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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 20.Jul 2006 8:09 Titel: Aktuelle Urteile zum Thema Einbruch |
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Wer sein Zuhause im Wunsch nach sommerlicher Frischluft nicht ganz so dicht verrammelt wie sonst, riskiert ungebetenen Besuch von Einbrechern. Die Versicherer schalten dann oft auf stur.
Kippfenster:
Einer Hundebesitzerin aus Westfalen stand abends der Sinn nach Frischluft. Bevor sie ihren Hund wie üblich für eine Viertelstunde ausführte, stellte sie das Schlafzimmerfenster auf Kippe. Auf dem Spazierweg traf sie Bekannte, aus den 15 Minuten wurden mit einem Abstecher in die Kneipe mehrere Stunden. Die Rückkehr wurde zum Schock: Die Erdgeschosswohnung der Frau war ausgeplündert. Trotz beharrlichen Weigerns musste die Hausratversicherung zahlen. Die Richter werteten das Verhalten der Hundefreundin zwar als "leichtsinnig", jedoch nicht als grob fahrlässig. Schließlich habe das Fenster am Innenhof gelegen (Oberlandesgericht Hamm. Az.: 20 U 149/98
Baugerüst:
Glück im Unglück hatte auch eine Familie aus dem Ruhrgebiet, die während eines siebenstündigen Ausflugs ein Fenster im zweiten Stock gekippt ließ. Die Versicherung hatte die Zahlung verweigert: Die Kombination aus gekipptem Fenster und einem Baugerüst vor dem Haus sei doch eine Einladung für Langfinger gewesen. Nein, sagten die Richter. Das Gerüst habe in einem belebten und gut einsehbaren Innenhof gestanden, grob fahrlässiger Leichtsinn könne deshalb nicht unterstellt werden. Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 160/00
Glastür:
Ein Luftikus wollte schnell zu seiner Freundin und schloss seine Eingangstür aus einfachem Glas nicht ab. Während er sicher in ihren Armen lag, räumten Einbrecher seine Wohnung aus. Von der Versicherung gab es kein Geld: Wer eine ohnehin "völlig unzureichend" gesicherte Tür nicht mal abschließe, sei extrem unvorsichtig, so die Richter. Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 3 U 34/05 Allerdings dürfen Versicherer die Zahlung nicht ablehnen, wenn Bestohlene den Schlüssel nur ein- statt zweimal umgedreht haben. Einmal reicht, so das Oberlandesgericht Frankfurt in einem anderen Fall. Az.: 7 U 189/99
Quelle: Wirtschaftswoche |
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