Rechtsanwälte können ab Januar 2007 das bundeseinheitliche Zertifikat "Q-Qualität durch Fortbildung" bei der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats ist der Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen. Anwälte dürfen das Zertifikat dann für die Dauer von drei Jahren auf Briefbögen, Visitenkarten oder auf ihrer Homepage führen.
Das Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungen neu beantragt werden.
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