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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 14.Aug 2006 18:41 Titel: Arbeitsrecht: Vertragsstrafe abgelehnt |
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Lässt sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag schon während der Probezeit eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts für den Fall versprechen, dass der Arbeitnehmer die Stelle erst gar nicht antritt, muss er damit rechnen, dass ein abgesprungener Kandidat die Strafe später nicht akzeptiert.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat einem betroffenen Arbeitnehmer Recht gegeben. Die Vertragsstrafe sei unangemessen, weil die Kündigungsfrist in der Probezeit lediglich zwei Wochen betrage. Dann dürfe auch die Vertragsstrafe die auf diesen Zeitraum entfallende Vergütung nicht übersteigen, betonte das Gericht (Az.: 1 Sa 59/06). |
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