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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 26.März 2007 15:52 Titel: Airline muss eilige Gäste beim Check-in vorziehen |
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Hebt die Maschine in Kürze ab, muss eine Airline verbleibende Passagiere beim Einchecken bevorzugen. Passiert das nicht, können die Kunden Entschädigungen verlangen.
Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen jene Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Versäumt das die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch, wie das Amtsgericht Erding (Bayern) entschied. (AZ: 4 C 309/06).
Im verhandelten Fall waren Türkei-Urlauber etwa 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen München angekommen. Sie reihten sich in eine lange Warteschlange ein. Als sie nach 25 Minuten keinen Schritt vorangekommen waren, liefen die Fluggäste nach vorne zum Schalter. Dort erfuhren sie aber, dass der Flug bereits überbucht sei und sie nicht mehr einsteigen könnten.
Wenn ein Unternehmen wegen Personalmangels nicht in der Lage sei, große Passagierzahlen in 90 Minuten abzufertigen, dürfe das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, entschied das Gericht. Den Betroffenen stehe nach EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung von jeweils 400 Euro zu.
Quelle: netzeitung |
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