Es gibt Unternehmer, die längst nicht mehr von ihrem eigentlichen Produkt leben, sondern vom Abmahnen von Internet-Newbies, die sich dieses unwissentlich unerlaubt kopiert haben. Ein solcher Massenabnahmer bekam nun von einem Berliner Amtsgericht einen Dämpfer verpasst, das von seinen fortlaufenden Prozessen offensichtlich genug hatte.
Eins "seiner" Gerichte, nämlich das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin, hatte die ständigen Gerichtsverfahren um immer dieselben Dinge offensichtlich leid und sprach am 11. April 2005 in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 236 C 282/04 ungewohnten Klartext.
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