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Anlegerschutz: Anlageberatung-Südwestrenta (LG Stuttgart)

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Anlegeranwalt
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 59
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 22:12    Titel: Anlegerschutz: Anlageberatung-Südwestrenta (LG Stuttgart) Antworten mit Zitat

wieder ein Fall mitten aus dem Leben.....

Soeben Rentner geworden, läßt sich dieser eine zusätzliche Lebensversicherung auszahlen. Der Sachbearbeiter bei der Versicherung hat einen (geheimen) Nebenjob als Gelegenheitsvermittler für eine Kapitalanlagegesellschaft - das Weihnachtgsgeld reicht leider nicht mehr aus, um die nächste Urlaubsreise zu finanzieren.

Es meldet sich der Sachbearbeiter jetzt bei dem Rentner und stellt sich als Anlageberater für eine namhafte Kapitalanlagegesellschaft vor. Der Rentner freut sich über den Besuch, der Vermittler berät ihn, was man alles noch mit dem Geld machen könne und legt eine Hochglanzbroschüre der von ihm empfohlenen Kapitalanlagegesellschaft vor - zum Ausgeben sei das Geld doch viel zu schade, und die Enkel sollen auch noch etwas davon haben, die Gewinnausschüttungen reichen doch aus, um das Rentnerdasein zu vergolden. Dem Berater gelingt es, den Rentner davon zu überzeugen sein Geld als stiller Teilhaber anzulegen - die Provision ward verdient, die Gewinnausschüttungen blieben aus. Der Anteil war bald nichts mehr wert und das Ersparte weg.

Es hilft auch hier die Rechtsprechung mit einer erstaunlichen Aufwertung des Anlagerschutzes. Das LG Stuttgart (Urteil vom 14.12.2004 - 7 O 249/04 - rk.) schnitt dem Vermittler in dem Schadenbersatzprozess des Rentners gegen ihn auf Rückzahlung der Einlage viele Einwendungen ab. So konnte sich der Vermittler nicht darauf berufen, dass es dem Rentner möglich gewesen wäre seine Betrittserklärung zu der Kapitalanlagegesellschaft innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Es nützte dem Vermittler auch nicht der Hinweis darauf, dass der Rentner bei einer direkten Inanspruchnahme der Beteiligungsgesellschaft nach erklätem Widerruf nur Schadenersatz nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft erhalten könne, die Kapitaleinlage, die er in Vollzug seines Beitrittes gezahlt habe , davon nicht berührt werde.

Das LG hob hervor, dass der Vermittler auf das Ganze hafte, weil er den Rentner falsch beraten habe. Die Beratung werde nicht durch die Hochglanzbroschüre ersetzt. Dann befreie das Widerrufsrecht den Vermittler nicht von seinen Pflichten. Der Vermittler habe das besonderes Vertrauen des Rentner ausgenutzt und in ihm sogar Erwartungen geweckt
die einer realistische Einschätzung der mit der Anlage verbundenen Risiken entgegenstanden.

www.rechtkurz.de




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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hoffnung für geprellte Südwestrenta- und Frankonia-Anleger mit Rentenversprechen

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wer sich bei Unternehmen der „Göttinger Gruppe“ als stiller Gesellschafter beteiligt hat, kann seine Einlage zurückverlangen, wenn der Vertrag nach dem 01.01.1998 geschlossen wurde und eine spätere Auszahlung des Guthabens in Form einer Rente versprochen wurde.

Die entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21.03.2005 eröffnen auch für Anleger anderer atypisch stiller Beteiligungen wie beispielsweise der Südwest Finanz Vermittlung AG („Südwestrentaplus“) oder der Frankonia Wert AG („Frankonia Sachwert“) neue Möglichkeiten. Wer nach dem 1. Januar1998 eine solche atypisch stille Beteiligung gezeichnet hat, mit dem Versprechen, später eine Rente zu erhalten, kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und seine Einlage zurückfordern. Darüber hinaus müssen keine weiteren Zahlungen geleistet werden.

Die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG und die Frankonia Wert AG haben ebenso wie die „Göttinger Gruppe“ bis Ende 1999 Beteiligungen und zum Teil darüber hinaus Beteiligungen vermittelt, bei denen, oft nach mehr als 15 Jahren, die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben in monatlichen oder jährlichen Raten (Rente) versprochen wurde. Nicht selten wurde eine Verzinsung des Guthabens mit 6 % zugesichert.

Das Versprechen einer solchen ratenweisen Auszahlung in Form einer Rente stellt seit einer zum 01.01.1998 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ein Bankgeschäft dar. Über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügten weder die Göttinger Gruppe, noch die Südwest Finanz Vermittlung AG („Südwestrentaplus“) oder die Frankonia Wert AG („Frankonia Sachwert“). Damit können die zumeist noch über 15 - 20 Jahre laufenden, höchst unprofitablen Beteiligungen nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH durch die Anleger gekündigt werden. Sie hätten aufgrund der Kündigung einen Anspruch auf sofortige Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, also des Wertes, den ihre Beteiligung zum Zeitpunkt der Kündigung hat.

Ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Einlagen besteht für Anleger, die nach dem 01.01.1998 eine Südwestrentaplus- oder Frankonia Sachwert Beteiligung gezeichnet haben, wenn diese bei der Beratung vor der Zeichnung der Beteiligung nicht darauf hingewiesen wurden, daß eine solche verzinste Rente durch die jeweilige Beteiligungsgesellschaft aufgrund der geänderten Gesetzeslage weder angeboten, noch gezahlt werden dürfe. Der BGH geht von einer mangelhaften Beratung aus, wenn dem Anleger die Rentenzahlung am Ende der Vertragslaufzeit als sicher dargestellt worden ist. Die Folge ist, dass der Anleger seine gezahlten Einlagen als Schadensersatz von der Beteiligungsgesellschaft zurückverlangen kann.


Zitat:
Betroffene Anleger können sich ab sofort einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.


http://openpr.de/news/73552
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 1.Mai 2006 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen

SüdwestRentaPlus – Anleger können aufatmen

Bereits 2002 stellte das Oberlandesgericht Schleswig die Sittenwidrigkeit des Anlagemodells der Südwest Finanz Vermittlung AG fest. Unverständlicher Weise sind die Folgen dieser Entscheidung damals „verpufft“. Das lag wohl daran, dass die süddeutschen Finanzjongleure es nicht auf eine höchstrichterliche Überprüfung ankommen ließen, sondern vorher – durch einen Vergleich – die „Notbremse“ zogen.

Dieses Manko ist nun behoben. Seit den folgenreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2005 zum Komplex Göttinger Gruppe ist nun auch geklärt, dass den Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Schon deshalb, weil die entsprechenden Verträge vorsahen, dass das Guthaben, das den Anlegern nach dem Ende der Vertragslaufzeit zusteht, monatlich über 10 bis 30 Jahre ausbezahlt wird. Diese ratierliche Auszahlungsmodalität verstößt seit dem 01.01.1998 gegen das Kreditwesengesetz, so jedenfalls die Richter aus Karlsruhe. Wer danach bei der ersten oder zweiten AG gezeichnet hat, erhält schon deshalb auch einen Anspruch auf Rückabwicklung.

Aber es gibt noch einen weiteren Grund zur Freude. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Anleger auch über nachteilige Presseberichte zu informieren sind, damit sie sich ein vollständiges Bild der Anlage machen können. Dabei bezog er ausdrücklich Branchendienste wie kapital-marktintern (k-mi) und den sagenumwobenen „gerlach-Report“ ein. Dort wurde schon seit 1996 vor den Angeboten des sw-Bau-Konzerns gewarnt. In der Regel wurden die Anleger der SüdwestRentaPlus-Produkte und der Südwest Activa-Fonds nicht über diese Veröffentlichungen informiert. Folglich dürfen die Anleger wegen dieser und meist weiterer Aufklärungspflichtverletzungen Schadensersatz erwarten.

Anlegern der S.W.-, SüdwestRenta- und SüdwestRentaPlus-Produkte ist nicht zuletzt angesichts der Warnungen einschlägiger Branchendienste dringend zu empfehlen, sich zu informieren und rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen.


Frankonia & Co. - Fränkischer Sumpf

Es müssen nicht immer die Finanzzentren wie Frankfurt oder München sein, wo sich unter seriöse Anbieter auch die bösen Buben gesellen. Die fränkische Provinz hat da ebenfalls einiges zu bieten. Anfang März begann vor dem Landgericht Hof der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der SMP-Gruppe, einem dubiosen Firmengeflecht um die beiden Angeklagten aus dem oberfränkischen Gumpertsreuth. Mit Genussrechten und dem Versprechen, in Aktien erstklassiger Unternehmen zu investieren, wurden die Anleger angelockt. Mit einer zunehmend riskanten Anlagestrategie wurde dann das eingenommene Kapital verzockt. Zunächst konnten die Gesellschaften die wahre Situation noch verschleiern, 2002 mussten die Hauptfirmen schließlich Insolvenz anmelden.

Anlage- und Vertriebsfirmen mit zweifelhaften Geldanlageprodukten gedeihen in der Region anscheinend besonders prächtig. So hat die ebenfalls insolvente Euro-Gruppe mit Sitz in Würzburg den Anlegern seinerzeit atypisch stille Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten, obwohl es sich dabei um höchst riskante Anlagegeschäfte handelte.

Die in Würzburg ansässige Frankonia Wert AG, mit der inzwischen die Frankonia Direkt AG und die Frankonia Sachwert AG verschmolzen sind, sammelt bereits seit Jahren ebenfalls atypisch stilles Gesellschaftskapital ein, ohne dass wirklich nennenswert und vor allem werthaltig investiert würde. Da gibt es ein paar Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Von „Sachwerten“, wie jedenfalls der Name einer Gesellschaft suggeriert, fehlt jede Spur. Dabei geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag.

Noch dramatischer die Situation bei den beiden Nachfolgegesellschaften CSA Beteiligungsfonds 4 bzw. 5 AG & Co. KG, bei denen man schon im letzten Jahr den Begriff „Sachwert“ vorsorglich aus dem Namen gestrichen hatte. Anfänglich hießen die Gesellschaften noch Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG (Beteiligungsfonds 4 und 5). Insgesamt dürften die Anleger bereits über 50 Millionen Euro eingezahlt haben. Gleichwohl finden sich keine oder keine nennenswerten Investitionen, was die Verantwortlichen damit begründen, dass die Mittel in der Anfangsphase planmäßig zur Deckung von Emissions- und Verwaltungskosten herangezogen würden.

Investieren will man anscheinend erst dann, wenn kaum mehr nennenswerte Mittel vorhanden sind und die ersten Anleger ihre Beteiligungsbeträge nach Auslaufen der Verträge zurückfordern. Das ist das System der Göttinger Gruppe und ihrer Nachahmer. Es ist allerdings bislang in keinem einzigen Fall aufgegangen.

Zweifelhafte Vertriebe

An die Anlagegesellschaften schließen sich dann noch Vertriebsfirmen an, die das erforderliche Anlegerkapital zumeist mit aggressiven Vertriebsmethoden einwerben, wie etwa die Futura Finanz AG aus Hof. Nach dem massenhaften Vertrieb von hoch riskanten Securenta-/Göttinger Gruppe-Beteiligungen verkaufte man ebenso gefährliche Anteile an der Frankonia. Nach unseren Erfahrungen wird dabei schon mal ein Anleger überredet, seine Lebensversicherung oder seinen Sparbrief vorzeitig aufzukündigen und den Erlös in derartige Anlagen zu investieren. Das Totalverlustrisiko wird dabei regelmäßig ausgeblendet.

Anleger, die derartige Beteiligungen getätigt haben, sollten diese überprüfen lassen. In vielen Fällen kann außerordentlich gekündigt werden, teilweise können die eingezahlten Gelder auch zurückgefordert oder Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb geltend gemacht werden.


Pionier AG, Inwil – Wiedergänger der Warenterminhaie

Ein neuer "Star am Börsenhimmel" leuchtet nahe dem schönen schweizerischen Luzern: Eine „Pionier AG“ wendet sich an „Selbständige, kleine, mittelständische und Großunternehmen, wie aber auch an Industriekonzerne, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte Steuerberater etc.“. Sie alle sollen von dem „mehrfach ausgezeichneten Börsenhändler“ Fabio Spinelli betreut und zu Reichtum und Glück geführt werden. Und das ausschließlich mit „amerikanischen Aktien und Optionshandel“. Dies lässt Schlimmes erwarten. Nach unserem persönlichen Eindruck müssen wir davon ausgehen, dass die zahlende Kundschaft wieder einmal mit vermeintlich chancenreichen, tatsächlich aber wertlosen Titeln "versorgt" oder mit Derivaten über den Tisch gezogen werden soll.

Alter Wein in alten Schläuchen

Das Ganze ist nicht neu und kommt immer wieder einmal auf den Tisch. Im Inland sind derartige Angebote wegen der behördlichen Erlaubnispflicht allerdings selten geworden. Da der Erwerb einer solchen Genehmigung für die meisten derartigen Anbieter keine Alternative ist, weil sie weder die finanziellen noch die Know-how-mäßigen Hintergründe besitzen, spricht man die Kundschaft jetzt aus dem Ausland an, in diesem Fall aus der Schweiz.

Die Hintergründe der Pionier AG sind mehr als dubios. Zwar verweist man auf eine 60-jährige Historie. Seit Mai 2005 sei man unter „deutscher Leitung“. Dies dürfte der tatsächliche Beginn der aktuellen Aktivitäten sein. Die Website ist noch „im Aufbau“, wesentliche Informationen wie etwa ein Impressum werden vorenthalten. Als Verwaltungsrat fungiert ausweislich des „Schweizerischen Handels-Amtsblattes“ ein gewisser Kurt Launert, der zuvor bei der zwischenzeitlich insolventen KJL Management AG im schweizerischen Cham tätig war. Über Spinelli war in Erfahrung zu bringen, dass er bis 2000 bei einer Firma Kendall, ebenfalls mit Sitz im schweizerischen Cham, tätig war. Was er seitdem getan hat, ist nicht nachvollziehbar.

Vage Angaben – platte Anmache

Wer sich auf die Vertriebsbemühungen einlässt, erhält zunächst einmal ein lose geheftetes Konvolut aus mehreren Blättern, in denen sowohl die „derzeitige Marktsituation“ als auch „Anlagekonzepte“ dargestellt werden. Dies natürlich auch inkl. sogenannter "Strategievarianten", wobei es sich allerdings um nichts anderes handelt, als um Versatzstücke aus dem Börsenlexikon. Schon beim Akquisitionsgespräch wird man befragt, ob man etwa 20.000 bis 50.000 Euro erübrigen könne.

Auf Nachfrage heißt es, derzeit laufe Zucker besonders gut. Nach etwa einer Woche erfolgt ein weiterer Anruf, und wieder ist es Zucker, der gerade (immer noch) die besten Einstiegsvariationen biete. Auf die Frage, wo der denn gehandelt werde, heißt es „in Amerika“. Welche Börse, welcher Broker – auf Beantwortung dieser Fragen darf man nicht hoffen. Statt dessen: Was passiert, wenn der Zucker nur um 2 Punkte steigt ... . Und auf die Nachfrage, es gebe ja auch Aktien, welche das denn wohl seien, verfällt der zunächst so eloquente Verkäufer dann vollends in Schweigen.

Exorbitante Kosten

Dass solcherart „Betreuung“ nicht billig sein kann, hat man schon geahnt. Auf entsprechende Nachfrage ist von einem Agio in Höhe von stolzen 12 % die Rede. Sonst fiele nichts an. Auf weitere Nachfrage werden dann Round-Turn-Kommissionen von sagenhaften 160 US-Dollar – wohl pro Kontrakt – genannt. Das ist fast doppelt soviel, wie die Abzocker im Inland zuletzt berechnet hatten. Aber es wird wohl alles teurer – und die hatten ja auch keinen Spinelli.

Wir raten von einer Investition dringend ab. Denn dass hier tatsächlich eine seriöse und chancenreiche Vermögensverwaltung beabsichtigt ist, können wir uns nach unseren bisherigen Erfahrungen mit derartigen Unternehmen und den geschilderten personellen Hintergründen beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn Empfehlungen ausgesprochen werden, sollte man diese auf jeden Fall nochmals über die eigene Hausbank hinterfragen. Die Chance, dass hier so genannte "Non-Valeurs" in den Markt gedrückt werden sollen, ist nach unserer Überzeugung im vorliegenden Fall extrem hoch.

Und: – Zucker läuft nach unserer Einschätzung momentan gerade nicht, aber man kann ja nie wissen ...

Zitat:
Zu allen angesprochenen Fällen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Kontakt:
Kanzlei Lachmair & Kollegen
Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3331
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Web: www.ra-lachmair.de
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2007 7:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften

Bei der Abwehr von Massenanschreiben seitens selbsternannter Anlegerschützer haben die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften einen weiteren wichtigen Beschluss erzielt:

Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 16.08.2007 im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass es den Rechtsanwälten Jochen Resch & Kollegen, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, verboten ist, in Bezug auf die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen zu verbreiten.

In einem der Südwestrenta konkret vorliegenden Fall, haben die Rechtsanwälte Resch & Kollegen sich über die „Schutzgemeinschaft“ SGK ein Mandat zuspielen lassen; wie die Südwestrenta vermutet, nur einer von vielen Fällen. In diesem Anschreiben der Rechtsanwälte Resch & Kollegen wurde ein Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG mit falschen Behauptungen über alle drei Aktiengesellschaften konfrontiert – mit dem gewünschten Ergebnis der Verunsicherung. Dieser Anleger trat daraufhin mit der Südwestrenta in Kontakt, was diese letztendlich ermöglichte, die einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Resch & Kollegen zu erwirken.

Schon in einem vorhergehenden Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die „Schutzgemeinschaft“ SGK hatte diese sich verpflichtet, einige ihrer Behauptungen, die ebenfalls in Anschreiben an Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften eingebettet waren, künftig zu unterlassen.

Das hiesige Beispiel zeigt einmal mehr das gezielte Zusammenwirken von Interessengemeinschaften und Rechtsanwälten, die sich dem Anlegerschutz verschrieben haben. Wie nachgewiesen, dienen die Anlegerinformationen hingegen eher der Verunsicherung und dem Mandatserwerb, denn einer objektiven Information von Kapitalanlegern. Offenbar werden die Initiatoren von Massenanschreiben an Kapitalanleger ihren eigenen Maßstäben nicht gerecht.

Erneut stellt sich die Frage: Wer schützt den Verbraucher vor den Verbraucherschützern?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 18.März 2008 9:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte

Die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG aus Markdorf hat vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07) verloren. Die Südwest hatte die Anlegerin auf Zahlung der monatlichen Raten für das Anlagemodell „Südwestrentaplus“ verklagt. Nach Meinung des Gerichts verstieß der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten, als er mit dem Slogan „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage zur Altersvorsorge angeboten hatte.

Das Gericht erklärte, dass der Anlageberater seine Kapitalanlageprodukte nach den Anlagezielen und dem jeweiligen Kenntnisstand des Kunden auszuwählen hat. Bei dem Produkt der Südwestrenta Finanz Vermittlungs Dritte AG handelt sich um eine spekulative Anlage, die zur Altersvorsorge ungeeignet sei.

„Daran ändert sich auch nichts, dass der Prospekt auf das Risiko des Totalverlustes hinweist“, erklärt Jochen Resch.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 3.Apr 2008 7:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Südwest-Renta - Weichkostenfalle schnappt zu – Anlegergelder frühestens nach 18 Jahren wieder erwirtschaftet


Ein Anleger der Südwest Finanz Vermittlung 1. AG hat es jetzt schwarz auf weiß: von seinen Einzahlungen von 20.247,31 € sind nach 10 Jahren gerade noch 3.639,17 € übrig. So hoch ist der im November 2007 – und damit noch vor dem Platzen der Immobilienblase in den USA – vorläufig errechnete Auseinandersetzungswert. „Mein Mandant hat dabei das von der Südwestrenta angebotene Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren wahrgenommen“, so Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt in Berlin, der in diesem Vermögensverlust einen Beleg für die Unwirtschaftlichkeit der angebotenen Beteiligungssparpläne sieht.

Die Südwest Finanz Vermittlung 1. AG ist sich offenbar der alarmierenden Wirkung der errechneten Zahl bewußt und unterbreitet dem Anleger, einem sog. atypisch still Beteiligten, im selben Schreiben weitere Angebote. So könne der Anleger beispielsweise seine bisherigen Einlagen stehen lassen und sein Auseinandersetzungsguthaben später berechnen lassen. Bei einem Gewinnzuwachs der Investitionen der Südwestrenta von 4,5 % pro Jahr bedeutet dies jedoch nach diesen Berechnungen, dass der Anleger erst nach 28 Jahren seinen Einsatz zurück erhielte. Erst bei einer Rendite von 6,5 % in gleicher Zeit kann der Anleger mit einer Auszahlung von 28.808,94 € rechnen – was allerdings gerade einmal die Inflation in dieser Zeit ausgleichen würde.

Ein weiteres Angebot macht die Südwestrenta mit der möglichen Weiterführung des Vertrages, also der weiteren Ratenzahlung. Dann stünden aber einem möglichen höheren Auseinandersetzungsguthaben auch höhere Einzahlungen gegenüber, so daß die Südwestrenta – je nachdem, wie hoch die jährliche Rendite ausfällt - mindestens 20 Jahre braucht, um Einzahlungen und Endguthaben in Einklang zu bringen. Steuern, die auf die zugewiesenen Gewinne zu entrichten sind, können das Ergebnis sogar noch weiter verschlechtern.

„Für Anleger mit kurzlaufenden Ratensparverträgen von unter 20 Jahren ist damit klar, das die Beteiligung Verluste bringen wird – selbst, wenn alles gut geht. Und auch Einmalzahler und Sparer mit längerer Laufzeit müssen damit rechnen, am Ende ihren Einsatz nicht wieder herauszubekommen“, sagt Röhlke, der vor den riskanten Beteiligungssparplänen schon seit langem warnt.

Das Problem sind die hohen Kostenbelastungen dieser Sparverträge, die zwar für die steuerlichen Vorteile notwendig waren, aber nur im besten aller Fälle wieder erwirtschaftet werden können und die aus den sog. Anlaufkosten des Sparplananbieters bestehen. Diese Kosten fallen meist in der Vertriebsphase des Produktes an und verschlingen alle eigehenden Gelder der ersten Jahre. Da aber die tatsächlichen Investitionen dann nur über die Vertragslaufzeit verteilt aus den eingehenden Raten erfolgen können, sind die Renditeaussichten tatsächlich minimal. Um beispielsweise ein Ergebnis von 7 % p.A. auf die tatsächlich geleistete Einlage des Anlegers zu erzielen, muß der Sparplananbieter über 12 % p.A. auf das tatsächlich nach Abzug der Weichkosten investierte Kapital erbringen.

Dies ist mit sicheren Anlageformen nicht zu machen, so dass hier meist eine ganz wesentliche Aktienbeimischung erfolgt, mit allen damit verbundenen Kurs-Risiken. Und gerade diese Risiken wollten viele Anleger gar nicht eingehen.

Zu diesen vagen Gewinnaussichten kommt das unternehmerische Risiko derartiger Beteiligungen: es handelt sich um eine echte Unternehmensbeteiligung mit vollem Insolvenzrisiko und ohne jede Kapitalabsicherung. Verkalkuliert sich das Management oder brechen die Aktienkurse ein, kann der Anleger seine gesamte bisher gezahlte Einlage verlieren und muß getätigte Entnahmen zurückzahlen. Manche meinen auch, der Anleger müsse die noch offenen Raten weiter zahlen. Insolvenzen von Anbietern atypisch stiller Beteiligungen sind dabei nicht selten – aktuell bestimmt die bekannte „Göttinger Gruppe“ die Schlagzeilen mit einem Schaden für die Anleger von 900 Mio. €.

„Die Beteiligung wurde zur Altersvorsorge angepriesen, der Prospekt spricht sogar von einer sicheren Anlage mit gutem Wertsteigerungspotential. Diese Aussagen stimmen nicht mit den aktuellen Berechnungen der Südwestrenta überein. Für die Anleger kann es ein böses Erwachen geben.“ meint Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Anleger der Südwest-Finanz-Gruppe vertritt.

Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Röhlke
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