Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6 Wohnort: München
Verfasst am: 4.Jul 2006 10:14 Titel: Alte Spekulationsverluste verrechnen!
Nach einem Urteil des BFH (IX R 21/04) dürfen Steuerzahler auch bisher nicht angegebene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gegen gleichartige Gewinne verrechnen. Dies gelte sogar rückwirkend für solche Jahre, für die bereits ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid ergangen sei. Verluste aus früheren Jahren könnten daher auch jetzt noch sowohl mit aktuellen als auch mit Spekulationsgewinnen aus früheren Jahren verrechnet werden. Dies folge daraus, dass § 23 Abs. 3 EStG ausdrücklich kein gesondertes Feststellungverfahren für derartige Verluste vorsehe. Das Urteil dürfte vor allem für die Anleger von Bedeutung sein, die in den schlechten Börsenjahren 1999 bis 2002 bisher nicht angegebene Spekulationsverluste erlitten, zugleich aber in späteren Jahren derartige Gewinne versteuert haben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.