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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
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Verfasst am: 10.Sep 2006 6:44 Titel: Aktuelle Urteile |
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Widerrufsrecht
Wer auf Ebay Waren von gewerblichen Händlern kauft, hat ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen (Kammergericht Berlin, 5 W 156/06).
Zu früh aufgehört
Die Kürzung der Pension für Beamte, die früher als mit 65 Jahren in Ruhestand gehen, ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, wenn sie mehr als 40 Dienstjahre auf dem Buckel haben (Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 361/03).
Strafe gesenkt
Wer einen Job nicht antritt und in der Probezeit laut Arbeitsvertrag eine „tägliche Kündigungsfrist“ gehabt hätte, muss maximal eine Vertragsstrafe zahlen, die der Entlohnung für einen Arbeitstag entspricht (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 1 Sa 59/06). Höhere Strafen seien unangemessen.
Harte Nuss
Zerbricht der Zahnersatz beim Biss in einen Schokoriegel an einer harten Erdnuss, muss der Hersteller keinen Schadensersatz zahlen (Oberlandesgericht Köln, 3 U 184/05). Für besonders harte Nüsse könne das Unternehmen nichts, entschieden die Richter. Geld sei nur fällig, wenn die Prothese an einem Fremdkörper im Riegel zerbreche.
Papa macht weiter
Wer sein Unternehmen an ein Kind übergibt, kann sich als freier Mitarbeiter ohne Sozialversicherungspflicht wieder einstellen lassen (Hessisches Landessozialgericht, L 8 KR 6/06).
Verzogen
Wer ein Auto kauft, dessen Lenkung ohne Zutun des Fahrers nach rechts zieht, kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein solcher Mangel ist nicht hinzunehmen, auch wenn dies typisch für diesen Wagentyp ist (Landgericht Frankfurt, 2-02 O 470/05).
Gebissen
Ein Beamter, der auf seinem Weg zur Arbeit von einer Zecke gebissen wird, hat keinen Anspruch darauf, den Biss als Dienstunfall anerkennen zu lassen (Verwaltungsgericht Trier, 1 K 409/06).
Gekündigt
Arbeitnehmern, die es ablehnen, kurzfristig angesetzte Überstunden zu machen, darf der Arbeitgeber nicht fristlos kündigen (Landearbeitsgericht Frankfurt, 3 Sa 2222/04).
Eingeklagt
Telefongesellschaften dürfen nicht die Gebühren für den Extraservice einer 0190-Nummer einklagen, sondern nur die üblichen Gesprächsge‧bühren (Oberlandesgericht Koblenz, 2 U 42/05).
Entgleist
Eine Beleidigung in einem Gespräch mit einem Vorgesetzten alleine rechtfertigt noch keine Kündigung (Landesarbeitsgericht Frankfurt, 3 Sa 2336/04).
Weniger Geld
Beifahrern, die sich zu einem erkennbar Angetrunkenen ins Auto setzen, steht nach einem Unfall nur ein Teil der üblichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldsumme zu (Oberlandesgericht Koblenz, 12 U 958/04).
Grundsteuer bleibt
Wer im eigenen Haus wohnt, muss weiterhin Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Abgabe nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 1644/05), ohne das zu begründen. Die Kläger hielten die Steuer für verfassungswidrig, weil Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn ihnen die Immobilie keine Erträge liefert.
Erspartes Begräbnis
Wenn Pflegebedürftige Geld für ihre Beerdigung zurückgelegt haben, darf ihr Sozialamt damit nicht die Betreuung finanzieren (Landgericht Koblenz, 2 T 911/05). Ein fürs eigene Begräbnis vorgesehenes Sparguthaben gehöre zum „Schonvermögen“. |
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