Verfasst am: 24.Dez 2007 10:51 Titel: Arbeit ist des Lohnes wert
Streit nach einer Scheidung ist oft schon programmiert. In einem aktuellen Fall ging es um die Frage, ob einem Ex-Ehemann Geld für in ein Haus investierte Arbeit zusteht. Das zuständige Oberlandesgericht bejaht dies.
Es hätte so schön werden können: Ein Bauingenieur aus Norddeutschland baute das Obergeschoss im Haus der Schwiegereltern um und zog mit seiner Familie dort ein. Doch bereits ein Jahr später scheiterte die Ehe. Nachdem der Mann und wenig später auch seine Ex-Frau ausgezogen waren, verkaufte der Schwiegervater das Haus für 345 000 Euro.
Der frisch Getrennte forderte daraufhin einen fairen Anteil am Geldsegen: Der hohe Preis sei vor allem auf seinen fachmännischen Obergeschoss-Ausbau zurückzuführen. Für die zahlreichen geleisteten Arbeitsstunden stünden ihm deshalb nachträglich 20 000 Euro zu. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm jetzt recht.
(15 U 19/07)
Der Ex-Schwiegervater müsse das Geld wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" überweisen, stellten die Richter klar.
Quelle: HB
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