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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jul 2005 9:24 Titel: Anlegerfreundliche BGH-Entscheidungen haben Folgen - bis Ö |
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BGH-Urteile wirken bis nach Österreich
Anwälte: Auch eine Vorarlberger Bank ist jetzt zu Vergleichen mit Immobilienfonds-Zeichnern bereit
Anlegerfreundliche BGH-Entscheidungen haben Folgen:
Manch Bank ist zu Vergleichen weniger Darlehensrestschuld bereit. Anleger kreditfinanzierter geschlossener Immobilienfonds haben gute Chancen, eine Rückabwicklung ihres Engagements oder zumindest eine deutliche Zinsreduzierung für Vergangenheit und Zukunft zu erreichen. Die Anwaltskanzlei Meyer zu Schwabedissen hat nach eigenen Angaben für Anleger bereits Hunderte solcher Vergleiche umgesetzt.
Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (Bregenz) verfolgte nach diesen Angaben eine andere Strategie: Obwohl auch sie es bei der Finanzierung von Fondsbeteiligungen unterlassen hatte, in Darlehensverträgen - wie nach § 4 Verbraucherkreditgesetz vorgeschrieben - einen Gesamtbetrag anzugeben, weigerte sie sich bisher, die deutsche Rechtsprechung anzuerkennen und setzte "als vermeintlichen Vorteil auf ihren Sitz in Österreich".
Die zitierte Kanzlei reichte daraufhin Ende 2004 vor deutschen Gerichten mehr als 30 Klagen gegen diese Bank ein: mit verschiedenen Klageinhalten. Bislang stünden die Chancen der Anleger "ausgezeichnet".
In einem ersten Prozeß habe ein Anleger nach einem günstigen Vergleich bereits 9000 Euro von der Bank rückerstattet bekommen. Da hier ein Sonderfall vorlag, sei dieses Ergebnis aber nur begrenzt auf andere Fälle übertragbar gewesen.
Inzwischen gebe es ein erstes Urteil, in dem - weniger risikobereite - Anleger die Bank auf Rückzahlung von 6300 Euro verklagt hatten sowie auf die Feststellung, der Bank bis 2016 auch künftig nur vier Prozent Zinsen zu schulden, so daß es insgesamt um rund 16 000 Euro gegangen sei. Das Landgericht Neuruppin (Az. 5 O 66/05) gab dieser Klage in erster Instanz statt. Darüber hinaus habe die Vorarlberger Bank in der mündlichen Verhandlung eines weiteren Prozesses, in dem die Anleger eine vollständige Rückabwicklung geltend machen, einen Darlehensnachlaß von 85 Prozent (rund 15 000 Euro) angeboten.
Vor diesem Hintergrund "kann und muß die Strategie der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank als vorläufig gescheitert angesehen werden", konstatiert die Anwaltskanzlei. Hätte die Bank die Ansprüche gleich anerkannt, hätte sie sich pro Fall im Schnitt 5000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten gespart.
Quelle: Welt |
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