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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 12.Aug 2005 5:53 Titel: Anleger erhält gezahlte Zinsen zurück! |
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HAT-Fonds 43 Büro- und Geschäftshaus "Elbkontor": Societé Generale unterliegt vor Gericht - Landgericht Oldenburg erklärt Darlehensvertrag für unwirksam.
Das Landgericht Oldenburg hat am 20.07.2005 für einen Anleger die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung ausgeurteilt hat. (Aktenzeichen: 9 O 2940/04)
Es wurde insbesondere der Verstoß der Treuhandvollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz festgestellt. Die Societé Generale habe nicht beweisen können, dass die Vollmacht bei Abschluss des Darlehensvertrages im Original vorgelegen habe. Dies sei angesichts des Massenverfahrens auch eher unwahrscheinlich. Der Umstand, dass der Geschäftsführer der Treuhänderin Rechtsanwalt gewesen sei, sei nicht maßgeblich. Eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht läge ebenfalls nicht vor. Der Darlehensvertrag sei daher mangels wirksamer Vertretung des Anlegers unwirksam. Der Anleger habe deshalb Anspruch auf Rückzahlung der rechtsgrundlos gezahlten Zinsen abzüglich der Ausschüttungen und der Steuervorteile. Das Landgericht Oldenburg folgt damit vollumfänglich der Rechtssprechung des II. Zivilsenats des BGH. |
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