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Abmahnung von der "Wettbewerbszentrale"

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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 19:49    Titel: Abmahnung von der "Wettbewerbszentrale" Antworten mit Zitat

Ein Bekannter von mir, der sich vor drei Monaten selbständig gemacht hat, hat heute von der "Wettbewerbszentrale" ( www.wettbewebszentrale.de ) ein Abmahnschreiben erhalten, da auf seiner Website Fehler in den AGB enthalten sein sollen. Er möge 4.000 EUR zahlen und fragt mich nun, was für einen Anwalt er sich nehmen soll. Seine Fa. sitzt in Hennigsdorf am Stadtrand Berlins. Kann jemand eine Empfehlung aussprechen? Was für einen Anwalt nimmt man da, Vertragsrecht, Recht Neue Medien? Danke.

Kai
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der o. g. Link funktioniert nicht.

Mit den besten Wünschen, Browser
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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 19:56    Titel: Ups. Antworten mit Zitat

Fortgeschrittene Stunde. Soll heißen www.wettbewerbszentrale.de
Danke für den Hinweis.

Kai
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RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen eines "Fehlers" in den AGB abgemahnt ?

Lieber Kai, vielleicht kann ich mit Ihrem Freund mal sprechen, nachhören was Sachstand ist, und ihm weiterhelfen ?

[E-Mail anzeigen]

Gruss, RA Slowik
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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 4.Jun 2005 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Slowik. werde gerne Ihre e-mail-Adresse weitergeben. Habe meinem Bekannten vorerst an die örtliche IHK verwiesen. Da solls eine Einigungsstelle geben. Ich hoffe, daß diese eher dem Kleingewerbe zugetan ist als diesen Abmahn-Fuzzis. Werde Sie auf dem Laufenden halten.

Gruß

Kai
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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2005 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Herrn Slowik

Mein Bekannter hat sofort mit der IHK gesprochen. Dort sagte man ihm gelangweilt, daß diese Abmahnung wohl rechtens sei und er den gefordeten Betrag von 189 Euro zahlen sollte, um die Strafe von 4.000 Euro zu umgehen. Ich habe das Schreiben von der Wettbewerbszentrale ( geschr. von Jennifer Beal ) überflogen. Es ging einmal um die Tatsache, daß man in den AGB eine Gerwährleistungsfrist von 12 statt 24 Monaten eingeräumt hatte ( sicher ein Fehler ) und daß man als gerwerblicher Anbieter in eBay nicht das volle Impressum mit Vor- und Nachnamen, sondern nur die Nachnamen angegeben hatte. Da der Jungunternehmer ( Eröffnet 01/05 ) nicht die Zeit hat, sich mit diesen Korinthenkackern zu beschäftigen, hat er bezahlt und läßt seine AGB überarbeiten. Mir kommt nach wie vor der kaffee hoch bei dieser Abzockerei, weil sich a) mir nicht erschließt, was dieser Unsinn mit Verbraucherschutz zu tun hat ( ist der deutsche Verbraucher wirklich so doof??) und b) ein bisher arbeitsloser, junger Mann , der den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hat, als erstes mit so einem Mist konfrontiert wird, der Zeit und Nerven raubt.Armes, armes Deutschland.

Kai
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RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2005 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Den letzten Satz kann ich, leider, nur bestätigen !
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mimamo
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.10.2003
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2005 16:11    Titel: "Gleiches heilt Gleiches" Antworten mit Zitat

Das Kind liegt zwar schon im Brunnen, für die Zukunft gilt:

Gegen Abmahnungen helfen nur Abmahnungen.
D.h. niemand kann Sie bzw. Ihren Bekannten abmahnen, wenn dieser vor kurzem schon wegen exakt jener sache "abgemahnt" wurde.
Wer der erste Abmahner ist überlasse ich mal Ihrer Phantasie.
Kurze Mitteilung an die selbtsernannten Wettbewerbshüter, das eine Abmahnung schon eingetroffen ist und je nach Fall z.B. eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Eine Auslandsadresse sollte man zu schätzen wissen...
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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2005 14:51    Titel: Antworten mit Zitat



Muß man nur drauf kommen. Vielen Dank. Geb ich weiter.

Kai
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

@mimamo

Alter Trick. Funktioniert hervorragend. Nur die Kosten der Abmahnung bleiben erhalten. Einzig was man sich spart, ist die Abgabe der erneuten Erklärung unter Beifügung der bereits abgegebenen Erklärung.
Selbst wenn Sie tausend unterschiedliche Wettbewerber wegen der gleichen Sache abmahnen, sind die 1000 Kostennoten zu ersetzen.

Woran liegt das?


Es liegt daran, das jeweils ein unterschiedlicher Anwalt die Sachlage begutachtet und die Abmahnung formuliert hat. Hierfür sind Kosten nach BraGO zu entrichten.

Einzig bekannter Fall wo dies nicht funktionierte. Die Mediamarkt-Kette, hier ist jeder Media-Markt eine eigenständige GmBH, wurde von einem Konkurrenten wegen einer unzulässigen UWG-Sache abgemahnt. Jeder einzelne Mediamarkt erhielt eine eigene Abmahnung mit Kostennote durch denselben Anwalt.

Hier sagten die Richter zurecht, es handele sich um eine Massenabmahnung, für die nicht jedesmal, sondern nur einmal nach BraGO abgerechnet werden darf. Für die restlichen Abmahnungen seien allenfals Schreibgebührensätze zu erheben.

Wenn Sie schon solche Tips geben, dann bitte auch korrekt.

Grüße,
Kant
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