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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 13.Jul 2005 18:12 Titel: Anbieter teurer SMS-Dienste müssen die Kosten angeben |
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Nun gibt es endlich ein Urteil gegen die Anbieter teuerer SMS-Dienste!
Anbieter teurer SMS-Dienste müssen die Kosten in jeder Kurznachricht angeben. Das entschied das Landgericht Hannover und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen einen Anbieter aus Hannover Recht. Im konkreten Fall hatte sich ein Mädchen (12) an einem SMS-Flirt-Chat beteiligt. Die Kosten von 1,99 Euro je Kurznachricht wurden nur in der ersten Kontakt-SMS und nach vielen Leerzeichen genannt. Nach Angaben des vzbv erfolgte erst nach der 60sten SMS der Hinweis, daß die Schwelle von 100 Euro überschritten sei. (AZ: 14 O 158/04) |
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