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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Nov 2005 8:01 Titel: Antidiskriminierungsgesetz |
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Europäischer Gerichtshof
Erstes sensationelles Urteil zum Antidiskriminierungsgesetz
>>> klick hier zur PRESSEMITTEILUNG Nr. 99/05 >> vom 22. November 2005 >> Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-144/04
Ein erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Aufregung.
| Zitat: |
Bereits in den vergangenen Monaten wurde vielfach über die Risiken des Antidiskriminierungsgesetz berichtet, nun hat der EUGH ein erstes einschneidendes Urteil getroffen, welches gerade auch in Deutschland seine Wirkung zeigen wird.
Man mag es kaum glauben, aber sogar wichtige Teile der Hartz-Gesetze verstoßen laut Brüssler Urteil vom 22.11.05 gegen das Diskriminierungsverbot. |
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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.Nov 2005 19:01 Titel: |
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| ich habe das Urteil gelesen - wo wird soll der Verstoß gegen Hartz IV liegen ? |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 8.Dez 2005 10:37 Titel: Re: Antidiskriminierungsgesetz |
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| A. Henneberg hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| Man mag es kaum glauben, aber sogar wichtige Teile der Hartz-Gesetze verstoßen laut Brüssler Urteil vom 22.11.05 gegen das Diskriminierungsverbot. |
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...wurde in der Presseerklärung so mitgeteilt:
http://openpr.de/news/71161.html
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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 9.Dez 2005 18:22 Titel: |
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Da ist die Presse über das Ziel hinausgeschossen, denn es ging in diesem Urteil um befristete Arbietsverhältnisse und nicht um Arbeitslose. Da der EuGH europäisches Recht spricht, dürften Analogieschlüsse in Bezug auf andere nationale (deutsche) Gesetze nicht so ohne weiteres zulässig sein.
Allerdings könnte die Antidiskriminierungsrichtliche auch mit Hartz IV kollidieren. Entsprechende Klagen werden, wenn die Problematik das Bundessozialgericht passiert hat, sicher auch geführt werden.
Wäre die europäische Verfassung in Kraft getreten, würde Hartz IV bereits jetzt verfassungswidrig sein, weil nach der europäischen Verfassung die Heranziehung zur Zwangsarbeit verboten ist.
Der Zwang unter Androchung des Wegfalles von Leistungen, für einen Euro Stundenlohn zu arbeiten, wäre sicher unproblematisch unter dieses Verbot zu subsumieren.
Hier tickt eine sozialrechtliche Zeitbombe, die uns zusammen mit der
jährlichen Neuverschuldung irgenwann das ökonomische Ende bereiten wird - was kommt danach ? |
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selassie Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 17.Dez 2005 1:39 Titel: |
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Die Kollision mit europäischem Recht war aber schon länger bekannt...
| Zitat: |
| Empfehlungen der Ausschüsse - Wi - Wo zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 |
| Zitat: |
a) Vorrangig ersatzloser Wegfall der Richtlinie. Die nach der Richtlinie unzulässigen Diskriminierungen sind bereits nach geltender deutscher Rechtslage untersagt.
b) Hilfsweise Fassung von Artikel 6 Abs. 1 wie folgt: "Ungeachtet des Artikels 2 Absatz 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind." |
An dem Urteil ist weiter nichts sensationelles.
Überhaupt ist die Relevanz nach der Änderung des Gesetzes ab 2006 und der Möglichkeit der zweijährigen Probezeit nicht mehr gegeben. |
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