GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



AN können Anspruch auf Ersatz der Unfallschäden haben

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6458

BeitragVerfasst am: 28.März 2007 15:20    Titel: AN können Anspruch auf Ersatz der Unfallschäden haben Antworten mit Zitat

Arbeitnehmer können gegen ihren Arbeitgeber aus § 670 BGB analog einen Anspruch auf Ersatz der an ihrem eigenen Auto entstandenen Unfallschäden haben, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld eingesetzt haben und dabei verunglückt sind. Die Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfällt allerdings, wenn es dem Arbeitnehmer freigestellt war, ob er öffentliche Verkehrsmittel oder sein eigenes Auto nutzt.
(BAG, 8 AZR 701/05)

Der Sachverhalt:
Die Klägerin war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen als Malerin beschäftigt. Sie wurde auf verschiedenen Baustellen im ganzen Bundesgebiet eingesetzt. Im Dezember 2004 erlitt sie auf der Rückfahrt von einer Baustelle mit ihrem eigenen Pkw einen Verkehrsunfall. Der Unfall ereignete sich, weil ein poröser Reifen geplatzt war. Die Klägerin hatte den Gebrauchtwagen erst wenige Wochen zuvor erworben, wobei der Verkäufer die Fahrbereitschaft des Autos zugesichert hatte.

Die Klägerin verlangte vom Beklagten den Ersatz des an ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens. Zur Begründung machte sie geltend, dass sie sich zum Unfallzeitpunkt auf einer betrieblich veranlassten Fahrt befunden habe. Ihr Vorgesetzter habe sie angewiesen, ihr eigenes Fahrzeug zu benutzen und dabei einen Kollegen mitzunehmen. Der Beklagte bestritt diese Behauptung. Es sei seinen Mitarbeitern generell freigestellt, ob sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Pkw zu den Einsatzorten anreisten.

ArbG und LAG wiesen die Klage ab. Das LAG begründete seine Entscheidung damit, dass dahinstehen könne, ob die Klägerin auf Wunsch des Beklagten oder aus eigenem Wunsch mit ihrem Auto gefahren sei. Da Unfallursache allein die Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugs gewesen sei, sei die Verantwortlichkeit für den Unfall nicht dem betrieblichen Bereich, sondern dem persönlichen Lebensbereich der Klägerin zuzuordnen. Auf die Revision der Klägerin hob das BAG das Berufungsurteil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurück.

Die Gründe:
Arbeitnehmer können nach ständiger Rechtsprechung des BAG gegen ihren Arbeitgeber aus § 670 BGB analog einen Anspruch auf Ersatz der an dem eigenen Auto entstandenen Unfallschäden haben, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld eingesetzt haben. Im Betätigungsfeld des Arbeitgebers wird das Fahrzeug des Arbeitnehmers auch dann eingesetzt, wenn der Arbeitnehmer aufgefordert wird, das eigene Fahrzeug zu nutzen, anstatt eines Fahrzeugs des Arbeitgebers.

Nach diesen Grundsätzen kommt es im Streitfall entscheidend darauf an, ob die Klägerin tatsächlich auf Anweisung ihres Vorgesetzten mit ihrem Pkw gefahren ist oder ob es ihr freigestellt war, öffentliche Verkehrsmittel oder ihr eigenes Auto zu nutzen. Nur im zweiten Fall würde ein Aufwendungsersatz der Klägerin von vornherein ausscheiden. Dagegen ist der Anspruch nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Auto der Klägerin nicht fahrtüchtig war. Der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB ist durch ein Verschulden des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen.

Die Sache war an das LAG zurückzuverweisen, damit dieses die von der Klägerin für ihren Sachvortrag angebotenen Zeugen vernehmen kann. Sollte das LAG aufgrund der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klägerin ihr Fahrzeug im Betätigungsbereich des Beklagten eingesetzt hat, so muss es bei der Prüfung eines etwaiges Mitverschuldens der Klägerin die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung beachten. Danach würde eine Mithaftung der Klägerin entfallen, wenn sie mit bloßer leichtester Fahrlässigkeit den Reifenmangel nicht erkannt oder überprüft hat.
Quelle: otto-schmidt

Um direkt zu dem Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge BGH: Banken haben Warn-Pflicht gegenü... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 15.Jul 2008 10:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was Manager vom Fußball lernen können GoMoPa Kommentare & Meinungen 0 4.Jul 2008 10:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge mediatrend - Sie haben gewonnen - Abo... GM&P Info Betrug - Sonstiges 0 3.Jul 2008 6:07 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Haben Sie schon ihr eigenes Flugzeug? Dechet & Ehimare Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 3.Jun 2008 16:47 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge eBay - Betrüger haben leichtes Spiel GM&P Info Betrug - Sonstiges 1 19.Mai 2008 8:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sie haben das Recht zu schweigen Moderator GM&P Urteile & Recht 0 1.Mai 2008 16:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Firmenbestattungen können zweckmäßig ... GmbH Retter Insolvenz 1 12.März 2008 12:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Den Dahingeschiedenen wird es nicht m... Peter Wilhelm Satire & Blödeleien 0 10.Jan 2008 18:52 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Frauen können so ekelhaft raffiniert ... Luet Satire & Blödeleien 0 7.Jan 2008 16:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Geschichte vom Geld, oder warum w... Heinrich Dreier Kommentare & Meinungen 1 23.Dez 2007 9:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wir haben zu viele und qualitativ zu ... Moderator GM&P Gesetze 0 16.Dez 2007 23:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was haben Wolfgang Thierse und Muhabb... hdschulz Kommentare & Meinungen 0 16.Nov 2007 16:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Makler können 1 Jahr kostenlos inseri... GM&P Info Immobilien 0 3.Nov 2007 15:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fehlurteile sollen korrigiert werden ... Moderator GM&P Gesetze 0 14.Okt 2007 14:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Weihnachtsgeld - gesetzlicher Anspruc... GM&P Mod. Team Urteile & Recht 1 25.Sep 2007 6:24 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen