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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 11.Okt 2006 12:26 Titel: Anwälte machen Jagd auf Powerseller |
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Einige Anwälte haben Online-Portale als Einnahmequelle entdeckt. Ihre Masche: Sie suchen nach Verstößen gegen Markenschutz- oder Widerrufsvorschriften und verschicken kostenpflichtige Abmahnungen.
Das trifft oft Privatpersonen, die gebrauchte Sachen verkauft und keine Ahnung hatten, dass sie gegen Vorschriften verstoßen. So verdonnerte das Landgericht Berlin eine vierfache Mutter, eine Abmahnung zu bezahlen (103 O 75/06). Sie hatte im März Gegenstände bei Ebay verkauft, darunter viele gebrauchte Kinderklamotten. Ein surfender Advokat schrieb eine Abmahnung: Wer so viel verkaufe, gelte als Unternehmer und müsse die Käufer auf ihr Widerrufsrecht hinweisen.
Zahlen muss auch eine Frau, die zehn alte Anziehsachen von Abercombie & Fitch (A&F) bei Ebay verkauft hatte. A&F-Artikel dürften nur mit Lizenz verkauft werden, hieß es in der Abmahnung. Die kostete 2060 Euro Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Landgericht Frankfurt nickte die Masche des Anwalts ab (2-06 O 450/06). |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 13.Okt 2006 7:42 Titel: |
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das zeigt, wie schon bekannt, das den Anwälten auch nichts mehr einfällt. Denn die Mandanden knallen denen auch weg.
Aber das Advokatenpack ist sich für nichts zu schade um die Menschen zu prellen....
Es geht nur um sein Gebühren. Nicht um Recht und Ordnung. Ohne Gnade Menschen ans Bein pinkeln nur um ein paar Gebühren abzuziehen.
Wie tief dieser Berufsstand gefallen ist. Und wie sie sich prostituieren müssen....
Ich habe jedenfalls bei solchen Anwaltsschreiben meine eigenen Methoden
das sie die Finger von mir lassen.... |
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hugig Newbie
Anmeldungsdatum: 02.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 13.Okt 2006 7:58 Titel: |
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wie wollen Sie es anpacken, dass solche Anwälte die Finger von Ihnen lassen?
Es gibt einfach zu viele Anwälte, die ein Betätigungsfeld suchen- und solange die Richter dem zustimmen, sind die "Angegriffenen" doch jedem Anwalt ausgeliefert!
[/list][/u]
Wie soll ich denn reagieren, wenn soeine Abmahnung kommt? |
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Gerd Beier Newbie
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 13.Okt 2006 8:03 Titel: Methoden |
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Sehr geehrter Mituser,
ich glaube,die Schar der sog. Powerseller ist sehr sehr gross.
Mit Sicherheit würden sie all diesen Leuten einen sehr sehr grossen Gefallen tun, wenn sie ihre Möglichkeiten diesen Menschen zugänglich machen würden.
Auch ich teile ihre Meinung voll und ganz, dies ist für einen Juristen die übleste Masche, Geld zu verdienen. Das tut diesem Berufsstand wahrlich alles andere als gut.
Mit tun all diese Menschen leid, die teilweise mit ihren eigenen gebrauchten, nicht mehr benötigten Waren zusätzlich einen Verdienst erzielen, von solch übelsten Machenschaften um ihren Lohn gebracht werden.
Recht und Gerechtigkeit gehen da mal wieder sehr weit voneinander getrennte Wege. |
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norwac Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 13.Okt 2006 8:49 Titel: |
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Ich sehe diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Auf der einen Seite sehe ich, dass die Verkaufspraktiken mancher Powerseller alles andere als OK sind.
Da werden z.B. Waren fast zum EK verkauft und nur noch an überhöhten Versandkosten verdient.
Manche AGB sind so diletantisch, dass man sich als Mitbewerber fragt, ob die Betreffenden nicht in der Lage sind, im Net nach Mustertexten zu suchen.
Die andere Seite ist die Berufszunft der Rechtsanwälte, bei denen offenbar immer mehr mit aller Macht Kohle machen wollen, und dass auch noch mit Unterstützung der Gerichte.
Wenn es zu einem Risiko wird, im Internet etwas zu verkaufen oder zu versteigern, dürften manche Plattformen im Internet bald zusammenbrechen |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 201 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.Okt 2006 8:55 Titel: |
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Da hätte ich ja gern mehr Informationen. Leider findet google auch nichts dazu.
Wenn ich gebrauchte Dinge des persönlichen Bedarfs (und jetzt nicht mehr Bedarfs, weil die Kinder größer geworden sind) verkaufe - gegen welche Gesetze sollte ich da bei Textilien verstoßen? Daß der Handel mit fabrikneuer Markenware gewissen Einschränkungen unterliegt kann ich noch nachvollziehen. Aber bei Gebrauchtwaren?!?
Oder wenn ich von meinem Opa eine Rolex (Original, keine "Replica") erben sollte und diese auf welchem Weg auch immer weiterverkaufe - wer könnte das nach welchen Regeln verbieten?
Microsoft hat vor Jahren auch mal eine gerichtliche Abfuhr erhalten, weil sie bestimmte Vertriebswege (Stichwort: OEM Software) als illegeal betrachtet und gegen diverse Händler geklagt haben.
Ich vermute, daß es sich hier um ganz spezielle Fälle handelt, die nicht allgemein anwendbar sind. |
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stephan72 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.Okt 2006 10:50 Titel: |
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| tomas_hh hat folgendes geschrieben:: |
Da hätte ich ja gern mehr Informationen. Leider findet google auch nichts dazu.
Wenn ich gebrauchte Dinge des persönlichen Bedarfs (und jetzt nicht mehr Bedarfs, weil die Kinder größer geworden sind) verkaufe - gegen welche Gesetze sollte ich da bei Textilien verstoßen? Daß der Handel mit fabrikneuer Markenware gewissen Einschränkungen unterliegt kann ich noch nachvollziehen. Aber bei Gebrauchtwaren?!?
Oder wenn ich von meinem Opa eine Rolex (Original, keine "Replica") erben sollte und diese auf welchem Weg auch immer weiterverkaufe - wer könnte das nach welchen Regeln verbieten?
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Das würde ich auch gerne wissen, das kann doch nicht illegal sein.
Gruss
Stephan |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 13.Okt 2006 11:16 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| das zeigt, wie schon bekannt, das den Anwälten auch nichts mehr einfällt. |
Eigentlich ist die Praxis sogenannter "Abmahnanwälte" nichts neues. Früher konzentrierte man sich auf die Abmahnung von "Kollegen" und anderer "Freiberufler" bezüglich Werbeverbot, unzulässiger Schildergröße etc.
Es war immer wieder amüsant zu erleben, wenn des Nachts, im Schein einer Taschenlampe und mittels eines Zollstocks, Kanzleischilder ausgemessen wurden....
Es betrifft also weniger die Zunft der Anwälte, vielmehr einige "Prachtexemplare".
Bei ebay ist dies allerdings etwas "differenzierter" zu sehen, da hier viele gewerblich tätig sind unter dem Deckmäntelchen des Privatverkaufs.
| Zitat: |
Aber das Advokatenpack ist sich für nichts zu schade um die Menschen zu prellen....
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Wie gesagt, einzelne "schwarze Schafe"! Ich stelle mir aber gerade vor, jedermann (nicht nur Anwälte) könnte unzulässige Geschäftspraktiken abmahnen und dafür Gebühren kassieren.
Da würde sich aber fast jeder hier auf diesen lukrativen Geschäftsbereich stürzen.
Also nur kein Neid!!
grüße
gundel |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 13.Okt 2006 11:41 Titel: |
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was ich sagen kann, ist das ja jeder selbst bei Ebay ersteigern kann was er will. Ich meine wenn ich halt für einen Brief 8 € bezahlen soll, steigere ich da nicht. Oder versteckte Gebühren. Solche Leute werden doch meist ignoriert von den Käufern. Aber man sieht ja auch unter welchen Druck diese Leute verkaufen müssen....
Ich kenn keinen, der da Milionen verdient. Nur 15 Stunden Arbeit für wenig Geld. So sieht es aus......
Aber die sollen die Leute in Ruhe lassen, wenn die ihr Geschäft machen wollen....
Die Meinung zu Anwälten? In Berlin auf dem Nieveau wie Vertreter.....Also der Leumund. Schleimer, Schmierer, die Ihr Auto ins Parkverbot stellen und klagen....Jetzt haben die ersten Anwälte mit Ich AG angefangen....
Das hat bei denen mit Raffgier nichts zu tun sondern mit reinem Überleben........Was die nebenbei alles zahlen müssen...
Um die Frage zu beantworten..Wenn ich einen Abmahnbrief bekomme, habe ich sie einfach angerufen und böse gedroht, das ich mit 3 Leuten vorbeikomme...Das hat geholfen, wobei ichs auch gemacht hätte. Und nun erzähl mir keiner, das kannste nicht machen...Mir sch...egal...Nicht mit solchen Methoden als Anwalt...Nicht die krumme Tour.... |
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stephan72 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.Okt 2006 11:50 Titel: |
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| Akimo hat folgendes geschrieben:: |
Um die Frage zu beantworten..Wenn ich einen Abmahnbrief bekomme, habe ich sie einfach angerufen und böse gedroht, das ich mit 3 Leuten vorbeikomme...Das hat geholfen, wobei ichs auch gemacht hätte. Und nun erzähl mir keiner, das kannste nicht machen...Mir sch...egal...Nicht mit solchen Methoden als Anwalt...Nicht die krumme Tour.... |
Es machen sich bei mir Zweifel breit dass das ein sinnvoller Tip ist und zur Nachahmung empfohlen ist. Das kann auch nach hinten losgehen.
Gruss
Stephan |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 13.Okt 2006 11:57 Titel: |
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Es ist meine Art mit dieser Klientel umzugehen...Nachahmung nicht empfohlen......
Wenn jemand sich Hilfe nimmt ode sein Recht durchsetzen will braucht er einen Fachanwalt...Wenn sich jedoch der Anwalt unter dem Deckmantel seines eigenen Abmahnvereines auf Kosten der Bevölkerung bereichert, dann hält bei mir alles auf...Man kann ja darüber lachen ha, ha 200 Euro an Anwalt bezahlt für ne Annonce etc.....Wenn man es mal 15 nimmt je Monat sieht die Sache schon anders aus....Da sind Parasiten, die am xxxx editiert - diese Begrifflichkeit verwenden wir hier nicht/Mod.
saugen. |
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foreigner99 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.Okt 2006 4:40 Titel: |
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Es stellt sich mir hier nur folgende Frage: wenn Gruppen von Anwälten in trauter Eintracht mit der Justiz so verfahren können, wie sieht dann die Notwehr der betroffenen aus? Müssen wir nicht eigentlich dazu kommen, unsere Justiz als solche zu betrachten wie die in Nigeria?
Deutschland ist doch schon lange kein Rechtsstaat mehr |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Okt 2006 8:47 Titel: |
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| Zitat: |
| Deutschland ist doch schon lange kein Rechtsstaat mehr!!! |
Das möchte ich gern unterstreichen! SR |
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zapfwerk Newbie
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15.Okt 2006 8:00 Titel: |
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ich bin auf ebay auch ziemlich aktiv. bin auch powerseller. wenn ich mir die widerrufsbelehrungen meiner mitbewerber in meiner branche ansehe könnte ich allesamt abmahnen lassen. nicht einer hat impressum und/oder widerrufsrecht richtig drin stehen.
es gibt allerdings die möglichkeit sich gegen abmahnungen zu schützen.
1. gleich die artikelbeschreibung mit impressum und richtigem widerrufsrecht (bei online-auktionshäusern ein monat - und das in worten und auch nicht vier wochen)
2. massenabmahnung sind sittenwidrig! hat die abmahnung den anschein als würde sie an mehrere ebayer versandt so gilt dies als massenabmahnung. ist aber sicherlich schwer zu beweisen. beweislast liegt beim abgemahnten.
3. sich von einem bekannten abmahnen lassen. man kann nur einmal wegen einer sache abgemahnt werden. die folgenden abmahnungen sind dann unwirksam. dazu muss man allerdings eventuell vorhandene abmahngründe wissen und kann diese auch gleich abstellen (siehe punkt 1)
Dies stellt in keinster weise eine rechtsberatung dar! ist nur meine persönliche meinung aus meine eigenen erfahrungen heraus.
MfG Dirk |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 15.Okt 2006 17:09 Titel: |
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| wir leben in einer Bananenrupublik mit Fallobst in der Politik...... |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 26.Okt 2006 12:26 Titel: Re: Anwälte machen Jagd auf Powerseller |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Einige Anwälte haben Online-Portale als Einnahmequelle entdeckt. Ihre Masche: Sie suchen nach Verstößen gegen Markenschutz- oder Widerrufsvorschriften und verschicken kostenpflichtige Abmahnungen.
Das trifft oft Privatpersonen, die gebrauchte Sachen verkauft und keine Ahnung hatten, |
Deutsche Ebay-Verkäufer im Visier:
Abmahnflut durch amerikanische Modefirma -
Bonner Rechtsexperte:
Umtriebige Anwälte nutzen eine einfache Einkommensquelle
| Zitat: |
Mit einer beispiellosen Abmahnflut drangsaliere die US-Modefirma Abercrombie & Fitch (A & F). nach einem Bericht des Magazins Spiegel deutsche Verbraucher, „die Klamotten der Marke bei Ebay verhökern“. „Der Hintergrund: Zwar hat A & F in Deutschland Markenrechte eingetragen, aber bislang nirgends in Europa die Lizenz erteilt, seine Waren auch zu verkaufen“, schreibt der Spiegel. Wer Modeartikel der Firma A & F über Ebay verkaufen wolle, bekomme Post von der Anwaltskanzlei Dr. Winterstein und Dr. Ruhrmann. Mit den Ebay-Deals würde man die Markenrechte von A & F verletzen, das „nicht bereit" sei, „den Vertrieb der nicht autorisierten Waren in der BRD hinzunehmen". „Kostenpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 2080,50 Euro. Das sind nur die Anwaltsgebühren, die schon deshalb so drastisch ausfallen, weil der Streitwert sehr hoch angesetzt wird“, so das Hamburger Nachrichtenmagazin.
Dass viele andere Verbraucher vornehmlich Gebrauchtklamotten über die Internet-Auktionsplattform verhökern, interessiere die Anwälte ebenso wenig wie deren Mini-Umsatz. „Alle bekommen die gleichlautende Unterlassungserklärung. Immer werden 2080,50 Euro fällig. Ganz egal, ob 10 gebrauchte Teile versteigert wurden oder 100. Wobei die Zahl der versteigerten Klamotten zumindest eine zentrale Bedeutung hat. Denn die Frankfurter Kanzlei stützt sich bei ihrem Fashion-Feldzug auf Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach man bei Ebay bereits bei weniger als zehn ‚Verkäufen gleicher Art’ pro Monat ‚im geschäftlichen Verkehr’ handelt - sprich als gewerblich Handelnder eingestuft wird. Nur dann ist eine Unterlassungserklärung mit entsprechenden Kosten zulässig. Wer weniger verkauft, gilt in der Regel als Privatperson und kann nicht behelligt werden“, führt der Spiegel aus: „Markenartikler suchen zähnefletschende Anwälte wie uns", zitiert der Spiegel Anwalt Thomas Stein von der Frankfurter Kanzlei.
Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". In der Anwaltschaft stößt diese Berufspraxis allerdings auf harte Kritik: „Nirgendwo sonst ufert das Abmahnwesen derart aus wie in Deutschland. Nur in Deutschland darf für die Abmahnung eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhoben werden. In allen anderen Ländern der EU darf für eine Abmahnung kein Geld verlangt werden. Diese Gebühr hat auch noch der Gegner zu tragen. Daher sind Abmahnungen eine beliebte und einfache Einkommensquelle für entsprechend umtriebige Anwälte, aber auch für Gewerbetreibende als wirksames Mittel gegen missliebige Konkurrenten“, kritisiert der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen. „Es wäre wünschenswert, wenn sich die abmahnfreudigen Rechtsanwälte um ein ehrliches Marketing bemühten, statt mit Unterlassungserklärungen das Land zu überziehen. Stattdessen zerstören diese Anwälte sogar ihre eigene Reputation und die ihres Berufstandes. Dabei dürfen Rechtsanwälte mittlerweile in definierten Grenzen werben“, sagt Christian Thunig, stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift absatzwirtschaft.
Nach Ansicht von Michael Sander, Internetexperte und Geschäftsführer der Unternehmensberatung TCP Terra Consulting Partners www.terraconsult.de, werfe A & F mit dem Abmahn-Rundumschlag harmlose Verbraucher in einen Topf mit Grauimporteuren und Plagiatsanbietern: „Das hat den Charakter von Säuberungsaktionen. Die Internet-Community hat ein gutes Gedächtnis und wird entsprechend hart reagieren. Wichtig ist nicht nur die Wahrung des Markenrechts, sondern auch das Markenimage. A&F mag eine ausgezeichnete Kompetenz in Sachen Mode besitzen, aber agiert – gerade als US-Firma - mit ihrer Hau-Drauf-Politik sehr leichtsinnig, wenig sensibel und letztlich unprofessionell im Marketing“, urteilt Sander.
Ebay wolle derartige Methoden nicht länger hinnehmen und werde die Rechtsanwaltskammern einschalten. „Die Abgemahnten jedenfalls haben genug von der US-Modefirma, die demnächst Europa erobern möchte - mit einer ersten Boutique in London. Auf durchschlagenden Erfolg darf das Unternehmen nach den juristischen Scharmützeln allerdings nicht hoffen“, resümiert der Spiegel.
Klaus Blömeke von der Internetagentur Avaris-Godot sollte man als Unternehmen gelassen und tolerant auf den Ebay-Handel reagieren: „Am Beispiel der Musikindustrie und deren kleineren Labels haben wir gelernt, das der Vertrieb über solche Guerilla-Kanäle einen positiven Einfluss auf die Akzeptanz einer Marke haben kann. Nur sehr wenige Hersteller haben das zum jetzigen Zeitpunkt erkannt. Wer es sich mit der Ebay-Community verdirbt, kommt über die klassischen Vertriebskanäle nicht sehr weit. Es handelt sich beim A & F-Fall ja nicht Produktpiraterie, wo eine solche Reaktion angemessen wäre, sondern um Privatverkäufe, die zu einer flächendeckenden Akzeptanz einer Marke führen können. Wer im Vorfeld des Markenlaunchs mit Abmahn-Torpedos reagiert, kann im Internethandel direkt einpacken“, warnt Blömeke.
Pressemitteilung von: medienbüro.sohn |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 27.Okt 2006 7:09 Titel: Abmahnende Anwaltskanzleien |
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Ein schöner Bericht. So sagt er doch einmal wieder mehr über den Sonderstatus BRD:
Zitat: Nur in Deutschland darf für die Abmahnung eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhoben werden. In allen anderen Ländern der EU darf für eine Abmahnung kein Geld verlangt werden.
Wann greift hier das EU-Rechtssystem durch? Sollten in der EU nicht alle gleich behandelt werden?
Aber nein - nicht doch. Sonst müssten wir ja auch auf unsere liebgewonnene GEZ verzichten. Man stelle sich nur vor: ARD und ZDF müssten selber Gelder erwirtschaften. Da könne man ja gleich HARTZ IV beantragen.
Wenn alle Selbständigen nach den Praktiken der "öffentlich rechtlichen" handeln würde, wären wir schon mehr als Pleite...
Zu den erbärmlichen, abmahnenden Anwälten kann ich nur mein bedauern aussprechen. Sollte Ihnen die Grundlage der "Abmahnung" tatsächlich gesetzlich entzogen werden - werden wir wohl so einige Rechtsverdreher bei der "Bundesanstalt für Arbeit" wiedersehen... |
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stephan72 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: 27.Okt 2006 7:55 Titel: |
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Woher soll der einfache Bürger denn wissen was er überhaupt noch bei eBay verkaufen darf ohne Gefahr zu laufen dass er verklagt wird ? Man kann sich doch nicht wegen jedem Teil die Einwilligung beim Hersteller holen und wenn das jeder tun würde hätten sie mit der Beantwortung der Fragen eine Menge Arbeit....obwohl, evtl schafft das Arbeitsplätze weil die Unternehmen Menschen einstellen müssten die sich den ganzen Tag mit sochen Anfragen beschäftigen müssten.
Gruss
Stephan |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 27.Okt 2006 8:07 Titel: Recht und Gerechtigkeit |
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Hallo "HoOps",
wunderschoen formulierter Artikel, es wird einem warm ums Herz!
Aber wie koennen Sie nur so naiv sein! Es gelten immer genau DIE Bestimmungen, die den "Machthabern" die genehmeren sind. Europaeischer Haftbefehl? Nur dann, wenn man einen missliebigen Mitmenschen nicht anders erwischen kann. Unterschiedliche Rechtsnormen in den einzelnen Staaten fallen da ploetzlich nicht mehr ins Gewicht. Und wenn demnaechst die Vollstreckung von Titeln in der ganzen EU moeglich sein wird, passiert eben genau das. Da wird dann ploetzlich ein Titel vollsteckt, der im Land der Residenz gar nicht durchgesetzt werden koennte. Beispiel der Haftbefehl gegen die Bwin-Manager.
Warum nicht einfach in Deutschland eine Spanische Firma abmahnen, einen Titel erwirken, und dann in Spanien vollstrecken?
Schoene Neue Welt!
Gruss Karin |
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enbo-ood Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: EU
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Verfasst am: 28.Okt 2006 0:04 Titel: |
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Ich bin eines der "Opfer" dieser Abmahnwelle.
Ich habe noch bis vor zwei Wochen in Bulgarien gelebt.
Ich habe noch in Deutschland eine dieser Abmahnungen erhalten, da ich eben Bekleidungsstuecke der Marke "Abercrombie & Fitch" ueber eBay verkauft habe. Damals habe ich eine abgeaenderte Unterlassungserklaerung verfasst in welcher ich mich in keiner Weise dazu bekannt habe diese Ware verkauft zu haben, die 2080 EUR habe ich natuerlich nicht gezahlt.
Kurz darauf bin ich nach Bulgarien gezogen, Dezember 05. Habe mich bei der Meldebehoerde regulaer abgemeldet und kann den Wegzug ausserdem anhand der Einreisestempel in meinem Reisepass belegen.
Nun wurde scheinbar im Februar, also c.a. 3 Monate spaeter ein Mahnbescheid an die ehemalige Adresse "zugestellt", da ich derzeit natuerlich nichts davon wusste konnte ich auch keinen Widerspruch einlegen. Vollstreckungsbescheid folgte und die bessagte Kanzlei versuchte meine Geschaeftskonten zu pfaenden woraufhin meine Bank mir zum Monatsende saemtliche Konten kuendigte, und das ohne Begruendung, selbst eindringliches Nachfragen brachte keinen Erfolg.
Seit September 06 weiss ich nun warum mir die Konten gekuendigt wurden...
Des Weiteren wurde seitens der Kanzlei wegen Markenmissbrauchs eine Strafanzeige gegen meine Person erstattet, welche natuerlich "zurueckgezogen" (Staatsanwaltschaft wird mitgeteilt, dass man sich geeinigt hat und kein Interesse mehr besteht. Ob die STA dem folgt ist eine andee Geschichte) werden wuerde sobald ich die 2080 EUR zahle.
Soweit ich weiss, wurden mehr als 1000 Verkaeufer abgemahnt, diese Information ist jedoch nicht zuverlaessig!
Wenn der jeweilige Abgemahnte einen Anwalt kontaktiert, dann bemisst der sein Honorar anhand des angegebenen Streitwerts von 150.000 EUR. Ein Erstgespraech kostet so c.a. 240 EUR!!! Man hat also letztlich keine andere Wahl als die besagten 2080 zu zahlen.
Aber weil ich ja kein kleiner Dummer bin.... Ich hab da ganz feine Sachen fuer die lieben Anwaelte aus Frankfurt/M. Selbstverstaendlich auf juristischer Ebene. Ich wuerde nur zu gerne darueber schreiben, aber bekanntlich lesen Rechtsanwaelte in letzter Zeit sehr viel in Internetforen, ich wuerde mir evtl. selber schaden.
Ich hoffe es war ein wenig Interessant, schoenen Gruss aus der EU. |
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