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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7202
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Verfasst am: 22.Dez 2006 7:13 Titel: Argentinien siegt in Karlsruhe |
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Bundesverfassungsgericht: Pfändung von Botschaftskonten bei faulen ausländischen Staatsanleihen nicht zulässig
Die Zeichner fauler ausländischer Staatsanleihen können ihre Ansprüche nicht am Vermögen der jeweiligen Botschaften in Deutschland befriedigen. Das gilt selbst dann, wenn der Staat ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet und die Anleihen deutschem Recht unterstellt hat.
Diese Schwächung des Gläubigerschutzes ergibt sich aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur argentinischen Finanzkrise.
Nach Ansicht der Richter umfaßt ein pauschaler Verzicht der Staatsimmunität nicht die diplomatische Immunität von Botschaftskonten, weil dieses Vermögen zur Aufrechterhaltung des Botschaftsbetriebs nötig sei.
Argentinien hatte zur Bewältigung seiner Finanzkrise zur Jahrtausendwende weltweit Staatsanleihen aufgelegt, die der südamerikanische Staat ab Ende 2001 aber nicht bedienen konnte.
Nach Darstellung des Hallenser Wirtschaftsrechtlers Christian Tietje wurden seit der argentinischen Erklärung über den öffentlichen Notstand vom 6. Januar 2002 weltweit Forderungen und Zinsen in Höhe von rund 100 Milliarden US-Dollar (rund 76 Milliarden Euro) nicht mehr bedient. Die Zahl der Gläubiger ist Tietje zufolge immens.
Allein das Global Commitee of Argentina Bondholders vertrat Ende 2004 mit 45 Prozent der notleidenden Anleihen die Interessen von mehr als 500000 Privatinvestoren und 100 institutionellen Anlegern.
Im Ausgangsverfahren hatten Gläubiger zunächst vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich auf Zahlung von rund 767000 Euro geklagt. Als dann das Amtsgericht Berlin die Pfändung der argentinischen Botschaftskonten bei der Deutschen Bank anordnete, stellte sich die Botschaft quer. Mit Erfolg: Den Verfassungshütern zufolge ist ein Zugriff auf das Botschaftsvermögen wegen »des im Völkerrechtsverkehr anerkannt hohen Schutzniveaus diplomatischer Belange« nicht möglich.
(AFP) |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7202
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Verfasst am: 5.Jul 2007 21:40 Titel: |
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Ansprüche von Anlegern gestärkt, die aus argentinischen Staatsanleihen Forderungen gegen das südamerikanische Land erheben.
Wegen einer 1999 einsetzenden Finanzkrise hatte Argentinien Staatsanleihen im Ausland aufgelegt, um seinen Kapitalbedarf zu decken. Anfang 2002 erklärte sich das Land für zahlungsunfähig.
Anlässlich mehrerer Klagen deutscher Anleger gegen die Republik Argentinien legte das Amtsgericht Frankfurt dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob der seitens der Republik Argentinien erklärte Staatsnotstand wegen Zahlungsunfähigkeit diese kraft einer allgemeinen Regel des Völkerrechts berechtigt, die Erfüllung fälliger Zahlungsansprüche zeitweise zu verweigern.
Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss kann Argentinien nicht unter Berufung auf einen „Staatsnotstand“ Zahlungen an private Gläubiger verweigern.
Es gebe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, die einem Staat dies erlaube, entschieden die Karlsruher Richter.
Quelle: HB |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7202
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Verfasst am: 6.Jul 2007 12:13 Titel: |
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Das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC bedauert die am Donnerstag bekanntgewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge Argentinien auch unter Berufung auf einen Staatsnotstand seine Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern in Deutschland nicht aussetzen darf:
| Zitat: |
Das Urteil zeige deutlich, daß es im internationalen Recht an Regelungen mangelt, sagte der Verschuldungsexperte Philipp Hersel, Vertreter der entwicklungspolitischen Organisation Blue 21 im ATTAC-Rat. »Jedes aufgeklärte nationale Rechtssystem erkennt an, daß ein Schuldner so sehr überschuldet sein kann, daß er seine Zahlungen mindestens vorübergehend einstellen darf. Bei privater Überschuldung darf der Gläubiger dem Schuldner nicht den Kühlschrank ausräumen beziehungsweise die Überlebensmittel nehmen.« Leider habe das internationale Recht dieses Maß an Zivilisation noch nicht erreicht.
Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung denn auch mit dem Hinweis, daß es an einer »einheitlichen Staatenpraxis« fehle, die einen solchen Rechtfertigungsgrund kraft Völkerrechts anerkenne.
Die Richterin Gertrude Lübbe-Wolff widerspricht indes der Mehrheit ihrer Senatskollegen: Der Staatsnotstand könne auch privaten Gläubigern entgegengehalten werden, weil er der Aufrechterhaltung der elementaren Sicherheits- und Daseinsvorsorge diene. Der Staatsnotstand sei ein allgemeiner Rechtsgrundsatz und keine völkergewohnheitsrechtliche Norm. Die Achtung vor der Menschenwürde müsse Vorrang haben vor der Staatenpraxis. »Dies zeigt, daß auch das internationale Gewohnheitsrecht verändert werden kann«, betonte Philipp Hersel. »Statt weiter das Recht des Stärkeren gelten zu lassen, müssen im internationalen Schuldenmanagement endlich faire und rechtsstaatliche Verfahren her.«
(...) Zudem ist zu überprüfen, welche der argentinischen Schulden, etwa aus der Zeit der Militärdiktaturen, überhaupt rechtmäßig und legitim sind. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7202
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Verfasst am: 14.Aug 2007 16:49 Titel: |
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Mit einem aktuellen Beschluss vom 09.08.2007 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Inhaber von Staatsanleihen Argentiniens gegen die Schuldnerin vorgehen können.
Auf dem Wege der Zwangsvollstreckung kann im Inland unter Umständen ein Erfolg erzielt werden.
Az.: 26 W 37/07 |
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