Verfasst am: 16.Sep 2008 14:52 Titel: Aufsichtsratsvorsitzender muss Anleger entschädigen
OLG Karlsruhe: Für den Betrug durch die AG mitverantwortlicher Aufsichtsratsvorsitzender muss Anleger entschädigen
Der Aufsichtsratsvorsitzende einer Aktiengesellschaft, der in Kenntnis von Falschdarstellungen in einem Emissionsprospekt an Beschlüssen mitwirkt, durch die der Vertrieb der Fonds-Anteile ermöglicht und unterstützt wird, ist für die betrügerische Anlagevermittlung mitverantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zu Lasten eines Wirtschaftsprüfers entschieden und ihn verurteilt, an 71 Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 3.000.000 Euro zu zahlen
(Urteil vom 04.09.2008, Az.: 4 U 26/06).
Der Hauptverantwortliche, ein Gesellschafter der AG, war bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
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