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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6454
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Verfasst am: 9.Okt 2006 11:45 Titel: Arbeitsrecht: Wettbewerb verboten |
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Auch ein Auszubildender darf während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses keinen Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers betreiben. Wer dabei erwischt wird, muss sogar mit Schadensersatzforderungen des Ausbilders rechnen.
So geschehen in einem Fall, über den das Bundesarbeitsgericht zu befinden hatte. Der Ausbilder, ein Versicherungsunternehmen, hatte eines Tages festgestellt, dass einer seiner Azubis nicht nur eigene Versicherungspolicen vermittelte, sondern auch solche der Konkurrenz, zu denen sein Arbeitgeber keine Geschäftsbeziehungen pflegte.
Nachdem der Azubi das Ausbildungsverhältnis gekündigt hatte, schob der Ausbilder eine Schadensersatzklage wegen entgangener Provisionen über mehr als 10 000 Euro nach.
Zu Recht, meinte das BAG (Az.: 10 AZR 439/05). |
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