Verfasst am: 20.Feb 2007 10:22 Titel: Anwaltshaftung: Schadensersatz bei Erfolglosigkeit
Rät ein Anwalt zur Klage, obwohl sie keine Aussicht auf Erfolg hat, steht seinem Mandanten Schadensersatz zu.
Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (12 U 315/05). In dem Fall hatte eine Sparkasse einem hochverschuldeten Kunden die Kredite gekündigt und die Zwangsversteigerung seiner sieben Immobilien eingeleitet. Eine Anwaltssozietät riet dem Mann, wegen formaler Fehler der Bank vor Gericht zu gehen.
Da das praktisch aussichtslos gewesen sei, liege ein "fahrlässiger Beratungsfehler" vor, so die Richter. Die Anwälte hätten dem Mann sagen müssen, dass der Bundesgerichtshof die Frage anders beurteile und dass die Argumentation kurz zuvor in vier ähnlichen Fällen gescheitert war. Zudem hätten sie unnötigerweise gegen alle sieben Versteigerungen geklagt, statt nur einen Musterprozess zu führen.
HB
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