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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6412
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Verfasst am: 9.Jan 2007 8:21 Titel: Aktuelle Rechtsprechung: Verdachtskündigung |
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Das Arbeitsgericht Berlin hat die gegenüber dem Chefarzt einer Magdeburger Reha-Klinik ausgesprochene fristlose und fristgemäße Kündigung für unwirksam erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Tod eines Patienten, der lange Zeit nach einem Unfall vollständig gelähmt und mit schweren Gehirnverletzungen in der Klinik gelegen hatte und dessen Beatmungsgerät durch den Bruder abgestellt worden war, waren gegen den Chefarzt der Klinik unter dem Gesichtspunkt der aktiven Sterbehilfe Vorwürfe erhoben worden.
Die Klinik sprach, nachdem ein Haftbefehl erlassen worden war, daraufhin eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung gegenüber dem Chefarzt aus.
Das Arbeitsgericht hat diese Kündigungen für unwirksam erklärt, weil die Klinik die genauen Umstände nicht ausreichend ausermittelt habe. Auch der Chefarzt selbst sei zu den Vorwürfen nur unzureichend angehört worden, was zur Unwirksamkeit der auf einen bloßen Verdacht gegründeten Kündigung führte (Az.: 48 Ca 19270/06).
Quelle:Handelsblatt |
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