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Abmahn-Anwalt "von Gravenreuth" muss ins Gefängnis

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 13:06    Titel: Abmahn-Anwalt "von Gravenreuth" muss ins Gefängnis Antworten mit Zitat

Gericht schickt Abmahn-Anwalt ins Gefängnis

In der Computerszene ist er als gnadenloser Abmahn-Anwalt bekannt, jetzt hat es ihn selbst erwischt: Günter Freiherr von Gravenreuth muss für sechs Monate ins Gefängnis, urteilte ein Gericht. Gravenreuth hatte die Berliner Tageszeitung „taz" betrogen.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Münchner Abmahn-Anwalt von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das berichtet die Tageszeitung „taz“. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Gravenreuth steht der Weg in nächste Instanz frei. Gravenreuth hatte die Zeitung im Mai 2006 abgemahnt. Angeblich hatte er eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten, ohne dafür eine Bestätigung geschickt zu haben. Vor dem Landgericht Berlin erwirkte er daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Die Zeitung musste 663,71 Euro erstatten, zahlte diesen Betrag am 30. Juni 2006. Zwei Wochen später behauptete Gravenreuth laut taz wahrheitswidrig, er habe kein Geld erhalten. Deswegen ließ er die Internet-Adresse der taz (www.taz.de) pfänden. Zwar legte die taz Widerspruch ein. Doch Gravenreuth versuchte, die Domain zu Geld zu machen, plante eine Versteigerung. Die Zeitung erstattete Stafanzeige wegen versuchten Betrugs. Grund: Gravenreuth hatte dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass die taz noch nicht gezahlt habe.

>>> weiterlesen - in der "WELT"
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).


TAZ

Zitat:
Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand.

Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
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npm
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin eigentlich nicht 'Schadenfroh'. Mir liegt nichts daran, wenn
andere etwas (was auch immer) erleiden müssen, wenn es also
anderen schlecht(er) geht. So ist meine 'Denke' nicht. Ich miß-
gönne niemandem etwas, und ich gönne jedem nur das Beste.
Selbst wenn es (viel) mehr sein sollte als das, was ich habe.

Aber in diesem Fall ... Der Herr Anwalt ist jemand, der, zumindest
auf dem Stand seiner - offensichtlich - derzeitigen moralischen und
ethischen Entwicklung, Menschen weder beraten noch vertreten
können sollen dürfte. Schon gar nicht als 'Anwalt'

Meine Befürchtung ist aber, daß der Freiherr nichts dazulernen wird.
Und daß er sicher in Berufung gehen und ... freigesprochen werden
wird.

Was schade wäre. Aber, warten wir es ab - es geschehen ja noch
Zeichen und Wunder. Auch die deutsche Justiz ist für solche noch
gut.

Andreas

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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 309

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

....dieses Urteil begrüssen verdammt viele Leute in Deutschland, und sie hoffen auch darauf dass es zum Vollzug kommt......
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hajos
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Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Durchschnitt hat folgendes geschrieben::
....dieses Urteil begrüssen verdammt viele Leute in Deutschland, und sie hoffen auch darauf dass es zum Vollzug kommt......


Wie wahr, wie wahr! Dieses Beispiel zeigt, dass der Rechtsstaat offenbar wenigstens rudimentär erhalten scheint!
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Trinidad
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Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

darf man eigentlich noch als Anwalt weiterarbeiten, wenn man rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde?
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fritzstone
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man in den letzten Jahren heise &co verfolgt hat, hat man sich als normal denkender Mensch dieses Urteil eigentlich für sich längst schon gebildet.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5917

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2007 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gericht hat die Haftstrafe gegen Abmahnanwalt Gravenreuth mit drohenden weiteren Straftaten begründet. Verbraucherschützer erwarten trotz des Falls kein Ende des Abmahngeschäfts.

Seine Gegner nennen ihn den "Abmahn-Vampir". Fest steht: Der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ließ wenig aus, um Menschen gegen sich aufzubringen. Er klagte gern. Und er klagte oft. Bis er vergangenes Jahr auf sein vorerst letztes Opfer traf: die taz.

Im September verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gravenreuth zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - wegen versuchten Betrugs an der taz.

Doch erst jetzt veröffentlichte Richterin Nissing die schriftliche Begründung. Darin heißt es:

"Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet. Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen."

Trotz dieser klaren Begründung rechnen Verbraucherschützer nicht mit einem Ende des Abmahngeschäfts.

Gravenreuth sei ohnehin nicht mehr "die zentrale Gestalt" unter den Abmahnern, sagt Ronny Jahn, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin.

Was in den letzten zwei Jahren etwa bei ebay und anderen shop-Betreibern los war, sei kein Vergleich zu Gravenreuth. Außerdem sei er im Streit mit der taz ja nicht wegen Abmahnungen verurteilt worden. "Der Fall hat keine besondere Strahlkraft, um andere abzuschrecken", so Jahn.

Eine besondere Gemeinheit war es schon: Im Mai 2006 erhielt die taz eine Abmahnung, weil sie Günter Freiherr von Gravenreuth angeblich unaufgefordert eine Bestätigungs-Mail für den taz-Newsletter geschickt hatte.

Für diese Belästigung erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung und forderte von der taz 662,90 Euro für die Kosten des Verfahrens. Die taz zahlte den Betrag einschließlich Zinsen, worüber sie Herrn Gravenreuth per Fax informierte.

Der behauptete aber, die Zahlung sei nie bei ihm eingegangen. Also machte er kurzen Prozess, pfändete die Domain taz.de und plante bereits ihre Versteigerung. Daraufhin verklagte die taz Gravenreuth wegen versuchten Betrugs. Und bekam recht.

Erst bei einer Durchsuchung der Büroräume fand sich das Fax in einem Aktenordner. Im Prozess versteifte sich Gravenreuth darauf, es sei zu diesem Zeitpunkt in seiner Kanzlei so "chaotisch" zugegangen, dass er das Schreiben nie vorgelegt bekommen habe, was das Gericht für eine "Schutzbehauptung" hält.
"Bei der taz GmbH handelt es sich nicht um einen kleinen Unbekannten, sondern dieser Zeitungsverlag ist weit über die Grenzen von Berlin bekannt. Es gab nur ein Gerichtsverfahren zwischen der taz GmbH und dem Angeklagten, weitere Geschäftsbeziehungen bestanden nicht. Deshalb ist es ausgeschlossen, dass der Angeklagte sich hier über irgendetwas irrte."

Da Gravenreuth durch eine frühere Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen vorbestraft war, hielt das Gericht eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend. "Eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird."

Die Internetgemeinde jubelte.

Nach der Verkündung des Urteils führten die User von taz.de verbale Freudentänze auf: "Schaut bitte, dass der Wärter den Schlüssel 'zufällig' abbricht, verliert, verbrennt oder sonstwas", konnte man da lesen. Oder: "Danke liebe taz. Lange habe ich diesen Tag schon herbeigesehnt, und heute ist es endlich soweit. Ihr habt, indem ihr eure Integrität geschützt habt, einem der schlimmsten Individuen der heutigen Zeit gezeigt, wo seine Grenzen sind und dass er diese Grenzen überschritten hat."

Die Euphorie ist nicht überraschend. "Rainbow", "Tricon", "Ballermann", "Explorer", aber auch Einzelpersonen bekamen Post von Gravenreuth, in der er zum Teil horrende Summen forderte.

Wenn er nicht gerade Abmahnungen verfasste, feilte er an seinem Image - gerne mit juristischen Mitteln. Etwa, als er das Landgericht München dazu bringen wollte, die Nennung seines Geburtsnamens zu verbieten.

Früher hörte der Freiherr noch auf den schnöden Namen Günter Dörr. Im zarten Alter von 31 Jahren beschloss er jedoch, sich rückwirkend zu adeln und nahm den Mädchennamen seiner Mutter an.

"Scheinadeligkeit", nennen das diejenigen, die schon als "Von und Zu" zur Welt kamen.
Quelle: taz

Die Spezies der "Scheinadligen" finden Sie hier
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2008 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Blick hinter die Kulissen des Millionengeschäftes eröffnet Christoph Henn, Mitarbeiter des Magazins Stern:

Zitat:
Als Kim Graf Anfang des Jahres Post von einer Rechtsanwaltskanzlei bekam, ahnte er gleich, dass das nichts Gutes bedeutet. Wie die meisten gewerblichen Online-Händler hatte er schon von Abmahnungen gehört. Und nun, nachdem er seit drei Jahren zusammen mit einem Geschäftspartner als diebayernprofis.de bei Ebay aktiv war, hatte es auch ihn erwischt: "Der Anwalt bemängelte im Auftrag der Firma E-tail GmbH, dass wir unsere Speicherkarten unerlaubterweise mit dem Slogan 'lebenslange Garantie' bewerben." Dabei hatten sie das einfach vom Hersteller der CompactFlash-Karten übernommen. "Lifetime Warranty" prangt schließlich unübersehbar auf den Originalverpackungen des Speicherkartenherstellers Transcend. Nur: In Deutschland dürfen Händler nicht mit einer Garantie von mehr als 30 Jahren werben. "Davon hatten wir natürlich keine Ahnung", sagt Kim Graf. "Wir hörten durch die Abmahnung zum ersten Mal von dieser Regelung."

An sich erfüllte das Schreiben damit genau den Zweck einer Abmahnung: Anstatt sofort vor Gericht zu ziehen, weist ein Unternehmer - meist über seinen Anwalt - einen Konkurrenten darauf hin, dass er gegen ein Gesetz verstößt, quasi "unfair" handelt. Zugleich verlangt er, dass der Verstoß beendet und nicht wiederholt wird. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Abgemahnte in der Regel eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Darin verpflichtet er sich, an den Abmahner eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er das beanstandete Verhalten wiederholen sollte. Wer also einen Fehler gemacht hat, kann ihn korrigieren und hat nichts weiter zu befürchten - das klingt vernünftig. Woher rührt dann die ganze Aufregung um das Thema Abmahnung?
Opfer des Abzock-Systems

Das Beispiel von Kim Graf liefert auf diese Frage gleich mehrere Antworten. Zum einen wären da die Kosten, die mit fast jeder Abmahnung verbunden sind. Der Anwalt stellt für seinen Aufwand Gebühren in Rechnung, die der Abgemahnte tragen muss. Diese bemessen sich nicht etwa nach dem Zeitaufwand, den der Jurist mit dem Schreiben hatte, sondern nach dem so genannten Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit - den der Anwalt erst einmal selbst festlegt. In der Unterlassungserklärung, die Graf und sein Partner mit ihrer Abmahnung bekamen, war von einem Gegenstandswert von 25.000 Euro die Rede. Aus dieser Summe hätten sich - nach einem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Schlüssel - Anwaltsgebühren von fast 1000 Euro ergeben. "Das war total absurd", sagt Kim Graf, "weil wir zu dem Zeitpunkt höchstens 30 Speicherkarten verkauft hatten." Immerhin schaffte er es, den Anwalt auf einen Gegenstandswert von 5000 Euro herunterzuhandeln. "Damit mussten wir noch 411,30 Euro an Gebühren und Auslagenpauschale zahlen."

Was die beiden Jungunternehmer zu dem Zeitpunkt jedoch mehr wurmte als die 400 Euro Verlust, war der unbestimmte Verdacht, Opfer eines Abzock-Systems geworden zu sein. "Auf den Community-Seiten von Ebay stieß ich auf einen Club von 18 Leuten, die von der Firma E-tail abgemahnt wurden", sagt Graf. Bis September ist dieser Ebay-Club mit dem Namen "Anti E-Tail GmbH, Norskit" (als Norsk-It betreibt die Firma einen eigenen Online-Handel) schon auf mehr als 100 Mitglieder angewachsen. Und auch bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. ist die Firma keine Unbekannte. Der Verein, der seit fünf Jahren die Abmahnpraxis in Deutschland untersucht, registrierte seit 2006 mehr als 200 Fälle von Ebay-Händlern, die durch die E-tail GmbH oder die Bug AG abgemahnt wurden. Zwischen diesen zwei Unternehmen gibt es bemerkenswerte Verbindungen: Beide sitzen in Alfeld, bei beiden fungiert ein Mann namens Christian Böhme als Geschäftsführer oder Vorstand. Bei vielen Betroffenen drängte sich der Verdacht auf, E-tail und Bug ginge es nicht in erster Linie darum, Konkurrenten auf Fehler aufmerksam zu machen - sondern diesen möglichst viel Geld abzunehmen.

Auch die Auftraggeber profitieren

Offizieller Gewinner einer solchen Taktik wären die beauftragten Rechtsanwälte: "Wenn Abmahnungen wie Serienbriefe erstellt werden, liegt der Aufwand im Minutenbereich und der Stundenlohn steigt ins Astronomische", sagt Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle. Inoffiziell jedoch profitieren bei Vielfachabmahnungen neben den Anwälten oft auch deren Auftraggeber. "Eine Kanzlei kann nur abmahnen, wenn sie von einem Wettbewerber dazu beauftragt wurde", erklärt Roth. "Unter der Hand bekommen diese Unternehmen dann mitunter auch von der Kanzlei einen Anteil an den Abmahn-Einnahmen." Und die können beträchtlich sein: Mahnt eine Kanzlei 100 Firmen wegen desselben Vergehens ab, resultieren daraus leicht 100.000 Euro Gebühren. Es gibt keine Beweise dafür, dass auch die E-tail GmbH sich Abmahngebühren mit ihren Anwälten teilte. Für Kim Graf ist das auch unerheblich - denn bei dieser einen Zahlung blieb es nicht. Kurz nachdem er die Abmahnung akzeptiert und eine Unterlassungserklärung unterschieben hatte, bekam er wieder Post von der E-tail GmbH. Diese hatte ein Ebay-Angebot von diebayernprofis.de entdeckt, in der immer noch mit der beanstandeten lebenslangen Garantie geworben wurde - und forderte jetzt die in der Unterlassungserklärung festgelegte Vertragsstrafe von 5001 Euro ein.

Wie konnte es so weit kommen? "Natürlich hatten wir alle Auktionen mit der abgemahnten Garantie unverzüglich rausgenommen", sagt Graf. "Aber wir dachten nicht an unser Listerprogramm, das einen nicht verkauften Artikel automatisch wieder einstellte." Doch auch diese Forderung, die laut Graf "fast die Hälfte unseres Quartalsumsatzes" ausmachte, war noch nicht die letzte. Nachdem die Vertragsstrafe bezahlt war, meldete sich E-tail im Juli erneut: Durch den Bruch der Unterlassungserklärung sehe man Wiederholungsgefahr und müsse deshalb die Vertragsstrafe auf 7001 Euro anheben - und für den Aufwand 411 Euro Anwaltsgebühren erheben. Wenn es nur einem Teil der offensichtlich mehreren Hundert von der Bug AG oder der E-tail GmbH abgemahnten Ebay-Händlern ähnlich erging wie Graf und seinem Partner, dürfte insgesamt ein mindestens sechsstelliger Betrag an Anwaltskosten und Vertragsstrafen entstanden sein. Dass es hier also neben der Wahrung des Wettbewerbsrechts um eine Menge Geld geht, ist inzwischen auch der Justiz aufgefallen.

Die ganze Geschichte, äußerst interessante Links und Quelle: Stern Bericht - Linzenz zum Blutsaugen
_________________
„Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“

- Heinz Breselt -
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