Verfasst am: 15.Feb 2007 9:01 Titel: Antrag zum Ruhen bringen
Hallo
ich brauche mal wieder eine Info. In einer Scheidungssache (ohne Kinder oder Sorgefälle) hat die Gegenanwältin einen Vollstreckungsbescheid wg des Trennungsgeldes beantragt (2002) Diese Forderungen sind längst alle bezahlt, die Scheidung durchgezogen. Jetzt, ein Jahr nach der Scheidung schickt sie wieder so einen Volsteckungsbefehl und will monatlichen Unterhalt. Dem wurde widersprochen bzw beim Amtsgericht beantragt, den Titel zurückzugeben. Jetzt hat sie dem Gericht einen Antrag geschrieben, die "Vollstreckung zum Ruhen zu bringen"
Was bedeutet das?
Danke sehr für Eure schnelle Hilfe
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