Verfasst am: 25.Jan 2008 9:43 Titel: Anlegerschutz - Einsicht in Akten der BaFin gestattet
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bejahte in einem Urteil vom 23. Januar 2008
(AZ 7E3280/06)
zum ersten Mal in Deutschland einen Anspruch von Anlegern auf Auskunft und Einsicht in Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gab damit einer entsprechenden Klage weitgehend statt.
Nur hinsichtlich ausnahmsweise personenbezogener und sonstiger schützenswerter Daten verneinte das Verwaltungsgericht ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht.
Unterstützt durch die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragen, der ebenfalls kein Recht der BaFin auf Zurückhaltung entsprechender Informationen sah, folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt der Auffassung der Rechtsanwälte. ... [mehr]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.