffe wurden anstandslos ersetzt.
Nun, zur selben Zeit vertrieb ich selber Pfannen mit Blumendeccor und Kupferböden im Niedrigpreissegment für ca. 1/3 des AMC Preises. Auch diese versehen noch ihren Dienst und die eine benutze ich täglich zum wärmen meiner morgendlichen Milch.
Während vor bald 40 Jahre AMC allenfalls eine technische Vorreiterrolle inne hatte, und nicht zuletzt Menschen in Arbeit brachte, haben heute viele Hersteller nachgezogen und die Massenproduktion hat auch die Preise purzeln lassen. |
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ufo1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am: 21.Feb 2007 10:59 Titel: Reingefallen! |
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Ich bin auch in 2003 auf solch einen "Berater" hereingefallen. Der versprach mir, da das Zahlungsziel ein Jahr in die Zukunft geschoben wurde, jederzeit ohne irgendwelche Forderungen seitens AMC von dem Vertrag zurücktreten zu können. Als ich dann nach ca. 9 Monaten von diesem Recht gebrauch machen wollte, wurde dies mit dem Hinweis auf die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen abgelehnt. Das ganze ging dann vor Gericht und ich wurde dazu verdonnert, dem Herrn "Berater" seine Provision zu erstatten (neben den entstandenen Gerichtskosten natürlich).
Frage 1: Gibt es auch zu meinem Fall irgendwelche anders lautenden Urteile?
Frage 2: Gibt es dieses Urteil irgendwo als PDF? (auf der Homepage des Hamburger Gerichtes kein Download möglich)
Gruß an alle Geschädigten! |
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Mariechen Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 67 Wohnort: FFHland
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Verfasst am: 22.Feb 2007 0:34 Titel: AMC Töpfe... |
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Es sind fast 30 Jahre vergangen, als meine Mutter den Scheck unterschrieb. Ein großes Topfset nannte sie nun ihr eigen und übergab dem AMC-Vertreter (wohlgemerkt: gut beleibt im schicken Trachtler) den Scheck über mehr als Tausend DM.
Kann jetzt noch der Vertrag angefochten werden? - Vorausgesetzt, dass eine Rechnung, bzw. Quittung noch vorliegt. Denn die wird man dazu ja wohl brauchen, um den Kauf nachzuweisen. |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 81 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 22.Feb 2007 9:03 Titel: |
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Hallo Mariechen,
Ihr Fall ist verschiedenen von dem im Urteil behandelten.
Im genannten Fall wurde die Abnahme der Ware verweigert, in Ihrem Fall wurde die Ware angenommen und für 30 Jahre genutzt.
Zum anderen müssten Sie nachweisen, dass auch vor 30 Jahren die Töpfe extrem überteuert waren.
MfG |
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ufo1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am: 22.Feb 2007 10:15 Titel: Nachtrag |
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Nachtrag zu oben: die Töpfe wurden nicht angenommen!
Bestehen da Chancen? |
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speedyno35 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 22.Feb 2007 10:40 Titel: aus den Sechszigern |
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Das hätte ich nicht erwartet, dass es die Töpfe immer noch gibt.
Meine Mutter hat in den Sechszigern das Set nicht bestellt, war einfach
nicht erschwinglich; aber ein einzelner Topf blieb für teures Geld bei uns.
Gerade vor drei Tagen stand der Topf wieder auf dem Herd, diesmal bei
meiner Tochter.
Sie nimmt ihn oft und gern, obwohl er mittlerweile etwas mickerig wirkt,
neben dem schicken Geschirr der letzten Jahre.
Ja, man macht extra an die unerfahrenen neu im LaND LEBENDEN
leute und macht das ganze sehr sehr suspekt. |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 81 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 22.Feb 2007 10:50 Titel: |
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@ufo1956
Meiner Meinung nach , und ohne Details zu kennen, ist auch Ihr Fall anders gelagert. Wenn ich Ihren Post richtig verstehe, wurden Sie verurteilt, dem die Berater die Provision zu zahlen. Das würde bedeuten, dass das Gericht zu dem Schluss kam, dass die Beratungsleistung erbracht wurde, und die Vergütung der Leistung angemessen war. Da Sie die Ware nicht abgenommen und vermutlich nicht bezahlt haben, sehe ich keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
MfG |
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ufo1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am: 22.Feb 2007 10:59 Titel: |
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Um die Beratungsleistung ging es in dem Rechtsstreit eigentlich gar nicht. Der Mann hatte zugesagt, dass bei einem Zahlungsaufschub (in diesem fall 1 Jahr) zu jedem Zeitpunkt von dem Kauf zurückgetreten werden könne und die 14-tägige gesetzl. Rücktrittsfrist dann nicht gelte (so nach dem Motto: wir können es uns ja ein Jahr lang überlegen und das Geld zusammensparen).
Trotz Zeugen wurde diese Aussage vom Gericht nicht akzeptiert und unterstellte "Kaufreue". |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 81 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 22.Feb 2007 12:08 Titel: |
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@ufo1956
In Ihren eigenen Worten wurden Sie "dazu verdonnert, dem Herrn "Berater" seine Provision zu erstatten (neben den entstandenen Gerichtskosten natürlich)". Sie schreiben auch, dass Sie die Ware nicht abgenommen haben.
Deswegen meine Aussage, dass nur die Beratungsleistung Gegenstand des Prozesses war.
Wurden Sie auch dazu verurteilt, die Ware abzunehmen?
MfG |
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ufo1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am: 22.Feb 2007 12:14 Titel: |
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| Nein! |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 81 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 22.Feb 2007 15:59 Titel: |
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@ufo1956
Wenn Sie von von der Firma nichts gekauft haben, sind Sie nicht ihr Kunde, und können nach meiner Meinung keine Ansprüche geltend machen. Und über die Ansprüche des Beraters gibt es schon ein Urteil zu Ihren Ungunsten.
MfG |
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ufo1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am: 22.Feb 2007 17:38 Titel: |
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| Danke trotzdem! |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2479
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Verfasst am: 18.Apr 2007 6:34 Titel: |
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USERZUSCHRIFT
| Zitat: |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin durch Zufall auf ihre Seite gestoßen und habe bemerkt, dass der Beitrag, der unter dem obendstehenden Link zu finden ist, nicht mehr aktuell und demnach falsch zu interpretieren ist.
Das Urteil auf das sich der Beitrag bezieht, stammt bereits aus dem Februar 2002 und ist überholt. Ein Bekannter von mir hat sich konkret gegenüber der Firma AMC auf dieses Urteil bezogen um aus dem Vertrag herauszukommen. Zwischenzeitlich existieren jedoch mehrere neuere Urteile, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Kaufpreise nicht überhöht oder sittenwidrig seien.
Bei einem Gerichtsverfahren beim AG Groß-Gerau wurde sogar ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, das zeigt, dass die AMC Töpfe viele technische Besonderheiten aufweisen und insbesondere auch aufgrund der umfangreichen Serviceleistungen, der Garantie über 30 Jahre, sowie der Kochkurse der Preis gerechtfertigt sei. Ich bin der Meinung, dass meine Anmerkung dem Beitrag beigefügt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Wehner |
Anmerkung:
Ihrer Meinung folgen wir gern!
_________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“
- Heinz Breselt -
Secret User - wissen mehr |
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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 329 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 17.Jun 2007 10:48 Titel: Einladung dabei ? |
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Heute am Sonntag traf ich in unserem Bürgerhaus auf geschäftige Betriebsamkeit, Kaffee und Kuchen umsonst. Als ich interessiert ein Papier studierte wurde ich aufgeklärt,
AMC hat zum Tag der offenen Tür eingeladen. Den Bericht von Gomopa noch im Kopf suchte ich schnell das Weite denn ein befrackter Mittfünfziger wollte mich auch ohne Einladung in den Saal lotsen.
Ich finde das ganze Gerede von 30 jähriger Garantie und noch ein paar Eigenartigkeiten mehr rechtfertigen keinen so hohen Preis.
Wir nutzen mit großem Erfolg Edelstahltöpfe in 5 Größen seit mehr als 25 Jahren, die sehen immer noch wie neu aus und haben damals ca 80 DM gekostet. AMC hat eine gute Lobby und hungrige Verkäufer, der Kunde benötigt solche Töpfe ganz sicher nicht, die Leute mit so viel Geld zum Kaufen dieser Töpfe sollten das Geld für Lebensmittel für hungrige Kinder in unserem Land ausgeben.
Oder noch besser direkt an SOS Kinderdörfer spenden,
dort wird ohne Umschweife denen geholfen, welche es nötig haben.
Einen schönen Sonntag noch
und immer gutes Essen in einem guten Topf. Mahlzeit. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7548
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Verfasst am: 20.Dez 2007 22:22 Titel: |
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GoMoPa-Leser Anfrage
| Zitat: |
----- Original Message -----
From: [E-Mail anzeigen]
To: [E-Mail anzeigen]
Sent: Thursday, December 20, 2007 10:05 PM
Subject: AMC Frage
Ich hab AMC gekauft und finde das auch zu teuer und meine alten Töfen sind genau so gut das hab ich aber auch im nachhinein bemerkt und wolte fragen wie ich das anfechten kann !! >Ich zahle 4000€ inklusive 11% zinsen =(
bitte schreibt mir zurück
bunny
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