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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 232 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.Apr 2006 5:59 Titel: Atlasfonds: Sparkasse Karlsruhe unterliegt gegen Verbaucher |
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Mit Urteil vom 3. April 2006 hat auch das Landgericht Karlsruhe die neue Rechtsprechung des BGH zur Zurechenbarkeit von Haustürsituationen auf die beklagten Banken umgesetzt. Die Sparkase Karlsruhe wurde verurteilt, einem Anleger des "Atlas-Immofonds GbR 10" die auf das verbundene Darlehen gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Obwohl eindeutige Hinweise in den Prospektunterlagen für eine Zusammenabreit sprachen, bestritt die beklagte Sparkasse in dem Verfahren jegliche Verbindung zum Fondsinitiator und zum eingesetzten Vertrieb durch den AWD in Hannover. Allerdings beschränkte sich die Sparkasse auf ein Bestreiten mit Nichtwissen, was ihr zum Verhängnis wurde: Mit Nichtwissen kann nur bestreiten, wer sich das Verhalten Dritter gerade nicht zurechnen lassen muss. Da das Gericht den Vermittler als Mitarbeiter der finanzierenden Bank ansah, hätte die beklagte Sparkasse diesen selbst zu den Umständen des Vertragsschlusses befragen oder eigene Ermittlungen anstellen müssen. Der Sachvortrag des Klägers war damit als zugestanden anzusehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. _________________ RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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