GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Antidiskriminierungsgesetz

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2005 8:01    Titel: Antidiskriminierungsgesetz Antworten mit Zitat

Europäischer Gerichtshof
Erstes sensationelles Urteil zum Antidiskriminierungsgesetz

>>> klick hier zur PRESSEMITTEILUNG Nr. 99/05 >> vom 22. November 2005 >> Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-144/04

Ein erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Aufregung.

Zitat:
Bereits in den vergangenen Monaten wurde vielfach über die Risiken des Antidiskriminierungsgesetz berichtet, nun hat der EUGH ein erstes einschneidendes Urteil getroffen, welches gerade auch in Deutschland seine Wirkung zeigen wird.

Man mag es kaum glauben, aber sogar wichtige Teile der Hartz-Gesetze verstoßen laut Brüssler Urteil vom 22.11.05 gegen das Diskriminierungsverbot.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
Anlegeranwalt
.


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 59
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2005 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe das Urteil gelesen - wo wird soll der Verstoß gegen Hartz IV liegen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 10:37    Titel: Re: Antidiskriminierungsgesetz Antworten mit Zitat

A. Henneberg hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Man mag es kaum glauben, aber sogar wichtige Teile der Hartz-Gesetze verstoßen laut Brüssler Urteil vom 22.11.05 gegen das Diskriminierungsverbot.


...wurde in der Presseerklärung so mitgeteilt:
http://openpr.de/news/71161.html


.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Anlegeranwalt
.


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 59
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2005 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist die Presse über das Ziel hinausgeschossen, denn es ging in diesem Urteil um befristete Arbietsverhältnisse und nicht um Arbeitslose. Da der EuGH europäisches Recht spricht, dürften Analogieschlüsse in Bezug auf andere nationale (deutsche) Gesetze nicht so ohne weiteres zulässig sein.

Allerdings könnte die Antidiskriminierungsrichtliche auch mit Hartz IV kollidieren. Entsprechende Klagen werden, wenn die Problematik das Bundessozialgericht passiert hat, sicher auch geführt werden.

Wäre die europäische Verfassung in Kraft getreten, würde Hartz IV bereits jetzt verfassungswidrig sein, weil nach der europäischen Verfassung die Heranziehung zur Zwangsarbeit verboten ist.
Der Zwang unter Androchung des Wegfalles von Leistungen, für einen Euro Stundenlohn zu arbeiten, wäre sicher unproblematisch unter dieses Verbot zu subsumieren.

Hier tickt eine sozialrechtliche Zeitbombe, die uns zusammen mit der
jährlichen Neuverschuldung irgenwann das ökonomische Ende bereiten wird - was kommt danach ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
selassie
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 1:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kollision mit europäischem Recht war aber schon länger bekannt...

Zitat:
Empfehlungen der Ausschüsse - Wi - Wo zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005


Zitat:
a) Vorrangig ersatzloser Wegfall der Richtlinie. Die nach der Richtlinie unzulässigen Diskriminierungen sind bereits nach geltender deutscher Rechtslage untersagt.
b) Hilfsweise Fassung von Artikel 6 Abs. 1 wie folgt: "Ungeachtet des Artikels 2 Absatz 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind."


An dem Urteil ist weiter nichts sensationelles.

Überhaupt ist die Relevanz nach der Änderung des Gesetzes ab 2006 und der Möglichkeit der zweijährigen Probezeit nicht mehr gegeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen