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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 13.Jul 2006 14:21 Titel: Auftragsmangel: Urlaubsregelung gekippt |
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Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer bei erwartetem Auftragsmangel in Zukunft bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen werde, ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung nicht näher konkretisiert sind.
Eine solche Vereinbarung würde das wirtschaftliche Risiko, das grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen hat, einseitig auf den Arbeitnehmer verlagern.
Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Fall eines auf 40-Stunden-Basis eingestellten Mitarbeiters entschieden.
Az.: 6 Sa 111/06 |
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