Verfasst am: 6.Dez 2006 22:32 Titel: Advent - Zeit der Betriebsfeiern
Die Abteilung einer Behörde ließ es richtig krachen.
Chef und Angestellter verließen das Fest gegen Ende. Auf einer Treppe stürzte der angeheiterte Untergebene, zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Doch die gesetzliche Unfallversicherung übernahm die Behandlungskosten nicht.
Aber sie muss, so das Sozialgericht Frankfurt. Weihnachtsfeiern sind bei Anwesenheit des Chefs, betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen. Und da gilt der Schutz der Unfallversicherung.
In diesem Sinn: Nie länger als ihr Chef feiern.
(Sozialgericht - SG - Frankfurt / Main - Aktenzeichen: S 10 U 2623/03)
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