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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 30.Aug 2006 20:23 Titel: Argentinien-Anleihe: Anlegerin erhält Schadensersatz |
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Pressemitteilung von: BSZ®
OLG Bamberg spricht einer Anlegerin wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb von Anleihen der Republik Argentinien Schadensersatz in Höhe von € 53.000,00 zu.
In den beiden Beschlüssen vom 2.6.2006 und 17.7.2006, Az.: 5 U 246 / 05 hat das OLG Bamberg der Kundin einer Sparkasse einen Schadensersatz in Höhe von € 53.000,00 zugesprochen.
Die Bankkundin hatte Gelder aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung zur Verfügung. Diese wollte sie eigentlich für die vorzeitige Rückführung des Immobiliardarlehens verwenden. Hierfür wäre aber eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen, daher wollte die Kundin das Geld bis zum Ablauf der Zinsfestschreibung parken. Dem Bankberater gab die Kundin deutlich zu verstehen, dass die Geldanlage sicher sein müsse.
Der Berater empfahl ihr daraufhin im Dezemberg 2001, den für Anlagezwecke zur Verfügung stehenden Betrag in eine Anleihe der Republik Argentinien zu investieren. Diese Anlage sei sicher, ein Staat könne schließlich nicht pleite gehen. Den hochspekulativen Charakter der Wertpapiere sowie die bereits in Bankenkreisen bekannten Zahlungsschwierigkeiten der Republik Argentinien verschwieg der Berater. Rund zwei Jahre nach dem Erwerb der Anleihen stellte die Republik Argentinien ihre Zahlungen ein, die Anleihen der Anlegerin sind praktisch wertlos.
Das OLG Bamberg verurteilte die Sparkasse zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Sparkasse muss der Anlegerin die Erwerbskosten in Höhe von € 53.000,00 für die Argentinien - Anleihen ersetzen - Zug um Zug gegen Übertragung der praktisch wertlosen Anleihen. Die beklagte Sparkasse habe gegen § 31 WpHG (Aufklärung- und Beratungspflichten) verstoßen, indem der Bankangestellte der Anlegerin gegen deren ausdrücklich geäußerten Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage die hochspekulativen Anleihen der Republik Argentinien empfohlen habe. Darüber hinaus habe er nicht auf die Abhängigkeit des Landes von der Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds sowie die in Bankkreisen bekannten Zahlungsschwierigkeiten der Republik Argentinien hingewiesen.
Hierüber hat sich - so das OLG Bamberg - der Bankberater bewusst hinweggesetzt. Daher muss die Sparkasse der Anlegerin den entstandenen Schaden ersetzen. |
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